Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6015
LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07 (https://dejure.org/2007,6015)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07 (https://dejure.org/2007,6015)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 11 Sa 698/07 (https://dejure.org/2007,6015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuvergabe von Rettungsdiensten durch Landkreis als Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Einordnung der Neuvergabe von Rettungsdiensten an einen anderen Auftragnehmer durch einen Landkreis als Betriebsübergang; Betriebübergang bei Neuvergabe von Rettungsdienstaufträgen; Auswirkungen der Nichtübernahme eines nach Zahl und Sachkunde ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der …

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    aa) Eine Kündigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der bereits das Arbeitsgericht ausgegangen ist und der sich auch das Berufungsgericht anschließt, aus innerbetrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, AP Nr. 299 zu § 613 a BGB, zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, AP Nr. 305 zu § 613 a BGB, zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können, gehören die Stilllegung des gesamten Betriebs, einer Betriebsabteilung oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Unter einer Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Von einer Betriebsstilllegung ist daher auszugehen, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Allein die Veräußerung des Betriebs ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Stilllegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Eine vom Arbeitgeber mit der Stilllegungsabsicht begründete objektive Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Dagegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Im Fall einer Auftragsneuvergabe ist die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG - Güney-Görres; BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen, gegenteiligen Rechtsprechung, wonach für das Vorliegen eines Betriebsübergangs wesentlich gewesen sei, ob dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden seien und der Auftragnehmer nicht nur Dienstleistungen an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbracht habe, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt worden sei, über Art und Weise der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, so dass ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden könnten, vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94, AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, Leitsatz; ebenso BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Sächliche Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Im Übrigen bedarf es einer umfassenden Bewertung (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, a.a.O. - Güney-Görres).

    Dabei kann die Eigenart eines Betriebes auch gebieten, den von einem Auftraggeber zur Verfügung gestellten sächlichen Betriebsmitteln nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen, so z.B. dann, wenn diese Betriebsmittel leicht austauschbar und auf dem Markt unschwer zu erwerben sind (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe).

    Die Nutzungsvereinbarung kann dabei als Pacht, Nießbrauch oder als untypischer Vertrag ausgestaltet sein (siehe statt vieler BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) cc) der Gründe m. zahlr.

    Wesentliches Abgrenzungskriterium war danach, dass dem Berechtigten die Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden sind (siehe die Nachw. bei BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe).

    Dieses Merkmal kann hinsichtlich der materiellen Betriebsmittel, die im Eigentum eines Dritten stehen, nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der sog. Güney-Göres-Entscheidung vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG), welcher der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe; bestätigt durch BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) (5) der Gründe), für das Vorliegen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB nicht mehr herangezogen werden.

    Dies entsprach bereits im Wesentlichen der (teilweise kritischen) Auffassung des Schrifttums nach der oben zitierten sog. Carlito-Abler-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.11.2003 (siehe die Nachw. bei BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe).

    Denn ob sächliche Betriebsmittel identitätsprägend sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Eigenart des Betriebs (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) (1) der Gründe).

    Den von einem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Betriebsmitteln ist dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen, wenn diese leicht austauschbar und auf dem Markt unschwer zu erwerben sind (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Betriebsmittel ganz generell leicht austauschbar und auf dem Markt unschwer zu erwerben sind (vgl. BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe).

    [2] Unabhängig von den vorangegangenen Ausführungen handelt es sich bei dem Merkmal des Übergangs eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des zuvor eingesetzten Personals nur - wie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 06.04.2006 ausdrücklich betont hat (vgl. BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe) und wie sich auch aus der sog. Güney-Görres-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2005 (EuGH…, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG, Rdnr. 34) ergibt - lediglich um einen "Teilaspekt" im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtbewertung, der deshalb grundsätzlich nicht isoliert betrachtet werden darf und dem u.U. nur dann ausschlaggebende Bedeutung zukommt, wenn es um Dienstleistungen geht, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (sog. betriebsmittelarme Betriebe).

