Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 25 des Gesetzes (§§ 56 - 60) |
1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
| 1. | Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes wählt, | ||
| a) | wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung betragen hat, | ||
| b) | wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes in Betracht kommt; | ||
| 2. | Personen, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes nicht vorgelegen haben, | ||
| a) | wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind, | ||
| b) | wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt. | ||
2Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag im Sinne von § 34a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes festgestellt worden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.03.2024 | Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) | 27.03.2024 | |
| 01.01.2012 | Steuervereinfachungsgesetz 2011 | 01.11.2011 | |
| 23.11.2010 | Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen | 17.11.2010 | |
| 06.03.2009 | Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland | 02.03.2009 | |
| 01.01.2004 | Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) | 29.12.2003 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) | 19.12.2000 | |
| 01.01.2001 | Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) | 23.10.2000 |
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Rechtsprechung zu § 56 EStDV
217 Entscheidungen zu § 56 EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15
Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
Auslösung der Anlaufhemmung für eine Einkommensteuererklärung durch zum Schluss ...
- FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2024 - 8 K 8046/23
Ausübung eines Entschließungsermessens in den Fällen des § 152 Abs. 1 AO
- FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 10 K 3092/08
Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer - ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.10.2012 - VI R 16/11
Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
- BFH, 18.10.2012 - VI R 16/11
- FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15
Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei ...
- FG Sachsen-Anhalt, 22.02.2024 - 2 K 628/22
Festsetzung eines unzulässig hohen Verspätungszuschlags aufgrund fehlenden ...
- FG Schleswig-Holstein, 17.05.2023 - 5 K 145/22
Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Einkommensteuer ...
Querverweise
Auf § 56 EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 105 (Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie)