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   FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06   

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FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06 (https://dejure.org/2007,19533)
FG München, Entscheidung vom 31.07.2007 - 12 K 3363/06 (https://dejure.org/2007,19533)
FG München, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 12 K 3363/06 (https://dejure.org/2007,19533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG); Änderung des § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Verhinderung von erheblichen Steuerausfällen aufgrund von zu ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; EStG § 25 Abs. 1; ; EStG § 36 Abs. 1; ; EURLUmsG Art. 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Voraus bezahlter Erbbauzins als Werbungskosten; Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG durch das EURLUmsG; Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Voraus bezahlter Erbbauzins als Werbungskosten - Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG durch das EURLUmsG - Vertrauensschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Sofortabzug einer Einmalzahlung zur Ablösung von Erbbauzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 495
  • EFG 2008, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    Bis zur Neufassung des Gesetzes seien Vorauszahlungen auf Erbbauzinsen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. September 2003 IX R 65/02 (Bundessteuerblatt -BStBl -II 2005, 159) im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abzugsfähig gewesen.

    Erbbauzinsen werden als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks gezahlt, stellen also Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung dar (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 159 ).

    c) Zwar hat das BVerfG seine diesbezügliche Rechtsprechung insoweit eingeschränkt, als eine -im Streitfall von sachlichen Gründen, nämlich der beabsichtigten Verhinderung von erheblichen Steuerausfällen aufgrund von im Hinblick auf das BFH-Urteil in BStBl II 2005, 159 zu erwartenden "Steuersparmodellen" durch im Voraus gezahlte Erbbauzinsen, getragene -Neuordnung ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen zurücktreten muss, das auf die Bewahrung der nach der ursprünglich maßgeblichen Rechtslage bevorstehenden (günstigeren) Rechtsfolge ihres vergangenen Handelns gerichtet ist (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 254).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    c) Zwar hat das BVerfG seine diesbezügliche Rechtsprechung insoweit eingeschränkt, als eine -im Streitfall von sachlichen Gründen, nämlich der beabsichtigten Verhinderung von erheblichen Steuerausfällen aufgrund von im Hinblick auf das BFH-Urteil in BStBl II 2005, 159 zu erwartenden "Steuersparmodellen" durch im Voraus gezahlte Erbbauzinsen, getragene -Neuordnung ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen zurücktreten muss, das auf die Bewahrung der nach der ursprünglich maßgeblichen Rechtslage bevorstehenden (günstigeren) Rechtsfolge ihres vergangenen Handelns gerichtet ist (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 254).

    Vielmehr endet ein schutzwürdiges Vertrauen in die bisherige Rechtslage jedenfalls im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Bundestag, unabhängig davon, ob das Gesetz wegen der Mitwirkungsbefugnisse des Bundesrates mit dem bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Inhalt bzw. ob es überhaupt zustande kommt (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 72, 200, 261, 262) .

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    Im Zusammenhang mit periodischen Steuern -wie im Streitfall die ESt -unterscheidet das BVerfG folgendermaßen: Die Anordnung, eine steuerbegründende oder steuererhöhende Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Veranlagungszeitraum eintreten (sog. "echte" Rückwirkung aufgrund der Rückbewirkung von Rechtsfolgen), ist unzulässig (Beschluss des BVerfG vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78).

    Zum anderen hat das BVerfG einen gegenüber dem Gemeinwohl erhöhten Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen bei Sachverhalten angenommen, bei denen der Steuerpflichtige eine wirtschaftliche Disposition ausschließlich im Hinblick auf eine bis dahin bestehende steuerliche Vergünstigung -in dem vom BVerfG entschiedenen Fall eine steuerliche Subventionsnorm -getätigt hat (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 97, 67).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    Diese Annahme führt jedoch ebenso wenig zu einem schutzwürdigen Vertrauen des Steuerbürgers im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung wie die Ausnutzung des Zeitbedarfs eines rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens, um einer bevorstehenden gesetzlichen Neuregelung zuvorzukommen (Beschluss des BVerfG vom 15. Oktober 1996 1 BvL 44, 48/92, BVerfGE 95, 64, 89).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    Soweit die Disposition daneben -wie erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgetragen -auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Vorteile getätigt wurde, begründet dies ein solch überragendes schutzwürdiges Vertrauen des Klägers, wie es das BVerfG in seinen die Zulässigkeit einer "unechten" Rückwirkung einschränkenden Entscheidungen verlangt hat, im Streitfall auch aus diesem Grund nicht; denn die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht -hierzu gehört auch das Steuerrecht -werde unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (Beschluss des BVerfG vom 5. Februar 2002 2 BvR 348/93, HFR 2002, 831).
  • BFH, 08.11.2006 - I R 69/05

    Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06
    In diesem Fall darf das belastende Gesetz regelmäßig auch diejenigen Sachverhalte erfassen, die auf einer vor ihrem Inkrafttreten getätigten Disposition des Steuerpflichtigen beruhen (BFH-Urteil vom 8. November 2006 I R 69, 70/05, BFH/NV 2007, 616, 621).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07

    Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2

    Im Übrigen haben die Finanzgerichte als Vorinstanzen der beim BFH anhängigen Verfahren die Rückwirkung als verfassungsrechtlich unproblematisch beurteilt (vgl. FG Nürnberg in DStRE 2008, 145, als Vorinstanz dieses Revisionsverfahrens; FG München, Urteil vom 31. Juli 2007  12 K 3363/06, EFG 2008, 115, als Vorinstanz des Revisionsverfahrens IX R 48/07, und FG Münster, Urteil vom 8. Mai 2007  1 K 4916/05 F, EFG 2007, 1593, als Vorinstanz des Revisionsverfahrens IX R 46/07).
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