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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 08.06.2017 | SG Hildesheim, 29.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45638
OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2018,45638)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2018 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2018,45638)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2018,45638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 419
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
    Steht fest, dass Angaben beim Vertragsabschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 11.05.2011 - IV ZR 148/09, Rdn. 16, juris = BeckRS 2011, 1436;… ferner Langheid aaO Rdn. 11; jeweils m.w.N.).

    Ob unter den gegebenen Umständen überhaupt eine Nachfrageobliegenheit des Versicherers bestand, kann offen bleiben; deren Verletzung führt nach der neueren höchstrichterlichen Judikatur, die der Senat teilt, nicht automatisch zum Verlust des Rechtes zur Arglistanfechtung (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 11.05.2011 - IV ZR 148/09, Rdn. 15 m.w.N., juris = BeckRS 2011, 14362).

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
    Denn dieses in der Rechtsprechung entwickelte Bild, das zu der jetzt in § 70 Satz 1 VVG enthaltenen Regelung über die Kenntniszurechnung geführt hat, bezieht sich - was von der Zivilkammer keineswegs verkannt wurde - lediglich auf (empfangsbevollmächtigte) Versicherungsagenten (vgl. BGH, Beschl. v. 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rdn. 16, juris = BeckRS 2017, 117400).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
    Rn. 18 aa) Freilich obliegt dem Versicherer der Nachweis der arglistigen Täuschung, wofür Falsch- oder unvollständige Angaben als solche, deren Vorsätzlichkeit vom Gesetz vermutet wird (arg. § 19 Abs. 3 Satz 1 VVG und § 17 Abs. 2 Alt. 2 VVG a.F.), nicht genügen; vielmehr setzt Arglist in subjektiver Hinsicht ferner voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, der Versicherer werde seinen Antrag in Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08, Rdn. 19, juris = BeckRS 2011, 21;… ferner Langheid in Langheid/ Rixecker, VVG, 5. Aufl., § 22 Rdn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2012 - VII ZR 24/11

    Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde des Streithelfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Judikatur, der sich der Senat angeschlossen hat, kann ein - einfacher (nichtstreitgenössischer) - Nebenintervenient wie hier Berufung lediglich innerhalb der für die von ihm unterstützte Hauptpartei laufenden Rechtsmittelfrist einlegen, was völlig unabhängig davon gilt, ob und wann dem Streithelfer selbst die anzufechtende Entscheidung zugestellt worden ist; bei dessen Berufung handelt es sich stets um ein Rechtsmittel für die Hauptpartei, mit dem er fremde Rechte wahrnimmt (so u.a. BGH, Beschl. v. 24.05.2012 - VII ZR 24/11, LS und Rdn. 3 m.w.N., juris = BeckRS 2012, 15082).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 W 86/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Einspruchs gegen ein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
    Steht fest, dass Angaben beim Vertragsabschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 11.05.2011 - IV ZR 148/09, Rdn. 16, juris = BeckRS 2011, 1436;… ferner Langheid aaO Rdn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der …

    Arglistiges Handeln erfordert keine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht des Versicherungsnehmers, sondern die - in aller Regel nur anhand von Indizien festzustellende (zu § 22 VVG vgl. OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 11.12.2018 - 11 U 72/16, juris-Rdn. 18, juris = BeckRS 2018, 34884) - Motivationslage, bewusst durch unrichtige oder unvollständige Angaben auf die Entscheidung des Versicherers einzuwirken, etwa um Beweis- oder andere Schwierigkeiten zu vermeiden oder um die Regulierung zu beschleunigen, wobei es dem Versicherungsnehmer obliegt, objektive Unrichtigkeiten plausibel zu erklären (…vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.08.2010 - 12 U 86/10, juris-Rdn. 21, juris = BeckRS 2010, 18561 ferner BeckOK-VVG/Marlow, 8. Ed., § 28 Rdn. 201 ff.; Wohlthat, r+s 2019, 549, 554 und 560).
  • OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Verharmlosung chronischer …

