Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZGB/DDR §§ 312 ff.
- nomos.de
, S. 45
§§ 312 ff. ZGB; §§ 242, 553, 556, 985 BGB
Grundstücknutzungsvertrag nach ZGB/außerordentliche Kündigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZGB/DDR §§ 312 ff.
Nutzungsvertrag nach DDR-Recht - außerordentliche Kündigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstücksnutzung; Nutzungsvertrag; Außerordentliche Kündigung; Bestimmungswidrige Nutzung; Bungalow als Hauptwohnsitz
Verfahrensgang
- LG Halle, 16.03.2000 - 4 O 356/98
- OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00
Papierfundstellen
- NJ 2001, 376
Wird zitiert von ... (2)
- VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch …
Recht der Schuldverhältnisse">232 § 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 SchuldRAnpG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Pacht anzuwenden, soweit das Schuldrechtsanpassungsgesetz nichts anderes bestimmt: Ordentliche Kündigungen sind demnach nur in den Grenzen des § 23 SchuldRAnpG möglich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2002 - XII ZR 133/00 -, NJW 2002, 2098 = MDR 2002, 814; OLG Naumburg, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 277/02
Zur Grundflächen-Beschränkung im Wochenendhausgebiet
Seit dem 01.01.1995 gilt für solche Nutzungsverträge das Schuldrechtsanpassungsgesetz (= Art. 1 des Gesetzes zur Änderung schuldrechtlicher Bestimmungen vom 21.09.1994 [BGBl I 2538]) - SchuldRAnpG - (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG; vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 24.10.2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
ZPO § 139 Abs. 1, § 278 Abs. 3
Hinweis bei Zweifeln an der Aktivlegitimation des Klägers - Wolters Kluwer
Berufung; Aktivlegitimation; Verfahrensfehler; Beweismittel; Nebenforderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2000 - 18 O 73/99
- OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.01.1999 - VII ZR 269/97
Pflichten des Gerichts nach falschen Verständnis eines Hinweises
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510).Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510).
- BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510). - BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87
Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510). - BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95
Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510). - BGH, 15.03.1990 - VII ZR 61/89
Wirksamkeit einzelner Klauseln der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510).
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