Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 60 VgV ; § 57 VgV ; § 97 GWB
Durchführung einer Preisprüfung - rechtsportal.de
§ 60 VgV ; § 57 VgV ; § 97 GWB
Voraussetzungen einer Preisprüfung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Preisaufklärung zulässig?
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
Preisprüfung bei erheblicher Reduzierung zum Erstangebot
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Drastische Preisreduzierung: Preisaufklärung zulässig! (VPR 2023, 25)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Drastische Preisreduzierung: Preisaufklärung zulässig! (IBR 2023, 37)
Verfahrensgang
- VK Hessen, 01.10.2008 - 69d-VK-45/08
- VK Hessen, 01.10.2008 - 69d-VK-45/20
- OLG Frankfurt, 24.02.2009 - 11 Verg 19/08
- VK Hessen, 31.03.2022 - 69d-VK-45/20
- OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22
Ob dem Auftraggeber dabei für die Einleitung der Preisprüfung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen ist, dessen Ausübung - ähnlich einer Ermessensprüfung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - VII - Verg 41/13) oder Aufklärung verlangt werde muss (…so Ackermann in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, 2. Aufl., § 60 Rn. 8), bedarf hier keiner Entscheidung.Im Bereich einer Abweichung von 10%-20% zwischen dem zu beurteilenden Angebot und dem nächsthöheren Angebot wird dabei üblicherweise von einem Ermessen zur Preisprüfung ausgegangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.3.2013 - 11 Verg 7/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13; auch: Hildebrandt, ZfBR 2019, 550;… Ackermann a.a.O. § 60 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 31.1.2017 - X ZB 10/16 bei 32% jedenfalls Preisprüfung bejaht).
Ob die dieser Bewertung konkludent vorausgehende Feststellung, dass nach der Aufklärung weiterhin von einem ungewöhnlich niedrigen Angebot auszugehen ist, ebenfalls von einem Beurteilungsspielraum gedeckt ist (dagegen OLG Düsseldorf, Beschuss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13;… Dicks in: Rövekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2022, § 60 Rn. 23), bedarf dabei hier keiner Entscheidung.
- BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22
Anknüpfungspunkte können etwa ein Vergleich mit den eingegangenen Konkurrenzangeboten, Grobkalkulationen von Beratern, Kostenschätzungen des öffentlichen Auftraggebers oder seine Erfahrungswerte aus anderen Ausschreibungen sein (BGH, Beschluss vom 31.1.2017 - X ZB 10/16;… Ackermann a.a.O. Rn. 10;… Horn a.a.O., Rn. 17).Im Bereich einer Abweichung von 10%-20% zwischen dem zu beurteilenden Angebot und dem nächsthöheren Angebot wird dabei üblicherweise von einem Ermessen zur Preisprüfung ausgegangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.3.2013 - 11 Verg 7/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13; auch: Hildebrandt, ZfBR 2019, 550;… Ackermann a.a.O. § 60 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 31.1.2017 - X ZB 10/16 bei 32% jedenfalls Preisprüfung bejaht).
- OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22
Im Bereich einer Abweichung von 10%-20% zwischen dem zu beurteilenden Angebot und dem nächsthöheren Angebot wird dabei üblicherweise von einem Ermessen zur Preisprüfung ausgegangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.3.2013 - 11 Verg 7/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13; auch: Hildebrandt, ZfBR 2019, 550;… Ackermann a.a.O. § 60 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 31.1.2017 - X ZB 10/16 bei 32% jedenfalls Preisprüfung bejaht).
- VK Westfalen, 27.05.2024 - VK 1-10/24
Wie ist die Preisprüfung eines Unterkostenangebots zu dokumentieren?
Von einer Unangemessenheit des Verhältnisses kann in aller Regel gesprochen werden, wenn der Endpreis zum Wert der angebotenen Leistung in einem beachtlichen Missverhältnis steht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).Der Bezugspunkt für die Frage, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt, kann unterschiedlich gewählt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m. w. N.).
Anknüpfungspunkte können etwa ein Vergleich mit den eingegangenen Konkurrenzangeboten, Grobkalkulationen von Beratern, Kostenschätzungen des öffentlichen Auftraggebers oder seine Erfahrungswerte aus anderen Ausschreibungen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).
Insoweit genügt auch eine konkludent erfolgte Einleitung der Preisprüfung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).
Rn. 55 Dabei kann sich der Auftraggeber an den in § 60 Absatz 2 VgV aufgezählten Prüfungsgegenständen orientieren oder aber seiner Prüfung die Positionen zu Grunde legen, die für die Preisabweichung wesentlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).
Andernfalls setzt er sich der Gefahr aus, seinen Beurteilungsspielraum vergaberechtswidrig ausgefüllt zu haben, weil er den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht vollständig ermittelt hat (vgl. zu Beurteilungsfehlern statt vieler OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).
Rn. 71 bb.) Liegt wie hier ein Unterkostenangebot vor, muss vom Antragsgegner sorgfältig geprüft und eine Prognoseentscheidung getroffen werden, ob trotz des niedrigen Angebotspreises eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m. w. N.).
Zu prüfen ist, ob die Gefahr besteht, dass der Bieter versucht ist, den Auftrag aufgrund des niedrigen Preises so unaufwändig wie möglich und damit auch nicht vertragsgerecht zu erfüllen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m.w.N).
Die Feststellung unterliegt dabei der wertenden Entscheidung des Auftraggebers (vgl. zum Ganzen und instruktiv OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m. w. N.) Maßgeblich ist, ob der Bieter nachvollziehbar erklären kann, aufgrund sach- und/oder unternehmensbezogener, wettbewerbsorientierter Gründe günstiger als das Bieterumfeld kalkuliert zu haben.
Dies kann etwa auf effizientere Arbeitsmethoden oder Betriebsabläufe, preisgünstigere Bezugsquellen, die Absicht der bloßen Erzielung eines Deckungsbeitrags zu den Geschäftskosten oder auf einen Vorstoß in einen neuen Markt zurückzuführen sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m. w. N).
Die Überprüfung ist dabei darauf begrenzt, ob die Antragsgegnerin die maßgeblichen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022, 11 Verg 4/22).
- VK Berlin, 16.11.2023 - VK-B1-7/22
Wann liegt ein ausschlusswürdiges Unterkostenangebot vor?
Dieses ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig mit 100 % anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 - OLG Düsseldorf Beschluss v. 30.4.2014 - Verg 41/13).Zwar steht die Wahl eines geeigneten sachgerechten Bezugspunkts für die Annahme eines unangemessen niedrigen Angebots dem Auftragsgeber grundsätzlich frei (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022 - 11 Verg 4/22).
(1) Noch vor Einleitung der Preisprüfung ist eine Feststellung des öffentlichen Auftraggebers erforderlich, dass das Angebot ungewöhnlich niedrig ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22).
(3) Nicht zuletzt muss sich die Bewertung des Antragsgegners, dass die Aufklärung nicht zu einer zufriedenstellenden Erläuterung des Angebotspreises geführt hat, im Rahmen des dem Antragsgegner eingeräumten Beurteilungsspielraums halten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 -, Rn. 81 - 97; OLG Düsseldorf Beschl. v. 30.4.2014 - VII-Verg 41/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. August 2014 - 15 Verg 7/14).
Wenn auf gesicherter Grundlage feststeht, dass ein Unterkostenangebot vorliegt, muss vom öffentlichen Auftraggeber eine Prognoseentscheidung getroffen werden, ob trotz des niedrigen Angebotspreises eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 -).
Zu prüfen ist, ob die Gefahr besteht, dass der Bieter versucht ist, den Auftrag aufgrund des niedrigen Preises so unaufwändig wie möglich und damit auch nicht vertragsgerecht zu erfüllen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22).
Die Feststellung unterliegt dabei der wertenden Entscheidung des Auftraggebers (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 -).
(vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2022 - 11 Verg 4/22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - VII-Verg 41/13; VK Sachsen, Beschluss vom 25.05.2022 - 1/SVK/005-22).
- VK Thüringen, 24.04.2025 - 5090-250-4003-500
Keine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs!
Dabei kann sich der Auftraggeber an den in § 60 Abs. 2 VgV genannten Prüfungsgegenständen orientieren oder aber seiner Prüfung die Positionen zugrunde legen, die für die Preisabweichung wesentlich sind (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.07.2022, 11 Verg 4/22).(3) Liegt wie hier ein Unterkostenangebot vor, muss vom Antragsgegner sorgfältig geprüft und eine Prognoseentscheidung getroffen werden, ob trotz des niedrigen Angebotspreises eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m.w.N.).
Zu prüfen ist, ob die Gefahr besteht, dass der Bieter versucht ist, den Auftrag aufgrund des niedrigen Preises so unaufwändig wie möglich und damit auch nicht vertragsgerecht zu erfüllen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m.w.N.).
Die Feststellung unterliegt dabei der wertenden Entscheidung des Auftraggebers (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m.w.N.).
Dies kann etwa auf effizientere Arbeitsmethoden oder Betriebsabläufe, preisgünstigere Bezugsquellen, die Absicht der bloßen Erzielung eines Deckungsbeitrags zu den Geschäftskosten oder auf einen Vorstoß in einen neuen Markt zurückzuführen sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.07.2022, 11 Verg 4/22 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 11 Verg 6/25
Prüfungspflicht des Auftraggebers bei der Rüge der Unauskömmlichkeit eines …
Von einer Unangemessenheit des Verhältnisses kann in aller Regel gesprochen werden, wenn der Endpreis zum Wert der angebotenen Leistung in einem beachtlichen Missverhältnis steht (Senat, Beschluss vom 28.7.2022 - 11 Verg 4/22 , Rn 52 = BeckRS 2022, 22708;… Ackermann in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/ UVgO, § 60 Rn. 9; Queisner in: BeckOK Vergaberecht, Stand 15.11.2025 Rn 6 zu § 60 VgV).Die Berücksichtigung eines sachverständig ermittelten Schätzwertes stellt grundsätzlich eine sachlich fundierte Basis für den Vergleich des Angebotspreises der Beigeladenen mit dem Wert der ausgeschriebenen Leistung dar (Senat, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 - BeckRS 22708).
- VK Rheinland, 13.10.2025 - VK 14/25
Konkurrenzangebot ist tabu!
Dabei kommt es für die Beurteilung, ob ein Angebot in diesem Sinne " unangemessen niedrig " erscheint, auf den Gesamtpreis des Angebots an, nicht auf einzelne Leistungspreise (vgl. für die Preisaufklärung nach § 60 VgV: BGH, Beschluss v. 18.05.2004 - X ZB 7/04; Urteil v. 19.06.2018 - X ZR 100/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 09.02.2009 - VII-Verg 66/08, v. 30.04.2014 - VII-Verg 41/13, v. 08.06.2016 - VII-Verg 57/15, v. 11.07.2018 - VII-Verg 19/18, v. 18.09.2019 - VII-Verg 10/19 und v. 12.04.2023 - VII-Verg 26/22; OLG Celle, Beschluss v. 19.02.2015 - 13 Verg 11/14; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.10.2021 - 54 Verg 5/21; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.07.2022 - 11 Verg 4/22; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.09.2022 - 15 Verg 8/22).Fehlt es daran, hat der Auftraggeber bei einem Preisabstand zwischen 10 % und 20 % zum nächsthöheren Angebot Ermessen, ob er in eine Preisprüfung eintritt (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 27.10.2021 - VII-Verg 4/21 und v. 12.04.2023, a.a.O., Rn. 38; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.07.2022, a.a.O., Rdnr. 77).
- VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22
Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!
Denn für Bieter kann es verschiedenste sach-, unternehmensbezogene oder wettbewerbsorientierte Gründe geben, im Einzelfall ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben, z. B. wenn der Bieter auf effizientere Arbeitsmethoden oder Betriebsabläufe, preisgünstigere Bezugsquellen zurückgreifen kann oder lediglich die bloße Erzielung eines Deckungsbeitrags beabsichtigt, weil er auf einen neuen Markt vorstoßen möchte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 11 Verg 4/22 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 2011 - 15 Verg 8/11 -, juris) oder weil der Bieter ein besonderes, über den Normalfall hinausgehendes Interesse daran hat, den Auftrag zu erhalten, bspw. um seine anderweitig nicht wie geplant einsetzbaren Kapazitäten überhaupt nutzen zu können (VK Bund, Beschluss vom 22. November 2017 - VK 1-129/17 - juris). - VK Westfalen, 25.02.2026 - VK-10/26
Keine Willkür bei der Preisprüfung!
Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass ab einer Abweichung von 20 % des Angebotspreises zum maßgeblichen Referenzwert eine Prüfpflicht besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.7.2022, 11 Verg 4/22; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.8.2017, Verg 17/17; VK Westfalen, Beschluss v. 27.5.2024, VK 1 - 10/24). - VK Westfalen, 25.02.2026 - VK-8/26
Preisprüfung geht (fast) immer!
Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass ab einer Abweichung von 20 % des Angebotspreises zum maßgeblichen Referenzwert eine Prüfpflicht besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.7.2022, 11 Verg 4/22; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.8.2017, Verg 17/17; VK Westfalen, Beschluss v. 27.5.2024, VK 1 - 10/24).
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