Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20 |
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SGG § 51 Abs. 1 Nr. 3
Rechtsweg für Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung wegen Mehrkosten aufgrund behandlungsfehlerhafter durchgangsärztlicher Tätigkeit
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.01.2020 - 108 O 62/18
- OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
- BGH, 09.01.2023 - VI ZB 81/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.04.2015 - VI ZB 50/14
Rechtsweg für eine Regressklage des Unfallversicherungsträgers gegen einen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Entscheidend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 14.04.2015, VI ZB 50/14 - Rz. 12 zitiert nach Juris).Rn. 42 Auch die weitere von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2015, VI ZB 50/14, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers hat das angerufene Gericht den Rechtsstreit grundsätzlich umfassend zu beurteilen, sofern der zu ihm beschrittene Rechtsweg für einen Klagegrund zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1991 - III ZR 53/90 - juris, Tz. 6; OLG Dresden Beschluss vom 22.07.2019 - 4 W 497/19 - juris, Tz. 11).Wäre dies verwehrt, wäre der Rechtswegmanipulation durch beliebige Klagehäufungen Tür und Tor geöffnet (BGH, Urteil vom 28.02.1991 - III ZR 53/90 - juris, Tz. 6).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 208/15
Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Ansprüche ihres Versicherten kommen vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil nach dem eigenen Vortrag der Klägerin beide Beklagten bei der Behandlung ihres Versicherten für sie als Durchgangsärzte tätig geworden sind und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 208/15 - Rz. 19 und 24 zitiert nach Juris;… Urteil vom 20.12.2016, VI ZR 395/15 - Rz. 12 f. zitiert nach Juris) die vom Durchgangsarzt vorgenommenen Untersuchungen zur Diagnosestellung sowie die anschließende Diagnosestellung und die von ihm vorgenommene Erstversorgung des Patienten hoheitlich im Sinne von Art. 34 S. 1 GG erfolgt sind mit der Folge, dass die Beklagten dem Versicherten der Klägerin für ihnen in diesem Zusammenhang unterlaufene Fehler nicht persönlich haften.
- BGH, 17.09.2013 - VI ZR 95/13
Ersatz von Arztkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlicher Nachweis einer …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Dies gilt auch für die dort zitierte Entscheidung des BGH vom 17.09.2013, VI ZR 95/13. - BGH, 20.12.2016 - VI ZR 395/15
Amtshaftung: Tätigkeit eines Durchgangarztes als Ausübung eines öffentlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Ansprüche ihres Versicherten kommen vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil nach dem eigenen Vortrag der Klägerin beide Beklagten bei der Behandlung ihres Versicherten für sie als Durchgangsärzte tätig geworden sind und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 208/15 - Rz. 19 und 24 zitiert nach Juris; Urteil vom 20.12.2016, VI ZR 395/15 - Rz. 12 f. zitiert nach Juris) die vom Durchgangsarzt vorgenommenen Untersuchungen zur Diagnosestellung sowie die anschließende Diagnosestellung und die von ihm vorgenommene Erstversorgung des Patienten hoheitlich im Sinne von Art. 34 S. 1 GG erfolgt sind mit der Folge, dass die Beklagten dem Versicherten der Klägerin für ihnen in diesem Zusammenhang unterlaufene Fehler nicht persönlich haften. - BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09
Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Entscheidend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH…, Urteil vom 14.04.2015, VI ZB 50/14 - Rz. 12 zitiert nach Juris). - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93
Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Rn. 40 Gegenteiliges folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.1994, VI ZR 153/93 und der Kommentierung von Plagemann/Haidn in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020, Kapitel 30 Rn. 24. Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall ist mit dem Vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar, weil dort vom Unfallversicherungsträger nach § 116 SGB X übergegangene Schadensersatzansprüche seines Versicherten gegen einen nach Beendigung seiner Durchgangsarzttätigkeit aufgrund eines privatrechtlichen Behandlungsvertrages weiterhin tätig gewordenen Arzt geltend gemacht wurden. - BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren - …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Rn. 24 Die Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu den an der besonderen unfallmedizinischen Heilbehandlung teilnehmenden Ärzten und Krankenhäusern sind aber öffentlich-rechtlicher Natur (BSG, Urteil vom 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72, BeckRS 1974, 30808742; BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R -, Juris Tz. 22; auch OLG Dresden, Beschluss vom 22.07.2019 - 4 W 497/19 - juris, Tz. 9). - BSG, 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72
Durchgangsarzt; Anspruch auf Bestellung
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2020 - 11 W 23/20
Rn. 24 Die Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu den an der besonderen unfallmedizinischen Heilbehandlung teilnehmenden Ärzten und Krankenhäusern sind aber öffentlich-rechtlicher Natur (BSG, Urteil vom 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72, BeckRS 1974, 30808742; BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R -, Juris Tz. 22; auch OLG Dresden, Beschluss vom 22.07.2019 - 4 W 497/19 - juris, Tz. 9).
- OLG Bamberg, 30.09.2020 - 4 W 46/20
Rechtsweg für Regress des Unfallversicherungsträgers wegen fehlerhafter …
Dies führt, nachdem sich der Feststellungsanspruch in der vorliegenden Form nicht aufteilen lässt, aber dazu, dass jedenfalls auch die ordentlichen Gerichte für die Prüfung des Feststellungsanspruchs zuständig sind (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2020 - 11 W 23/20 - im dortigen Verfahren wurde der an das Sozialgericht mitverwiesene Feststellungsanspruch allein mit möglicherweise weiteren Mehrbehandlungskosten aus dem sozialrechtlichen Bereich und gerade nicht mit möglicherweise weiteren und nach Art. 34 Satz 1 GG überzuleitenden Haftungsschäden begründet).Die in dem Schriftsatz vom 19.08.2020 als Stellungnahme auf den Hinweisbeschluss des Beschwerdegerichts vom 06.08.2020 eingebrachte Annahme, dass diese Kosten - auch - aus übergegangenem Recht nach Maßgabe von § 116 SGB X verfolgt werden könnten, verkennt, dass durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Qualifikation des Durchgangsarztes (…BGH, Urt. v. 10.03.2020 - VI ZR 281/19 -, juris, Rn. 13, m. w. N.;… BGH, Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 208/15 -, juris, Rn. 19, 24;… BGH, Urt. v. 20.12.2016 - VI ZR 395/15 -, juris, Rn. 12 f.) der Anwendbarkeit des § 116 SGB X schon tatbestandlich die Grundlage entzogen wurde (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2020 - 11 W 23/20 -, II.4.a).
Nur für diesen letztgenannten Anspruch besteht aber die - verfassungsrechtlich zwingende - Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten nach Art. 34 Satz 3 GG (wie hier auch OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2020 - 11 W 23/20 - OLG Dresden…, Beschluss vom 27.08.2019 - 4 W 497/19 -, juris, Rn. 3; OLG Dresden…, Beschluss vom 22.07.2019 - 4 W 497/19 -, juris, Rn. 9;… Wagner, in: NZS 2020, S. 410 ;… Zimmerling, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 839 Rn. 33 ).
Rn. 59 2. Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren beruht §§ 2-5 ZPO i. V. m. §§ 40, 43 Abs. 1, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, wobei das Beschwerdegericht, insoweit ausgehend vom Streitwert der Hauptsache, ein Drittel hiervon ansetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2020 - 11 W 23/20 - OLG Dresden…, Beschluss vom 27.08.2019 - 4 W 497/19 -, juris, Rn. 4M OLG Nürnberg…, Beschluss vom 15.07.2015 - 12 W 1374/15 -, juris, Rn. 61).
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