Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 1; BGB § 675
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Bestimmung des Klagegegners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Bestimmung des Klagegegners
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Anwaltes wegen eines verlorenen Prozesses (IBR 2010, 1136)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 20.01.2009 - 12 O 31/08
- OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Nach der grundsätzlichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung der GbR-Gesellschafter mit Urteil vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341 ff) hätte der Beklagte prüfen müssen, ob dies auch für die Haftung der Neugesellschafter für Altverbindlichkeiten Geltung finden sollte.Dies gilt auch angesichts des Umstandes, dass die Mahnverfahren bereits im Dezember 2000 vor der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341 ff) beantragt worden waren.
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02
Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Mit Schreiben vom 12.03.2004 wies das Landgericht Hamburg auf die Entscheidung des BGH vom 07.04.2003 (NJW 2003, 1803 ) hin, in der der BGH eine Haftung von Neugesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR grundsätzlich bejahte, diese Haftung aber aus Gründen des Vertrauensschutzes grundsätzlich nur auf zukünftige - d.h. nach Bekanntgabe des Urteils vom 07.04.2003 auftretende - Fälle beschränkt sehen wollte. - BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Bei aussichtslosen Fällen hat er von der Klagerhebung abzuraten (vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwaltes, Rn. 520 unter Hinweis auf BGHZ 97, 372 m.v.w.N.), wenn die Erfolgschancen besser stehen, hat der Anwalt seinem Auftraggeber diejenigen Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können.
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03
Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Der BGH habe mit Urteil vom 12.12.2005 (NJW 2006, 765 ) seine Rechtsauffassung bestätigt. - BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86
Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566; OLG Schleswig, Urteil v. 10.05.2002, 11 U 212/00, SchlHA 2002, 209) und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können (…vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO., Rn. 514). - OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
Anwaltshaftung wegen Fehlern bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566; OLG Schleswig, Urteil v. 10.05.2002, 11 U 212/00, SchlHA 2002, 209) und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können (…vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO., Rn. 514).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 11 U 12/09 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§ 42 EnWG
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
EnWG § 42
- rechtsportal.de
EnWG § 42
Pflicht eines Versorgungsunternehmens zur Angabe der Stromkennzeichnung in Rechnungen und Werbematerial - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Pflicht eines Versorgungsunternehmens zur Angabe der Stromkennzeichnung in Rechnungen und Werbematerial
- Wolters Kluwer
Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG in Anzeigentext
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.01.2009 - 11 O 56/08
- OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 11 U 12/09 (Kart)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 11 U 2/09
Irreführende Werbung: (Un-)Lesbarkeit von eine Neukundenprämie und eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 11 U 12/09
Die in der Verlautbarung der Generaldirektion enthaltene Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Zeitungswerbung gilt danach jedenfalls für einfache Werbeanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften (vgl. Senat, Urt. v. 31.3.2009, 11 U 2/09 (Kart)). - OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 11 U 77/08
Preiswerbung von Stromversorgungsunternehmen: Ausnahme von der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 11 U 12/09
a) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass einfache Zeitungsinserate nicht der Kennzeichnungspflicht gemäß § 42 EnWG unterliegen, wie der Senat zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 31. März 2009 (Az.: 11 U 77/08 - Kart-) entschieden hat. - BGH, 08.12.1983 - I ZR 118/81
Täuschung durch die Bezeichnung "Französischer Brandy" - Voraussetzung für die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 11 U 12/09
Zwar kann - worauf die Klägerin möglicherweise abzielt - der Gebrauch gesetzlich vorgeschriebener Bezeichnungen durch zusätzliche Angaben irreführend werden (BGH GRUR 1984, 455 - Französischer Brandy).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.04.2010 - I-11 U 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
Pflichten einer Gemeinde hinsichtlich der Dimensionierung eines Vorfluters - rechtsportal.de
BGB § 839 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Klage gegen eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Vorfluters mangels Darlegung pflichtwidrigen Verhaltens - Wolters Kluwer
Abweisung der Klage gegen eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Vorfluters mangels Darlegung pflichtwidrigen Verhaltens
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz gegen die Gemeinde wegen Ernteausfällen bei Kartoffeln besteht nicht bei nicht festgestellter Amtspflichtverletzung i.R.d. Unterhaltung eines Vorfluters; Pflichten einer Gemeinde hinsichtlich der Dimensionierung eines Vorfluters
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 25.11.2008 - 2 O 18/08
- OLG Hamm, 28.04.2010 - I-11 U 12/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.2007 - III ZR 280/06
Pflichten eines Entwässerungsverbandes bei absehbarem längerfristigen Ausfall von …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2010 - 11 U 12/09
Eine Haftung der Beklagten kommt daher allein unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Betracht (vgl. BGH, VersR 2008, S. 1067 m.w.N., OLG Düsseldorf, Agrarrecht 1999, S. 352). - BGH, 17.03.1983 - III ZR 16/82
Umfang der Schneeräumungspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2010 - 11 U 12/09
Abflusshindernisse sind zu beseitigen, wobei es nicht von Bedeutung ist, ob sie auf natürlichem Wege oder durch sonstige Einwirkung entstanden sind (vgl. BGH, VersR 1983, S. 639;… OLG Hamm (10. Zivilsenat), VersR 1987, S. 186, OLG Düsseldorf, a.a.O.). - OLG Hamm, 04.06.1985 - 10 U 26/85
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2010 - 11 U 12/09
Abflusshindernisse sind zu beseitigen, wobei es nicht von Bedeutung ist, ob sie auf natürlichem Wege oder durch sonstige Einwirkung entstanden sind (…vgl. BGH, VersR 1983, S. 639; OLG Hamm (10. Zivilsenat), VersR 1987, S. 186, OLG Düsseldorf, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17
Unterhaltspflicht für eine Ufermauer
Die Klägerin ist im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht verpflichtet, das Gewässer in hochwassertechnischer Hinsicht einem in jeder Hinsicht optimalen Zustand zuzuführen; im Falle eines Hochwassers hätte der Träger der Unterhaltungslast gegebenenfalls weitere Hochwasserschutzmaßnahmen zu ergreifen (VG Aachen, Urteil vom 12.11.2012, - 7 K 1689/10 -, juris mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2010 - 11 U 12/09 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 26.05.2004 - 3 A 43/04 -, juris). - VG Aachen, 12.11.2012 - 7 K 1689/10
Aufhebung einer Ordnungsverfügung zur Sanierung einer teilweise eingestürzten …
Rn. 87 Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2010 - 11 U 12/09 - VG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 2004 - 3 A 43/04 -, juris.
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