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09;… Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
  • LG Kiel, 31.05.2024 - 5 O 70/22

    Rechtsschutzversicherung: Anfechtung einer Vertragsänderung wegen arglistiger …

    Allerdings handelt es sich bei der Arglist um eine innere Tatsache, die sich - wenn sie nicht (ausnahmsweise) zugestanden worden ist - allein mithilfe von Indizien nachweisen lässt; dabei spielen - jeweils im Kontext der konkreten Umstände - eine wichtige Rolle die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung (OLG Brandenburg, NJW-RR 2019, 419 Rn. 15f.).

    Steht fest, dass Angaben beim Vertragsabschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substanziiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (…BGH, NJOZ, 612 Rn. 16; OLG Brandenburg, NJW-RR 2019, 419 Rn. 15f.).

    In diesem Zusammenhang geht es um eine Erläuterung der - regelmäßig in der Sphäre des Antragstellers liegenden - Gründe für die Falschangabe wie beispielsweise von Irrtümern, Missverständnissen oder spezifischen Motivationen; kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, weil er diesbezüglich entweder gar nichts vorträgt oder falsche respektive gänzlich unplausible Erklärungen abgibt, so ist seine Arglist als bewiesen anzusehen (OLG Brandenburg, NJW-RR 2019, 419 Rn. 15f.).

  • OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23

    Feststellung des Fortbestands einer nach Vorschlagsanforderung abgeschlossenen …

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09;… Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
  • OLG Dresden, 28.01.2025 - 4 U 1361/24
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (…Senat, a.a.O., juris Rz. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
  • OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20

    Umfang der Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe von …

    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, der Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 72/16 -, Rn. 161 - 19, m.w.N., - juris; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsurteil vom 08.09.2015 - 4 U 764/15, nicht veröffentlicht).
  • OLG Dresden, 09.06.2026 - 4 U 1489/25
    Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (…Senat, a.a.O., juris Rz. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2020 - 11 U 44/17

    Zahlungsanspruch aus einer privaten Unfallversicherung

    Als Alleinerbe seiner verstorbenen Ehefrau, der ursprünglichen Klägerin, ist der Anspruchsteller zwar mit dem Eintritt des Erbfalles nach § 1922 Abs. 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle bisherigen Rechtspositionen der Erblasserin eingerückt, wozu nicht allein (potenzielle) Forderungen aus dem in Rede stehenden Versicherungsverhältnis gehören, sondern auch das durch die Klageerhebung begründete Prozessrechtsverhältnis (arg. § 239 Abs. 1 i.V.m. § 246 Abs. 1 ZPO; vgl. OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 11.12.2018 - 11 U 72/16, juris Rdn. 14 = BeckRS 2018, 34884 Rdn. 12;… ferner Jauernig/Stürner, BGB, 17. Aufl., § 1922 Rdn. 8, m.w.N.;… Große-Boymann in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl., BGB § 1922 Rdn. 87).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 11 U 41/25

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

    Die Erklärungen, die die Klägerin - erneut mit der Berufungsbegründung - vorgetragen hat, um ihre falschen Angaben als Irrtum oder Missverständnis darzustellen, erscheinen gänzlich unplausibel (vgl. Senat, NJW-RR 2019, 419, Rdnr. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.06.2017 - 11 U 72/16   

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OLG Celle, 08.06.2017 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2017,72322)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2017 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2017,72322)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 11 U 72/16 (https://dejure.org/2017,72322)
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 29.11.2016 - S 11 U 72/16   

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https://dejure.org/2016,79879
SG Hildesheim, 29.11.2016 - S 11 U 72/16 (https://dejure.org/2016,79879)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 29.11.2016 - S 11 U 72/16 (https://dejure.org/2016,79879)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 29. November 2016 - S 11 U 72/16 (https://dejure.org/2016,79879)
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