Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 § 242
Nebenvertragliche Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, die das Bauwerk betreffen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer Berufung auf Grund der Einsetzung eines fehlerhaften Betrages bei der Abzugsermittlung durch das Gericht; Erstreckung eines Pauschalauftrages auf erst im Nachhinein erteilte Aufträge; Vertragliche Nebenpflicht des Werkunternehmers bezüglich der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anforderungen an eine Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Herausgabe von Handwerkerplänen
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.03.2004 - 21 O 95/00
- OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98
Aushändigung der Unternehmerbescheinigung
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04
Richtig ist zwar, dass den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht trifft, derartige das Werk betreffende Unterlagen, an deren Erhalt der Besteller ein berechtigtes Interesse hat, an diesen herauszugeben (vgl. etwa OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZBau 2000, 78 für die Aushändigung von Unternehmerbescheinigungen nach § 66 Abs. 2 BauO NW m.w.N.).
- OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14
Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen
Teilweise wird die Auffassung vertreten, ein Anspruch auf Herausgabe ergebe sich unmittelbar aus der Übernahme von Planungs- und Architektenleistungen im Rahmen des Bauträgervertrages oder aus einer aus § 242 BGB abzuleitenden Nebenpflicht des Bauträgers (…Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdn. 447 ff.;… Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Aufl., Rdn. 470 ff.; OLG Köln NZBau 2000, 78 für Unternehmerbescheinigungen nach § 66 Abs. 2 BauO NW; Senat OLGR 2005, 152). - OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
Bauvertrag: Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der Ausführungspläne und …
Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04). - OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21
Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse
Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln…, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33;… auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).
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