Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bestandsschutz des Nachbarüberwuchses in bloßen Ziergarten hinein
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Baumbeschneidung (unrechtmäßige) durch Nachbarn - Schadensersatzansprüche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung der anderen Miteigentümer; Schadensersatzanspruch wegen einer Eigentumsverletzung durch Beschneidung von Bäumen ohne Einwilligung des Eigentümers; Rechtfertigung einer Eigentumsverletzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Bestandsschutz des Nachbarüberwuchses in einen Ziergarten
Verfahrensgang
- LG Aachen, 01.12.1995 - 9 O 347/93
- OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 656
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71
Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74
Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 13.05.1959 - 2 W 39/59
Gemeinschaftlicher Haushaltsgegenstand; Verfügung; Fehlende Zustimmung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18
Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des …
Zwar wird das teilweise vertreten (so OLG Köln, NJW-RR 1997, 656). - BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Ob, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, der Nachbar ganz unerhebliche Beeinträchtigungen hinnehmen muß (so OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177; 1997, 656; LG Kleve, MDR 1982, 230, 231; LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341;… MünchKomm-BGB/Säcker, aaO;… Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 910 Rdn. 3;… Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 18; a.A. AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256;… AG Würzburg, aaO), kann offenbleiben. - AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19
Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter - …
Zwar ist grundsätzlich der Eigentümer der Pflanzen dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass von überhängenden Zweigen mit Blättern und Blüten keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung für den Nachbarn im Sinne des § 910 Abs. 2 BGB ausgeht (BGH, Beschluss vom 13.01.2005, Az.: V ZR 83/04, u.a. in: NZM 2005, Seiten 318 f.; BGH, Urteil vom 14.11.2003, Az.: V ZR 102/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1037 f.; OLG Köln, Urteil vom 22.05.1996, Az.: 11 U 6/96, u.a. in: NJW-RR 1997, Seite 656).
- OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13
Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom …
Subjektive Empfindlichkeiten des betroffenen Eigentümers haben außer Ansatz zu bleiben (vgl. OLG Köln, Urteil v. 22.05.1996 - 11 U 6/96 - juris, Tz. 9).Dies ist die notwendige Konsequenz, wenn es der Eigentümer versäumt hat, gegen zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzte Bäume rechtzeitig nach den nachbarrechtlichen Bestimmungen vorzugehen (vgl. OLG Köln, Urteil v. 22.05.1996 - 11 U 6/96, juris, Tz. 9, 12 zu § 910 BGB).
Rn. 48 Das Ausmaß der Beeinträchtigung beschränkt sich vorliegend nicht etwa - wie in dem vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 22.05.1996 (11 U 6/96, juris) entschiedenen Fall - auf eine Wachstumsbeeinträchtigung von Bäumen in einem Ziergarten durch den Überhang vom Nachbargrundstück.
Nur unerhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch - insbesondere im Hinblick auf das zwischen Grundstücksnachbarn bestehende nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis und das insoweit zu berücksichtigende Rücksichtnahmegebot (§ 242 BGB) - auch im Rahmen von § 910 Abs. 2 BGB ohne Bedeutung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 656; OLG Köln, Urteil v. 12.07.2011 - 4 U 18/10, juris, Tz. 17;… Palandt - Bassenge, a.a.O., § 910 BGB, Rn. 3).
Beeinträchtigungen, die nicht spezifisch von dem Überhang, sondern von den streitgegenständlichen Bäumen als solchen ausgehen, haben bei der rechtlichen Bewertung i. R. v. § 910 BGB außer Betracht zu bleiben (vgl.OLG Oldenburg, Urteil v. 25.07.1989 - 4 U 89/89, VersR 1991, 556 = NJW-RR 1991, 1367, OLG Köln, Urteil v. 22.05.1996 - 11 U 6/96, juris, Tz. 10;… Palandt - Bassenge, a.a.O., § 910 BGB, Rn. 3).
Rn. 59 b. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den überhängenden Ästen keine solche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ausgeht, trägt der Eigentümer der Bäume (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris, Tz. 21; OLG Köln, Urteil v. 22.05.1996 11 U 6/96, juris, Tz. 12;… MüKo-BGB - Säcker, 6. Aufl. 2013, § 910 BGB, Rn. 7;… Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl. 2013, Rn. 374).
- LG Frankenthal, 11.08.2021 - 2 S 132/20
Nachbarschutz: Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn bei eindringenden …
Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offengelassen, ob - wie es Teile der Rechtsprechung annehmen (vgl. z.B. OLG Köln, NJW-RR 1997, 656; 1989, 1177; OLG Karlsruhe, MDR 2014, 893; OLG Koblenz, MDR 2014, 25 ; OLG Schleswig, NJOZ 2011, 344) - im Fall einer gänzlich unerheblichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung eine Duldungspflicht nach § 910 BGB bestünde (vgl. BGH…, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 102/18, NZM 2019, 898 Rn. 10 m.w.N.; NJW 2004, 1037, 1039). - OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB
Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (…vgl. BGH, a.a.O., S. 1039;… a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.
- OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10
Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender …
Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung nachbarlicher Störungen wie z.B. hinübergewachsene Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (…vgl. BGH, a.a.O., S. 1039;… a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).Im Übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 47 NachbG NW im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz, so dass im Übrigen die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen hinzunehmen sind (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341).
- OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06
Rechte und Pflichten von Nachbarn wenn Baumwurzeln und Geäst über die …
Vielmehr muss die Klägerin vorliegend die von ihr beabsichtigte Nutzung ihres Grundstücks an die seit 30 Jahren vorhandenen Gegebenheiten anpassen (OLG Köln NJW-RR 1997, 656). - LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09
Verpflichtung von Nachbarn zur Beseitigung von grenznahen Blaufichten und …
Ein Abschneiderecht gem. § 910 Abs. 2 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Grundstücksbenutzung im Vergleich zum Zustand ohne Überwuchs nach objektiven Maßstäben nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt ist (so schon mehrfach OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656;… vgl. MüKo-Säcker § 910, Rn. 6;… Palandt-Bassenge § 910, Rn. 3). - AG Königstein/Taunus, 19.04.2000 - 21 C 113/00
Beeinträchtigung in der Nutzung eines Grundstücks durch herabgefallene …
Sofern das OLG Köln die zitierte Entscheidung des BGH "im Lichte der neueren Naturschutzbestimmungen" ausdrücklich als überholt bezeichnet (NJW-RR 1997, 656 = OLG-Report, 1996, 201), kann dem das hier erkennende Gericht nicht folgen. - LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn: Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks …
- AG Frankenthal, 06.03.2019 - 3a C 342/17
Unterlassung der Entfernung von Überhang über gemeinsame Grundstücksgrenze
- AG Köln, 04.10.2023 - 134 C 78/22
- OLG München, 11.06.2008 - 5 U 2059/08
Nachbarrecht: Urteilsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht; Voraussetzungen …
- OLG Köln, 17.02.1997 - 16 U 50/96
Beschränkung nachbarrechtlicher Beseitigungsansprüchhe durch eine kommunale …
- AG Bad Iburg, 25.06.2021 - 4 C 489/20
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.06.1996 - 11 U (Kart) 6/96 |
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.09.1996 - 11 U 6/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1997, 228
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils …
Rn. 21 Gerade bei Anlagegeschäften, bei denen der Kunde typischerweise einem unter der Bezeichnung als Notar auftretenden Treuhänder einen besonderen Vertrauensvorschuss entgegenbringt, liegt jedoch die Annahme notarieller Amtsgeschäfte bei einem Treuhandauftrag nahe (vgl. dazu die Fälle in BGH, Urteile vom 21. November 1996 …und vom 29. März 2001 jeweils aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. September 2003 - 4 U 150/02, juris; OLG Hamm, DNotZ 1997, 228). - OLG Hamm, 30.01.2008 - 11 U 159/06
Vorliegen einer Notartätigkeit des auch als Anwalt zugelassenen Notars - …
Dies trifft zu, wenn nicht eine einseitige Interessenwahrnehmung in Rede steht, sondern eine neutrale, unparteiische Berücksichtigung der Belange sämtlicher Beteiligter (BGH WM 1996, 30 (32); Senat, DNotZ 1997, 228 (229 f.);… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Auflage, § 23 Rdn. 5).Auch eine Verwahrung, die diesen Zwecken dienen soll, ist unzulässig (Senat, DNotZ 1997, 228 (230)).
Der Notar muss eine Verwahrung weiterhin auch dann ablehnen, wenn dadurch eine tatsächlich nicht bestehende Sicherheit vorgetäuscht wird (Senat, DNotZ 1997, 228 (230) - noch vor Einführung der §§ 54a BeurkG am 08.09.1998) bzw. es für die Übernahme der Verwahrung an einem berechtigten Sicherungsinteresse i.S.d. § 54a BeurkG fehlt.
Die Möglichkeit der Vortäuschung einer Sicherheit besteht regelmäßig bereits dann, wenn der Zweck der Verwahrung ebenso gut durch Einschaltung einer anderen Institution - etwa einer Bank oder eines Rechtsanwalts - hätte erreicht werden können, so dass die Verwahrung durch den Notar dem Geschäft lediglich den Anstrich der Seriosität geben soll (Senat, DNotZ 1997, 228 (230)).
Denn anders als in dem vom Senat im Jahr 1997 entschiedenen Fall (DNotZ 1997, 228 ff.) erfordert die hier vom Beklagten übernommene Tätigkeit eine eigenverantwortliche Überprüfung.
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2016 - 22 O 18/15 Da das Vertragswerk für den Kläger die erforderliche Sicherheit nicht bot und Missbrauchsmöglichkeiten eröffnete, hätte der Beklagte entweder auf eine entsprechende Abänderung der Hinterlegungsvereinbarung hinwirken oder es ablehnen müssen, als notarieller Treuhänder tätig zu werden (vgl. BG DNotZ 1997, 221; OLG Frankfurt DNotZ 2004, 203; OLG Hamm DNotZ 1997, 228).
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