Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.06.2008 - 11 U 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 527 Abs. 4; ; BGB § 278 S. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verkehrssicherungspflicht des Hotelbetreibers bei einer beschädigten Treppenstufe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch eine beschädigte Treppenstufe in einem Hotel; Anscheinbeweis einer Unfallverursachung durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Treppensturz
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 22.12.2006 - 3 O 12/06
- OLG Brandenburg, 10.06.2008 - 11 U 32/07
Wird zitiert von ... (7)
- LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09
Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als …
In angemessenem Umfang ersatzfähig sind die Kosten für solche Heilbehandlungen, bei denen ein Geschädigter davon ausgehen durfte, eine solche Behandlung könne eine Verbesserung seines unfallbedingt beeinträchtigten Gesundheitszustandes herbeiführen (vgl. OLG Brandenburg vom 10.06.2008, 11 U 32/07, BeckRS 2008, 13144). - LG Duisburg, 13.01.2012 - 10 O 161/09
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Knieverletzung nach Verkehrsunfall
In Anbetracht der Vergleichsrechtsprechung, nach welcher erst unter Hinzutreten weiterer ganz erheblicher Verletzungen und/oder bedeutender Komplikationen ein Schmerzensgeld von über 10.000,00 EUR in Betracht kommt (LG Köln, Urteil vom 26.02.2008 - 7 O 446/04; OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2007 - 12 U 258/06; LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2001 - 331 O 26/00; LG Gießen, Urteil vom 23.02.2006 - 3 O 410/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2008 - 11 U 32/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003 - 1 U 65/03), scheidet ein weitergehender Schmerzensgeldanspruch der Klägerin aus. - OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2367/08
Prospekthaftung bei Filmfonds: Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsfehler …
Die von der Klägerin behaupteten, unter Bezugnahme auf Entscheidungen des LG München I vom 28.10.2008 (Az. 28 O 20124/07) und des Kammergerichts vom 08.10.2008 (Az. 11 U 32/07) unterstellten "nicht gänzlich" auszuschließenden Haftungsrisiken für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten sind bei Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Konzeption des Fonds und der sich damit aus dem HGB ergebenden Haftungsrisiken bei rechtlicher Prüfung nicht ersichtlich.
- LG Mainz, 28.04.2017 - 2 O 368/15 Beispielhaft für Urteile mit erheblichen zusätzlichen Verletzungen seien die Entscheidungen OLG Brandenburg 11 U 32/07 , indexiert 14.328,00 und Landgericht Duisburg 4 O 265/01 indexiert 18.134,00 , herangezogen.
- LG Karlsruhe, 29.03.2023 - 6 O 210/21
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur …
Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis ist, dass sich der Sturz - nach den Feststellungen des erkennenden Gerichts - in unmittelbarer Nähe zu einer Gefahrenstelle ereignet haben muss (vgl. BGH, Urteile vom 02.06.2005 - III ZR 358/04, NJW 2005, 2454; vom 17.09.1987 - III ZR 138/86, Rn 3, juris, vom 13.02.1962 - VI ZR 81/61, VersR 1962, 449; Beschluss vom 17.09.1987 - III ZR 138/86, NJW 2005, 2454; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.06.2008 - 11 U 32/07, Rn 33, juris). - OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2245/08
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …
Die vom Kläger behaupteten, unter Bezugnahme auf Entscheidungen des LG München I vom 28.10.2008 (Az. 28 O 20124/07) und des Kammergerichts vom 08.10.2008 (Az. 11 U 32/07) unterstellten "nicht gänzlich" auszuschließenden Haftungsrisiken für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten sind bei Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Konzeption des Fonds und der sich damit aus dem HGB ergebenden Haftungsrisiken bei rechtlicher Prüfung nicht ersichtlich. - OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2346/08
Beitritt zu einem Filmfonds: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von …
Die vom Kläger behaupteten, unter Bezugnahme auf Entscheidungen des LG München I vom 28.10.2008 (Az. 28 O 20124/07) und des Kammergerichts vom 08.10.2008 (Az. 11 U 32/07) unterstellten "nicht gänzlich" auszuschließenden Haftungsrisiken für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten sind bei Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Konzeption des Fonds und der sich damit aus dem HGB ergebenden Haftungsrisiken bei rechtlicher Prüfung nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
| SG Stade, 22.12.2010 - S 11 U 32/07 |
Verfahrensgang
- SG Stade, 22.12.2010 - S 11 U 32/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 14 U 22/11
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