Rechtsprechung
| LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19, 111/19, 538 Qs 111/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 04.03.2019 - 211 Ds 92/19
- LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19, 111/19, 538 Qs 111/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 579
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14
Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls …
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19
7 Eine fristauslösende Zustellung verlangt, dass die Gelegenheit zur Kenntnisnahme des jeweiligen Schriftstücks dem Adressaten in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verschafft wird (LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908).Dies erschließt sich bereits aus der Gleichstellung von Strafbefehl und Urteil in § 410 Abs. 3 StPO (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908).
Dies streitet gegen eine enge und formalistische Auslegung des § 37 Abs. 3 StPO nur nach seinem Wortlaut (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908).
§ 37 Abs. 3 StPO dient der Umsetzung dieser Richtlinie 2010/64/EU (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 37 Rn. 30), so dass auch eine unionsrechtskonforme Auslegung die Anwendung des § 37 Abs. 3 StPO auf Strafbefehle gebietet (vgl. auch LG Aachen, Beschluss v. 13.11.2017, 66 Qs-605, BeckRS 2017, 132531).
- EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19
Schließlich hat der EuGH mittlerweile ausdrücklich klargestellt, dass er den Strafbefehl angesichts seiner urteilsgleichen Wirkungen ebenfalls als eine sogenannte "wesentliche Unterlage" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64/EU (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.10.2010 über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren) ansieht (EuGH, Urteil v. 12.10.2017, Rs. C-278/16, Rn. 31ff.). - LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden, …
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19
§ 37 Abs. 3 StPO dient der Umsetzung dieser Richtlinie 2010/64/EU (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 37 Rn. 30), so dass auch eine unionsrechtskonforme Auslegung die Anwendung des § 37 Abs. 3 StPO auf Strafbefehle gebietet (vgl. auch LG Aachen, Beschluss v. 13.11.2017, 66 Qs-605, BeckRS 2017, 132531). - LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15
Auszug aus LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19
Ferner verlangt auch der Sinn und Zweck der Regelung in § 37 Abs. 3 StPO nach einer Anwendung der Norm auf Strafbefehle (vgl. LG Gießen, Beschluss v. 29.04.2015, 7 Qs 48/15, BeckRS 2015, 10797).
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Rechtsprechung
| RG, 12.11.1919 - Rep. I. 111/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zahlung einer Nichtschuld. Verzicht auf Rückforderung.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 140
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59
Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
Ausschluss von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften - …
In RGZ 97, 140 ist in einem Falle, in dem eine Versicherung bei zweifelhafter Rechtslage die Versicherungssumme ausgezahlt hatte und sie später zurückverlangte, im einzelnen ausgeführt: Vor der Zahlung hätten die Parteien längere Zeit in einem Briefwechsel über die Frage der Schuld oder Nichtschuld gestritten.In BGHZ 32, 273, 278 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Bezugnahme auf RGZ 97, 140 und 144, 89 die genannten Grundsätze sich zueigen gemacht und hervorgehoben, daß es sich bei ihnen letztlich nicht um eine Anwendung des § 814 BGB, sondern um die Wirkung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben im Rechtsverkehr handele.
- BGH, 26.10.1973 - V ZR 175/71
Auswirkungen der Kenntnis vom Nichtbestehen einer Verpflichtung auf einen …
Sie beruft sich auf das Reichsgericht, das in RGZ 144, 89, 91 ausgesprochen hat, eine Rückforderung könne unter bestimmten Umständen auch bei bloßem Zweifel des Leistenden an seiner Verpflichtung nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein; so verhalte es sich, wenn dem Empfänger erkennbar gemacht werde, der Leistende wolle die Leistung auch für den Fall bewirken, daß keine Verpflichtung dazu bestehe, wenn also das Verhalten des Leistenden derartig sei, daß der Empfänger daraus den Schluß ziehen dürfe, der Leistende wolle die Leistung - einerlei wie ihr Schuldgrund beschaffen sei - gegen sich gelten lassen (vgl. auch RGZ 97, 140, 142 und BGHZ 32, 273, 278;… ferner BGB RGRK 11. Aufl. § 814 Anm. 8, wo von einem "Verzicht, d.h. Erlaß der Kondiktion" gesprochen wird). - BGH, 22.10.1981 - IX ZR 69/80
Geltendmachung einer Aufhebung eines Widerrufsbescheids in einem …
Allerdings ist die Rückforderung einer rechtsgrundlosen Leistung dann ausgeschlossen, wenn dem Empfänger der Leistung erkennbar gemacht wurde, der Leistende wolle die Leistung auch für den Fall bewirken, daß keine Verpflichtung dazu bestehe, wenn also das Verhalten des Leistenden derart war, daß der Empfänger daraus schließen durfte, der Leistende wolle die Leistung - einerlei wie der Schuldgrund beschaffen sei - gegen sich gelten lassen (RGZ 97, 140; 144, 189, 191; BGHZ 32, 278 [BGH 09.05.1960 - III ZR 32/59];… Staudinger/Lorenz, BGB 12. Aufl. § 814 Rdn. 3 und 5).
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