    Unabhängig davon haben beide Entscheidungen für die hier streitgegenständliche Problematik bereits deshalb keine Aussagekraft, weil sie jeweils vor der Rechtsprechungsänderung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Merkmal der eigenwirtschaftlichen Nutzung der sächlichen Betriebsmittel (vgl. BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., Leitsatz) im Anschluss an die sog. Güney-Görres-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG) ergangen sind und in beiden Entscheidungen die hiesigen Besonderheiten nicht geklärt werden mussten.

    Der Erwerber wird damit Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils und ist zur Nutzung dieser Betriebsmittel berechtigt (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) ee) der Gründe).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige Einheit zu übernehmen (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) ee) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. e) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    aa) Eine Kündigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der bereits das Arbeitsgericht ausgegangen ist und der sich auch das Berufungsgericht anschließt, aus innerbetrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, AP Nr. 299 zu § 613 a BGB, zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, AP Nr. 305 zu § 613 a BGB, zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können, gehören die Stilllegung des gesamten Betriebs, einer Betriebsabteilung oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Unter einer Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Von einer Betriebsstilllegung ist daher auszugehen, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Allein die Veräußerung des Betriebs ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Stilllegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Eine vom Arbeitgeber mit der Stilllegungsabsicht begründete objektive Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 2. der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613 a BGB, zu II. 1. der Gründe).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Dagegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - C-340/01, AP Nr. 34 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 - Abler).

    Im Fall einer Auftragsneuvergabe ist die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG - Güney-Görres; BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen, gegenteiligen Rechtsprechung, wonach für das Vorliegen eines Betriebsübergangs wesentlich gewesen sei, ob dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden seien und der Auftragnehmer nicht nur Dienstleistungen an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbracht habe, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt worden sei, über Art und Weise der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, so dass ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden könnten, vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94, AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, Leitsatz; ebenso BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Sächliche Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    [c] Darüber hinaus sind Betriebsmittel auch und gerade identitätsprägend, wenn sie auf dem freien Markt nicht ohne weiteres erhältlich sind und ihr Gebrauch vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben ist (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (1) der Gründe).

    Im Rahmen der Gesamtschau spielt es jedoch, wie das Bundesarbeitsgericht in der sog. Flughafenentscheidung vom 13.06.2006 ausdrücklich erwähnt hat, eine Rolle, dass nicht andere immaterielle Aktiva für den Teilbetrieb der Beklagten zu 1. wesentlich waren (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (1) der Gründe; ebenso BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. d) der Gründe).

    Bei Neuvergabe eines Auftrags besteht die "Kundschaft" nämlich in dem Auftraggeber, der identisch bleibt (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (1) der Gründe unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03, BB 2005, 216 ff.).

    Entscheidend ist, ob wesentliche Betriebsmittel auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder auf Grund eines hoheitlichen Aktes genutzt werden (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (2) der Gründe).

    Dass die Arbeitnehmer der Beklagten zu 2. zu Rettungsdiensttätigkeiten eingesetzt werden und es sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (2) der Gründe).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, AP Nr. 320 zu § 613 a BGB, zu II. 1. der Gründe).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Dagegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe jeweils unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - C-340/01, AP Nr. 34 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 - Abler).

    Im Fall einer Auftragsneuvergabe ist die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG - Güney-Görres; BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen, gegenteiligen Rechtsprechung, wonach für das Vorliegen eines Betriebsübergangs wesentlich gewesen sei, ob dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden seien und der Auftragnehmer nicht nur Dienstleistungen an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbracht habe, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt worden sei, über Art und Weise der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, so dass ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden könnten, vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94, AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, Leitsatz; ebenso BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Sächliche Betriebsmittel sind im Rahmen einer Auftragsneuvergabe wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    [1] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind zwar wesentliche Änderungen der Tätigkeiten auf Grund von Änderungen des Konzepts und der Struktur Faktoren, die einem Betriebsübergang entgegenstehen können (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. c) der Gründe m.w. Nachw.).

