Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 11 U 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 340 BGB, § 343 Abs 2 BGB, § 22 KunstUrhG
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Gerichtliche Herabsetzung der Vertragsstrafe - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 340; BGB § 343; KunstUrhG § 22
Vertragsstrafe wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung durch Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift; Herabsetzung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung nur gegenüber einem von mehreren Gläubigern; Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.10.2003 - 3 O 272/03
- OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 11 U 10/04
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 1061 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 375
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 09.12.2022 - 4 U 20/21
Wirksamkeit und Angemessenheit einer Vertragsstrafenregelung in einem Mietvertrag …
Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Funktion der Strafe als Druck- und Sicherungsmittel und dass diese den Gläubiger im Falle der Zuwiderhandlung von der Notwendigkeit des Schadensnachweises entheben soll (BGH…, Urteil vom 07.10.1982, I ZR 120/80, juris Rn. 26; BGH…, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91, juris Rn. 13 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2004, 11 U 10/04, juris, Rn. 15). - LG Karlsruhe, 16.06.2010 - 11 S 182/09
Herabsetzung der Vertragsstrafe bei Hartz IV-Empfänger?
Bei der Bemessung einer Vertragsstrafe ist insbesondere die Druckfunktion zu berücksichtigen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2004, 375).
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Rechtsprechung
| KG, 07.03.2007 - 11 U 10/04 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.03.2004 - 11 O 405/03
- KG, 07.03.2007 - 11 U 10/04
- BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07
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