Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 7, 18 StVG; 249, 823 BGB
Verkehrsunfall, Fahrzeugschaden, Totalschaden, Restwert, regionaler Markt - IWW
§§ 7, 18 StVG; 249, 823 BGB
Verkehrsunfall, Fahrzeugschaden, Totalschaden, Restwert, regionaler Markt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei Ermittlung des unfallbedingten Schadens
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.10.2019 - 2 O 231/18
- LG Bielefeld, 08.11.2019 - 2 O 231/18
- OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
Rn. 12 Der Geschädigte genügt dem Wirtschaftlichkeitsgebot jedoch im allgemeinen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. den Nachweis wie vor sowie BGH, Urteil vom 13.10.2009 zu VI ZR 318/08, Tz. 9, juris).Im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB bleibt dem Geschädigten daher regelmäßig nur dann ein Risiko, wenn er den Restwert ohne hinreichende Absicherung durch ein Gutachten realisiert und der Erlös sich später im Prozess als zu niedrig erweist (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2009 zu VI ZR 318/08, Tz. 9 m.w.N., juris).
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 zu VI ZR 673/15, Tz. 8, juris). - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
Rn. 11 a) Zwar ist anerkannt, dass die von den Beklagten gemäß § 249 BGB geschuldete Naturalrestitution auch in der Variante der Ersatzbeschaffung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 zu VI ZR 219/98, Tz. 22, juris). - OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa die Entscheidung des 9. Zivilsenats des OLG Hamm vom 28.09.2019 zu 9 U 137/16, juris) wurde im Falle eines wohnortnahen Unfalles angenommen, dass der regionale Markt auf eine Entfernung von 40 km vom Wohnort des Geschädigten zu begrenzen sei.
- OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 11 U 59/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach dessen …
Insoweit besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter normativen Schadensgesichtspunkten mit Blick auf den maßgeblichen Zeitpunkt kein Schaden mehr, den sie nunmehr im Rahmen einer "deliktischen Rückabwicklung" liquidieren könnte, denn sie hat den Pkw unstreitig während der Dauer ihres Eigentums und Besitzes ohne Einschränkungen vertragsgemäß genutzt (vgl. Urt. v. 21.04.2021 - 11 U 5/20; Beschlüsse in der Rs 11 U 113/20; zu vergleichbaren Umständen insoweit auch die Senatsbeschlüsse v. 30.09.2020 - 11 U 11/20 sowie v. 11 U 146/19;… vgl. auch OLG Schleswig, Urt. v. 27.01.2020 - 18 U 9/19, BeckRS 2020, 6997;… OLG Celle, Urt. v. 19.02.2020 - 7 U 424/18, BeckRS 2020, 6243 Rn. 10).Ob diese vorliegt, wäre im Streitfall ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens aufzuklären (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senatsurteil v. 21.04.2021 - 11 U 5/20).
Steht das Fahrzeug jedoch zu Beweiszwecken nicht mehr zur Verfügung, geht dies im Bestreitensfall - wie hier - zu Lasten der Klägerin (vgl. Senatsurteil v. 21.04.2021, a.a.O.).
- OLG Hamm, 31.01.2024 - 11 U 9/23
Restwertermittlung eines bei einem Unfall privat genutzten und verwerteten …
Rn. 23 b) Die Veräußerung des Fahrzeugs zu dem im Schadensgutachten auf dem einschlägigen regionalen Markt ermittelten Restwert genügt den von der Rechtsprechung entwickelten und auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil v. 25.06.2019 - VI ZR 358/18; Urteil v. 27.09.2016 - VI ZR 673/15, juris; Senat, Urteil vom 11.12.2020 - 11 U 5/20 -, juris). - OLG Düsseldorf, 04.03.2026 - 23 U 134/24 Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dass beschädigte Fahrzeug zunächst zu seinem Wohnort zu überführen, um es auf dem dortigen regionalen Markt zu veräußern (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 11.12.2020 - 11 U 5/20, BeckRS 2020, 41672).
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| OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 5/20 |
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