Einkommensteuergesetz
| III. Veranlagung (§§ 25 - 30) |
(1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.
(3) 1Die steuerpflichtige Person hat für den Veranlagungszeitraum eine eigenhändig unterschriebene Einkommensteuererklärung abzugeben. 2Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung (§ 26b), haben sie eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist.
(4) 1Die Erklärung nach Absatz 3 ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 erzielt werden und es sich nicht um einen der Veranlagungsfälle gemäß § 46 Absatz 2 Nummer 2 bis 8 handelt. 2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten.
Fassung aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2012 | Steuervereinfachungsgesetz 2011 | 01.11.2011 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) | 20.12.2008 | |
| 18.08.2007 | Unternehmensteuerreformgesetz 2008 | 14.08.2007 |
zeitraum, Steuererklärungs-
pflicht § 26Veranlagung von Ehegatten § 26aEinzelveranlagung von Ehegatten § 26bZusammenveranlagung von Ehegatten § 26c(weggefallen) § 27(weggefallen) § 28Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 29- § 30 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 25 EStG
1.060 Entscheidungen zu § 25 EStG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für ...
- FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
- FG Nürnberg, 16.06.2026 - 1 K 167/25
Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Krankheitskosten, ...
- FG Düsseldorf, 23.07.2026 - 9 K 2776/25
Realsplitting im Trennungsjahr: Unterhalt bei Einzelveranlagung sofort absetzbar
- FG Niedersachsen, 04.06.2026 - 2 K 101/23
Einordnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit ...
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22
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Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen ...
- FG Sachsen, 08.04.2026 - 1 K 1154/25
Pflicht zur elektronischen Steuererklärung: Keine Befreiung bei gewerblichen ...
- BFH, 20.09.2022 - VIII B 103/21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines ...
§ 25 EStG in Nachschlagewerken
- § 25 EStG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Veranlagung (Steuerrecht)
Querverweise
Auf § 25 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- X. Kindergeld
- § 68 (Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 105 (Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie)
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Mitwirkungspflichten
- Steuererklärungen
- § 149 (Abgabe der Steuererklärungen)