    Denn von der Beklagten zu 2. wurde - so etwa in der Klageerwiderung vom 23.04.2007 (dort auf Seite - 10 -) und in der Berufungsbegründung vom 17.08.2007 (dort auf Seite - 14 -) - selbst eingeräumt, dass die Steuerung des Rettungsdienstes "nach wie vor" dem Kreis H obliegt, so dass dieser Umstand - ungeachtet des Vorbringens der Beklagten zu 1. im Schriftsatz vom 25.04.2007, wonach zwar die jeweiligen Rettungseinsätze gemäß § 8 RettG NRW über die Leitstelle gesteuert würden, jedoch sowohl ihr als auch der Beklagten zu 2. gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern das Direktionsrecht verblieben sei - keine "wesentliche Änderung der Tätigkeit auf Grund von Änderungen des Konzepts und der Struktur" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. c) der Gründe) darstellen kann.

    Dieses Merkmal kann hinsichtlich der materiellen Betriebsmittel, die im Eigentum eines Dritten stehen, nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der sog. Güney-Göres-Entscheidung vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG), welcher der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt ist (vgl. BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe; bestätigt durch BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) (5) der Gründe), für das Vorliegen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB nicht mehr herangezogen werden.

    [1] Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 2. handelt es sich bei den von ihr übernommenen Tätigkeiten nicht um reine Dienstleistungen, bei denen es i.S. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) der Gründe) "wesentlich" auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, so dass es der Übernahme des von der Beklagten zu 1. zuvor eingesetzten Personals durch die Beklagte zu 2. nicht bedurfte.

    [a] Sächliche Betriebsmittel sind nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und wenn sie somit unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) der Gründe m.w. Nachw.).

    Denn ob sächliche Betriebsmittel identitätsprägend sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Eigenart des Betriebs (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) (1) der Gründe).

    Im Rahmen der Gesamtschau spielt es jedoch, wie das Bundesarbeitsgericht in der sog. Flughafenentscheidung vom 13.06.2006 ausdrücklich erwähnt hat, eine Rolle, dass nicht andere immaterielle Aktiva für den Teilbetrieb der Beklagten zu 1. wesentlich waren (vgl. BAG…, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) bb) (1) der Gründe; ebenso BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. d) der Gründe).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige Einheit zu übernehmen (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) ee) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. e) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Eine unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. e) der Gründe m.w. Nachw.; zuletzt BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06, Pressemitteilung Nr. 78/07).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder …

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Im Fall einer Auftragsneuvergabe ist die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG - Güney-Görres; BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen, gegenteiligen Rechtsprechung, wonach für das Vorliegen eines Betriebsübergangs wesentlich gewesen sei, ob dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden seien und der Auftragnehmer nicht nur Dienstleistungen an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbracht habe, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt worden sei, über Art und Weise der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, so dass ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden könnten, vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94, AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, Leitsatz; ebenso BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Im Übrigen bedarf es einer umfassenden Bewertung (BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, a.a.O. - Güney-Görres).

    Dieses Merkmal kann hinsichtlich der materiellen Betriebsmittel, die im Eigentum eines Dritten stehen, nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der sog. Güney-Göres-Entscheidung vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG), welcher der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt ist (vgl. BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe; bestätigt durch BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 2. b) (5) der Gründe), für das Vorliegen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB nicht mehr herangezogen werden.

    [2] Unabhängig von den vorangegangenen Ausführungen handelt es sich bei dem Merkmal des Übergangs eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des zuvor eingesetzten Personals nur - wie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 06.04.2006 ausdrücklich betont hat (vgl. BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) bb) der Gründe) und wie sich auch aus der sog. Güney-Görres-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG, Rdnr. 34) ergibt - lediglich um einen "Teilaspekt" im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtbewertung, der deshalb grundsätzlich nicht isoliert betrachtet werden darf und dem u.U. nur dann ausschlaggebende Bedeutung zukommt, wenn es um Dienstleistungen geht, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (sog. betriebsmittelarme Betriebe).

    Unabhängig davon haben beide Entscheidungen für die hier streitgegenständliche Problematik bereits deshalb keine Aussagekraft, weil sie jeweils vor der Rechtsprechungsänderung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Merkmal der eigenwirtschaftlichen Nutzung der sächlichen Betriebsmittel (vgl. BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., Leitsatz) im Anschluss an die sog. Güney-Görres-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG) ergangen sind und in beiden Entscheidungen die hiesigen Besonderheiten nicht geklärt werden mussten.

