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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38026
VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06 (https://dejure.org/2006,38026)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2006 - 11-IV-06 (https://dejure.org/2006,38026)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 11-IV-06 (https://dejure.org/2006,38026)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Subsidiarität der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Der Zulässigkeit steht allerdings nicht entgegen, dass es sich bei der Beschwerdeführerin um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Es fehlt an einer Darlegung, dass und wodurch das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Bedeutung des Eigentumsgrundrechts für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 15-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Sie hat von der Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Dezember 2005 innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 ZPO eine Anhörungsrüge einzulegen, keinen Gebrauch gemacht und so dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2005 - Vf. 15-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das …

    Hierzu ist erforderlich, den Lebenssachverhalt, aus dem der Verfassungsverstoß abgeleitet wird, aus sich heraus verständlich wiederzugeben und im Einzelnen aufzuzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die beanstandete Maßnahme kollidieren soll (vgl. zu § 28 SächsVerfGHG: SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 11-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 16.04.2021 - 181-IV-20
    Behauptet der Beschwerdeführer - wie hier - eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch die angegriffene Entscheidung, gehört zu dem im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg aber auch die Erhebung einer Anhörungsrüge (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09; Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 11-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 BvR 1979/17 - juris Rn. 2; Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [198];… Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 - juris Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 20. August 2019 (3 T 359/19) gemäß § 321a ZPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 11-IV-06 - juris Rn. 13; Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
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