Rechtsprechung
| AG Kiel, 23.04.1996 - 117 C 19/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19
Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …
Das Bestehen einer derartigen Obliegenheit kommt nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnahmsweise ein Zuwarten mit der Schadensbeseitigung als Verstoß gegen Treu und Glauben vorgeworfen werden kann (vgl. zu solchen Fällen BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 32; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06-153, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, ZfSch 1997, 253, juris Rn. 6;… Oetker in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 90). - BGH, 24.03.2026 - VI ZR 165/25
Der Wiederbeschaffungswert für ein Unfallfahrzeug - und der maßgebliche Zeitpunkt
Das kann etwa im Hinblick auf einen geltend gemachten Nutzungs- oder Verdienstausfallschaden der Fall sein, dessen Höhe bei einer Verzögerung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung immer weiter zunimmt (vgl. zu solchen Fällen BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 32; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06-153, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, ZfSch 1997, 253, juris Rn. 6). - LG Köln, 02.06.2021 - 4 O 388/20
Nutzungsausfallentschädigung - Bestellung und Auslieferung Ersatzfahrzeug
Das Bestehen einer derartigen Obliegenheit kommt nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnahmsweise ein Zuwarten mit der Schadensbeseitigung als Verstoß gegen Treu und Glauben vorgeworfen werden kann (vgl. zu solchen Fällen BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 32; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06-153, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, ZfSch 1997, 253, juris Rn. 6;… Oetker in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 90; BGH…, Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19 -, Rn. 15 - 17, juris). - AG Ingolstadt, 13.02.2008 - 15 C 2181/07
Mitursächlichkeit und Haftungsverteilung bei einem Serienauffahrunfall, …
Ein weiterer Zahlungsanspruch ergäbe sich im Übrigen nicht einmal dann, wenn man zugunsten der Klägerin Abschleppkosten von 245, 05 EUR und Ummeldekosten von pauschal 70, 00 EUR - statt zutreffend 50, 00 EUR (vgl. KG NZV 2004, 470, 471: 75, 00 DM, OLG Köln NZV 1991, 429: 100, 00 DM; AG Kiel, Urteil vom 23.04.1996 - 117 C 19/96: 100, 00 DM; OLG Düsseldorf NZV 1997, 355, 356: 100, 00 DM) - angesetzt hätte.
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