    Diese Unterscheidung hat allerdings - wie bereits erwähnt - der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 06.04.2006 im Anschluss an die sog. Güney-Görrey-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.2005 (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG) ausdrücklich aufgegeben und - stattdessen - angenommen, bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang gegeben sei, sei das Merkmal der eigenwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr heranzuziehen.

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Danach ist unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt, wozu die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt sowie die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden müssen (BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, AP Nr. 18 zu § 4 BetrVG 1972, zu B. II. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Letzteres wäre bereits kennzeichnendes Merkmal für einen eigenständigen Betrieb (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, a.a.O., zu B. II. 2. a) der Gründe).

    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, a.a.O., zu B. II. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01

    Stillegung; Betriebsübergang; Neuvergabe des Rettungsdienstes an anderen Träger; …

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Die Neuvergabe von Rettungsdiensten an einen anderen Auftragnehmer durch einen Landkreis ist auch ohne Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des vom bisherigen Auftragnehmer eingesetzten Personals als Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB anzusehen, wenn der Landkreis für die Durchführung der Dienste sämtliche materiellen Betriebsmittel (wie Wachgebäude, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände) zur Verfügung stellt, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Betriebsmittel vom neuen Auftragnehmer eigenwirtschaftlich genutzt werden (gegen LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01 -).

    Weiterhin ist das LAG Sachsen-Anhalt in dieser Entscheidung davon ausgegangen, ein gemeinnütziger Verein, der vollständig fremdfinanziert den Rettungsdienst für den Landkreis durchführe, könne bereits bei Neuausschreibung des Dienstes durch den Landkreis seinen Mitarbeitern im Rettungsdienst kündigen, wenn eine andere Vergabe und damit wegen der dann nicht mehr einhaltbaren Kündigungsfristen zugleich ernstlich eine Insolvenz drohe, wobei dies selbst dann gelte, wenn er sich am Ausschreibungsverfahren beteilige (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01, zitiert nach juris).

    Abgesehen davon, dass die letztgenannten Ausführungen des LAG Sachsen-Anhalt zur Möglichkeit des Ausspruchs von betriebsbedingten Kündigungen durch den bisherigen Auftragnehmer bei Neuausschreibung des Auftrags vom Auftraggeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommt, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht, und diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wenn sich ein Unternehmen, dessen noch laufender Auftrag nicht verlängert worden ist, an der Neuausschreibung beteiligt und bei Ausspruch der Kündigung die Neuvergabe noch offen ist (BAG, Urteil vom 12.02.2002 - 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Leitsätze 1 und 2), durchgreifenden Bedenken unterliegen, hat das LAG Sachsen-Anhalt die Verneinung des Vorliegens eines Betriebsübergangs ausweislich der Entscheidungsgründe (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01, a.a.O., zu 1. b) der Gründe) auf die sog. Catering- und Bewachungsentscheidungen des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.1997 und 22.01.1998 gestützt, bei denen das Bundesarbeitsgericht seinerzeit noch bei der Frage des Vorliegens eines Betriebsübergangs danach differenziert hat, ob die Betriebsmittel dem Berechtigten zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden oder der Auftragnehmer nur eine (Dienst-)Leistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbringt (BAG, Urteile vom 11.12.1997 und 22.01.1998 - 8 AZR 426/94 und - 8 AZR 775/96, AP Nrn. 171 und 174 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit - …

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Zudem fehlt es, wie das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden hat, an dem für das Vorliegen eines Betriebsübergangs erforderlichen Merkmal der im Wesentlichen unveränderten Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit unter Wahrung ihrer Identität, wenn die Aufgabe künftig im Rahmen einer wesentlich anderen, deutlich größeren Organisationsstruktur durchgeführt wird (BAG, Urteil vom 14.07.2007 - 8 AZR 1043/06, Pressemitteilung Nr. 60/07).

