Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 337 (Ls.)
- ZMR 1999, 21
- DB 1998, 2159
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
Wird bei einer zulässigen Feststellungsklage die Bezifferung des Anspruchs im Verlauf des Rechtsstreits möglich, braucht der Kläger indes grundsätzlich nicht zur Leistungsklage überzugehen (BGH LM § 256 ZPO Nr. 5; BGH NJW 1978, 210;… Zöller/Greger, 20. Aufl., § 256 ZPO Rdnr. 7 c). - OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
Diese Gewißheit wurde erst mit dem das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil vom 7. Januar 1997 bestätigenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 1997 in der Berufungsinstanz (10 U 47/97) geschaffen. - OLG Köln, 15.12.1995 - 20 U 109/95
Verhaltenspflichten von Miteigentümern in der Teilungsversteigerung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
Eine Verpflichtung, an solchen Mehrheitsbeschlüssen in einem bestimmten Sinne mitzuwirken, besteht dabei nicht (…Staudinger/Langhein, 13. Aufl., § 745 BGB Rdnr. 16), denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Köln VersR 1997, 709;… Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 741 BGB Rdnr. 9). - OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 10 U 10/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
Die Kläger können sich schließlich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung berufen, wonach eine neue finanzielle Nutzungsregelung unter Teilhabern bereits ab dem Zeitpunkt des Zugangs eines entsprechend konkreten Verlangens gefordert werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1483, 1484 m.w.N.).
- OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …
Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Beklagte auch nicht aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen zur Mitwirkung an einem derartigen Mehrheitsbeschluss verpflichtet, denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21f m.w.N.). - OLG Celle, 19.03.2025 - 21 UF 237/24
Anspruch auf die Aussprache einer gemeinsamen Kündigung eines Mietvertrages durch …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2010, 1312 [BGH 26.04.2010 - II ZR 159/09]) kann auch die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück Gegenstand einer (mehrheitlich zu treffenden) Verwaltungsentscheidung nach § 745 Abs. 1 BGB sein und stellt keine nach Absatz 3 dieser Vorschrift unzulässige wesentliche Veränderung des gemeinschaftlichen Gegenstands dar (ebenso für den Fall der Eigennutzung des Miteigentümers AG Saarburg v. 21. Oktober 2015 - 5a C 229/15, juris [, das maßgeblich auf die vom Miteigentümer fortzuzahlende Miete abgestellt hat]; AG Solingen v. 23. Oktober 2014 - 14 C 139/14, juris [, das die Vermietereigenschaft der Kläger verneint und diese nicht allein aus der Bruchteilsgemeinschaft abgeleitet hat], OLG Hamm FamRZ 2013, 1739 [, das für die Erhöhung der Miete gegenüber der Schwiegermutter eines Miteigentümers eine interessengerechte Neuregelung bejaht hat]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 337 [OLG Düsseldorf 13.05.1998 - 11 U 53/97] [zur Mieterhöhung als interessengerechte Verwaltungsmaßnahme]). - OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12
Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des …
Danach begründet die Bruchteilsgemeinschaft als solche keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21f m.w.N.). - FG Düsseldorf, 09.03.2006 - 16 K 3078/00
Ermittlung des Aufgabegewinns im Zusammenhang mit der Übertragung von …
Dies gilt im Übrigen auch für etwaige Mieterhöhungen (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 13.5.1998 11 U 53/97, Der Betrieb --DB-- 1998, 2159), so dass für den Kläger oder die Klägerin allein nicht die Möglichkeit bestanden hätte, in Bezug auf den jeweiligen Pachtvertrag die Konditionen einseitig und ohne Berücksichtigung von Zustimmungserfordernissen oder Mehrheitserfordernissen in der Bruchteilsgemeinschaft zu ändern. - AG Saarburg, 21.10.2015 - 5a C 229/15
GbR-Recht: Anspruch eines Miteigentümers einer Immobilie auf Zustimmung des …
(vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.03.1998 - 11 U 53/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".