Rechtsprechung
| LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 930/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 60 Abs. 1 HGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 936 ZPO, § 920 Abs. 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB
Wettbewerb des AN während des laufenden Arbeitsverhältnisses, Verfügungsgrund, wichtiger Grund, teilweise falsche eidesstattliche Versicherung, einstweiliges Verfügungsverfahren, Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Wettbewerb; Wettbewerbsverbot; Fristlose Kündigung; Einstweilige Verfügung; Kündigungsgrund; Eidesstattliche Versicherung; Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 15.09.1989 - 6 Ga 35/89
- LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 930/89
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12
Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige …
Beruft sich ein auf Unterlassung von Wettbewerb im bestehenden Arbeitsverhältnis in Anspruch genommener Arbeitnehmer darauf, dass das vertragliche Wettbewerbsverbot aufgrund einer von ihm ausgesprochenen fristlosen Kündigung nicht mehr fortbesteht, trägt er nach allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit seiner Kündigung im einstweiligen Verfügungsverfahren die Last der Darlegung und Glaubhaftmachung (vgl. LAG Köln, 14. November 1989, 11 Sa 930/89, LAGE BGB § 611 Treuepflicht Nr. 1; a. A. LAG Hamm, 7. April 1983, 8 Ta 41/83, EZA ZPO § 935 Nr. 1).
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