    Allerdings ist weder erkennbar noch von der Beklagten zu 2. konkret dargetan worden, dass die Vorhaltung dieser Infrastruktur als Durchführung einer "deutlich größeren Organisationsstruktur" bzw. "vielfache Vergrößerung" der zuvor bis zum 31.12.2006 von der Beklagten zu 1. wahrgenommenen Aufgabenreichweite im Sinne der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.2007 - 8 AZR 1043/06, Pressemitteilung Nr. 60/07) anzusehen ist, zumal die Beklagte zu 2. in der Klageerwiderung vom 23.04.2007 (dort auf Seite - 8 -) die medizinischen Tätigkeiten zu etwa 70 % als "Kernaufgaben" der Rettungsdiensttätigkeiten bezeichnet.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Im Fall einer Auftragsneuvergabe ist die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EuGH, Urteil vom 15.12.2005 - C 232/04 und 233/04, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2001/23/EG - Güney-Görres; BAG…, Urteil vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04, a.a.O., zu B. I. 3. b) dd) der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen, gegenteiligen Rechtsprechung, wonach für das Vorliegen eines Betriebsübergangs wesentlich gewesen sei, ob dem Berechtigten Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen worden seien und der Auftragnehmer nicht nur Dienstleistungen an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbracht habe, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt worden sei, über Art und Weise der Betriebsmittel in eigenwirtschaftlichem Interesse zu entscheiden, so dass ihm diese Betriebsmittel nicht als eigene zugerechnet werden könnten, vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94, AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, Leitsatz; ebenso BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05, a.a.O., zu II. 1. b) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06, a.a.O., zu II. 1. der Gründe).

    Abgesehen davon, dass die letztgenannten Ausführungen des LAG Sachsen-Anhalt zur Möglichkeit des Ausspruchs von betriebsbedingten Kündigungen durch den bisherigen Auftragnehmer bei Neuausschreibung des Auftrags vom Auftraggeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommt, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht, und diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wenn sich ein Unternehmen, dessen noch laufender Auftrag nicht verlängert worden ist, an der Neuausschreibung beteiligt und bei Ausspruch der Kündigung die Neuvergabe noch offen ist (BAG, Urteil vom 12.02.2002 - 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Leitsätze 1 und 2), durchgreifenden Bedenken unterliegen, hat das LAG Sachsen-Anhalt die Verneinung des Vorliegens eines Betriebsübergangs ausweislich der Entscheidungsgründe (vgl. LAG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01, a.a.O., zu 1. b) der Gründe) auf die sog. Catering- und Bewachungsentscheidungen des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.1997 und 22.01.1998 gestützt, bei denen das Bundesarbeitsgericht seinerzeit noch bei der Frage des Vorliegens eines Betriebsübergangs danach differenziert hat, ob die Betriebsmittel dem Berechtigten zur eigenwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden oder der Auftragnehmer nur eine (Dienst-)Leistung an fremden Geräten und Maschinen innerhalb fremder Räume erbringt (BAG, Urteile vom 11.12.1997 und 22.01.1998 - 8 AZR 426/94 und - 8 AZR 775/96, AP Nrn. 171 und 174 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs übernimmt (BAG, Urteil vom 16.02.2006 - 8 AZR 204/05, AP Nr. 300 zu § 613 a BGB, zu II. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

    Da nach alledem die Hauptwache E bis zum 31.12.2006 bei der Beklagten zu 1. als früherer Betriebsinhaberin die Qualität eines Betriebsteils hatte und diese wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität - wie sich aus den sogleich folgenden Ausführungen im Einzelnen ergibt - mit Wirkung vom 01.01.2007 von der Beklagten zu 2. übernommen wurde, handelt es sich hier weder um eine bloße "Zerschlagung" der Hauptwache E noch um den reinen Erwerb von einzelnen Betriebsmitteln durch die Beklagte zu 2., was für einen Betriebs(teil-)übergang i.S. des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in der Tat nicht ausreichen würde (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.2006 - 8 AZR 204/05, a.a.O., zu II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 26.07.2007 - 8 AZR 769/06, Pressemitteilung Nr. 57/07; ähnlich BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 911/06, Pressemitteilung Nr. 69/07).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07
    aa) Bei einem Betriebsübergang i.S. von § 613 a Abs. 1 BGB ist die Klage gegen eine noch vom Betriebsveräußerer als Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigung gegen diesen zu richten und fortzusetzen (BAG, Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 154/76, AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Leitsatz 1; BAG, Urteil vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B. I. der Gründe; BAG, Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98, AP Nr. 44 zu § 4 KSchG 1969, Leitsatz; BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 320/01, AP Nr. 9 zu § 113 InsO, zu B. III. 1. a) der Gründe).

    Dies gilt nicht nur für den Fall der Klageerhebung vor dem Betriebsübergang, sondern auch, wenn die Klage erst nach dem Betriebsübergang erhoben wird (BAG, Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98, a.a.O.;… von Hoyningen-Huene/Linck, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 14. Aufl. 2007, § 4 Rdnr. 74 m.w. Nachw.).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 911/06

    Betriebsübergang - Müllsortieranlage

  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die …

    Nach der Entscheidung des LAG Köln vom 19. Oktober 2007 (11 Sa 698/07, ArbuR 2008, 275 - Ls) liege in der Neuvergabe von Rettungsdienstleistungen durch einen Auftraggeber an einen anderen Auftragnehmer auch ohne Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des vom bisherigen Auftragnehmer eingesetzten Personals ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB.
  • ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12

    Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung

    Für die Aufgabe eines Rettungsdienstes sind die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind, vgl. auch BAG vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, Juris, LAG Köln vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07, Juris.

    32 Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der bereits zitierten Entscheidung vom 10.05.2012 und der 11. Kammer des LAG Köln (11 Sa 698/07 vom 19.10.2007) an, dass für die Aufgabe des Rettungsdienstes die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend sind, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind (…BAG a.a.O.).

    Ob sächliche Betriebsmittel identitätsprägend sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Eigenart des Betriebs (LAG Köln, Urteil vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07 - a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2009 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung von …

    Dabei legt der Senat seiner Entscheidung zugrunde, dass nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urt. v. 19.10.2007 - 11 Sa 698/07;… vgl. auch BAG, Urt. v. 14.8.2007 - 8 AZR 1043/06, ZIP 2007, 2233 = BB 2007, 2654 = NZA 2007, 1431) eine Neuvergabe von Rettungsdienstleistungen auch ohne eine Übernahme eines wesentlichen Teils des vom bisherigen Auftragnehmer eingesetzten Personals als ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB anzusehen ist, wenn für die Auftragsdurchführung sämtliche materiellen Betriebsmittel (wie Wachgebäude, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, und dass dies (obwohl hier nur die Rettungstransportwagen, nicht aber die Krankentransportwagen von der Antragsgegnerin gestellt werden sollten) auch im vorliegenden Fall anzunehmen ist.
  • ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 85/13

    Betriebsübergang durch Auftragsneuvergabe des Rettungsdienstes

    35 11. Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 10.05.2012 und der 11. Kammer des LAG Köln (11 Sa 698/07 vom 19.10.2007) an, dass für die Aufgabe des Rettungsdienstes die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend sind, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind (…BAG a.a.O., Rz. 36ff).

    Ob sächliche Betriebsmittel identitätsprägend sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Eigenart des Betriebs (LAG Köln, 11 Sa 698/07, Rz. 90).

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.10.2009 - 1 VK LVwA 32/09

    Unzulässige Vermischung von Eignungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien

    Das OLG Düsseldorf nimmt in der für das Verhalten des Antragsgegners im Zusammenhang mit dem Abfassen der Verdingungsunterlagen maßgeblichen Entscheidung Bezug auf die sehr weitgehende und nicht unwidersprochen gebliebene Rechtsprechung des LAG Köln -11 Sa 698/07-vom 19.10.2007 zu einem möglichen Betriebsübergang im Zusammenhang mit der Vergabe von Rettungsdienstleistungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht