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Rechtsprechung
   OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12237
OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02 (https://dejure.org/2003,12237)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 (https://dejure.org/2003,12237)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02 (https://dejure.org/2003,12237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Folgen eines Bestreitens der angemeldeten Forderung durch den Insolvenzverwalter; Geltendmachung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs in dem Rechtsstreit in dem er ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2318
  • Rpfleger 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer …

    Für eine solche Unterbrechung sprechen sich aus: OLG München ZIP 2003, 2318 und ZInsO 2002, 1037; OLG Brandenburg MDR 2001, 471; KG NJW-RR 2000, 731; OLG Stuttgart ZIP 1998, 2066 f.; OLG Thüringen FamRZ 1997, 765 f.; und OLG Düsseldorf ZIP 1996, 1621; Stein/Jonas/Borg 22. Aufl. ZPO § 103 Rdn. 2, vor § 239 Rdn. 3; MünchKomm/Feiber 2. Aufl. ZPO § 240 Rdn. 20; Musielak/Stadler 4. Aufl. ZPO § 240 Rdn. 6; Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rdn. 21 Unterbrechung; Uhlenbruck 12. Aufl. InsO § 85 Rdn. 20; FK-InsO/App 3. Aufl. § 85 Rdn. 6 und MünchKomm/Schumacher InsO vor §§ 85 bis 87 Rdn. 44 jeweils m.w.N.

    Der Senat muß vorliegend nicht entscheiden, ob das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 2 InsO mit dem Ziel, den Kostenerstattungsanspruch der Höhe nach festzustellen (dazu OLG München ZIP 2003, 2318 f.), aufgenommen werden kann.

  • OLG Schleswig, 25.05.2005 - 9 W 92/05

    Zur Unzulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten …

    Nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers - wie der Antragstellerin - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, Juris Nr.: K0RE313192005 - OLG München, Beschluss vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02, ZIP 2003, 2318 f; OLG München, Beschluss vom 5. August 2004 - 11 W 1399/04, ZIP 2004, 2248 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 2002 - 10 W 91/02, ZInsO 2003, 713; Thüringer LAG, Beschluss vom 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 -, Rpfleger 2005, 219 f.; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - 13 W 430/01, Rpfleger 2002, 332).

    Dabei kann es offen bleiben, ob ein Feststellungsanspruch überhaupt zulässig ist (ablehnend OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99, ZIP 2000, 555 zu § 57 KO; bejahend OLG München, Beschluss vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02, ZIP 2003, 2318 f; OLG München, Beschluss vom 5. August 2004 - 11 W 1399/04, ZIP 2004, 2248 f; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, Juris Nr.: K0RE313192005), weil das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse nicht besteht.

  • AG Düsseldorf, 09.12.2016 - 504 IN 269/12

    Eröffnen des Folgeinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft …

    Rn. 37 Für die Kostenfestsetzung ist anerkannt, dass ein bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung anhängiges Kostenfestsetzungsverfahren als solches zum Zwecke der Festsetzung der Höhe des materiellen Kostenanspruchs aufzunehmen ist, sofern die Kostengrundentscheidung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02 juris und OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2006 - 6 W 17/06, ZInso 2007, 105-106).

    Dabei handele es sich um eine "abschließende Sonderregelung für die Durchsetzung dieses Anspruchs", sodass die Geltendmachung auf anderem Wege ausgeschlossen sei und "jeglicher Prozessökonomie" widerspräche (OLG München, Beschluss vom 29.09.2003 - 11 W 1353/02).

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 16 WF 162/05

    Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags des Rechtsanwalts wenn gegen den …

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nach Bestreiten des Vergütungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter stand Rechtsanwältin S. zwar das Verfahren nach § 11 RVG offen, jedoch nicht mit dem Ziel der Kostenfestsetzung gegen die Antragstellerin oder gar den Insolvenzverwalter, sondern nur mit dem Ziel der Feststellung des Vergütungsanspruchs (OLG München, Beschl. vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02 - OLGR München 2004, 185).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/06

    Kostenausgleichsverfahren: Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; …

    17 d) Die Feststellung der Höhe des Kostenerstattungsanspruches gemäß § 179 I InsO ist durch Aufnahme des nach § 240 I ZPO unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens zu betreiben (§ 180 II InsO), wenn wie hier die zugunsten des erstattungsberechtigten Insolvenzgläubigers ergangene Kostengrundentscheidung gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtskräftig gewesen ist (OLG München ZIP 2003, 2318).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 6 W 17/05

    Unterbrechung eines Kostenausgleichungsverfahrens durch die Eröffnung des …

    Die Feststellung der Höhe des Kostenerstattungsanspruches gemäß § 179 I InsO ist durch Aufnahme des nach § 240 I ZPO unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens zu betreiben (§ 180 II InsO), wenn wie hier die zugunsten des erstattungsberechtigten Insolvenzgläubigers ergangene Kostengrundentscheidung gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtskräftig gewesen ist (OLG München ZIP 2003, 2318 [OLG München 29.09.2003 - 11 W 1353/02]).
  • LG Detmold, 31.01.2011 - 3 T 30/11

    Unterbrechungswirkung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung gilt die Unterbrechungswirkung ebenso für das Kostenfestsetzungsverfahren (zu vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2005 - Az. XII ZB 195/04; OLG München in ZIP 2003, 2318; OLG Stuttgart in ZIP 1998, 2066; OLG Hamm, Beschl. v. 16. August 2004 - Az. 23 W 188/04; KG Berlin, Beschl. v. 18. Januar 2007 - Az. 19 WF 244/06), welches ein selbständiges Verfahren darstellt und vorliegend einem Aktivprozess der Schuldnerin gleichkommt.
  • LG Stuttgart, 13.01.2010 - 42 O 51/05

    Zulässigkeit der Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs im …

    Aber auch weitere Entscheidungen des BGH, teilweise auch zu Kosten und Streitwertfestsetzung, sowie Entscheidungen anderer Gerichte, bestätigen, dass auch bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bzw. zu erwartender Quote 0 die Feststellungsklage eines Insolvenzgläubigers für zulässig zu erachten ist, jedenfalls dies kein Grund für deren Unzulässigkeit ist (vgl. auch BGH WM 2007, 91 f., [BGH 28.09.2006 - IX ZB 312/04] BGH WM 1999, 2178 f., [BGH 09.09.1999 - IX ZR 80/99] BGH NJW-RR 1993, 317 f., [BGH 12.11.1992 - VII ZB 13/92] OLG München ZIP 2003, 2318 f., LG Mönchengladbach, Beschluss vom 27. Mai 2004 10 O 515/03, zitiert nach [...]).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 10 WF 162/05
    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nach Bestreiten des Vergütungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter stand Rechtsanwältin S. zwar das Verfahren nach § 11 RVG offen, jedoch nicht mit dem Ziel der Kostenfestsetzung gegen die Antragstellerin oder gar den Insolvenzverwalter, sondern nur mit dem Ziel der Feststellung des Vergütungsanspruchs (OLG München, Beschl. vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02 - OLGR Mün-chen 2004, 185).
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