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   LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05   

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LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 (https://dejure.org/2005,5776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 (https://dejure.org/2005,5776)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 12 Sa 931/05 (https://dejure.org/2005,5776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 102 BetrVG, § 613 a BGB, § 14 AÜG, §§ 1, 17 f. KSchG
    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Folgen des Fehlens der Anhörung des zuständigen Betriebsrats vor der Kündigung; Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses ; Wirkung des Widerspruchs; Möglichkeit der Betriebslosigkeit eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 102 BetrVG, § 613 a BGB, § 14 AÜG, §§ 1, 17 f. KSchG
    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Der Betriebsrat der Hauptverwaltung war auch in der Lage, etwaige Widerspruchsgründe des § 102 Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KSchG sachgerecht geltend zu machen (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2004, 8 AZR 391/03, NZA 2005, 285 = AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 b cc der Gründe).

    Im Übrigen steht nach der Aussage der Zeugin I. fest, dass es keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für die Klägerin auf einem freien vergleichbaren (gleichwertigen) Arbeitsplatz oder unter geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen (dazu z. B.: BAG, Urteil vom 08.10.2004, 8 AZR 391/03, ZIP 2005, 412) gab.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Der Umstand, dass die Beklagte die Arbeitnehmerüberlassung nur vorübergehend mit Arbeitnehmern betrieb, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die "L. Kompakt GmbH" widersprochen hatten, ändert nichts an der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung der Leiharbeitnehmer zur Hauptverwaltung (§ 14 Abs. 1 AÜG, vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04, NZA 2005, 1006, Beschluss vom 10.03.2004, 7 ABR 49/03, NZA 2004, 1340 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972, Boemke, AR-Blattei SD, Betriebszugehörigkeit, Rz. 33; Thüsing, AÜG § 14 Rz. 14, ferner DKK/Kittner, BetrVG, 7. Aufl., § 99 Rz. 112 [100]).

    Vielmehr muss der Begriff des (entsendenden) Betrieb funktional verstanden und ihm daher auch auswärtig erledigte Personalführungstätigkeit zugerechnet werden (vgl. BAG vom 20.04.2005, a. a. O.).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Es kann offen bleiben, ob unter der Annahme, dass Arbeitnehmer, die im Fall des Übergangs ihres Beschäftigungsbetriebs Widerspruch i. S. v. § 613 a Abs. 6 BGB erhoben haben, betriebslos und also betriebsratslos werden, allein deshalb, weil ein anderer Betrieb des Arbeitgebers, z. B. die Hauptverwaltung, das Kündigungsrecht ausübt, der in diesem Betrieb gewählten Betriebsrat zur Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören wäre (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1996, 2 AZR 559/95, AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972).

    f) Mit der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.03.1996, 2 AZR 559/95, AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972), die im Schrifttum durchweg Zustimmung gefunden hat (Richardi, BetrVG, 9. Aufl., § 102, Rz. 36, Staudinger/Richardi/Annuß, § 613 a, Rz. 137, Stahlhacke/Preis, Rz. 363, Küttner/Kreitner, Personalhandbuch 2000, 'Betriebsübergang' Rz. 42), erkennt die Kammer an, dass Arbeitnehmer, die im Fall des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 6 widersprechen und demzufolge betriebslos bzw. vor dem Kündigungszugang auch keinem anderen Betrieb zugeordnet werden, den Schutz des § 102 BetrVG verlieren.

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Weil die Entscheidung über die Kündigung dieser Mitarbeiter in der Hauptverwaltung getroffen wurde, war der dortige Betriebsrat, der der Beklagten als Vertragspartner der Klägerin gegenüber stand, für die Anhörung nach § 102 BetrVG bestimmt und berufen (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2000, 8 AZR 416/99, NZA 2000, 1115 = AP Nr. 209 zu § 613 a BGB, zu II 3 d der Gründe; FKHES, BetrVG, 21. Aufl., § 5 Rz. 215, Thüsing, § 14 Rz. 21, 44).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Zwar hat die Klägerin, indem sie in der mündlichen Verhandlung erläutert hat, bereit zu sein, als Verkäuferin in den Filialen der Beklagten in E., N., F. oder E. zu arbeiten, ihrer Einlassungspflicht im Rahmen der abgestuften Behauptungs- und Beweislast (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.2000, 2 AZR 385/99, ZIP 2001, 388, Stahlhacke/Preis, a. a. O., Rz. 1036, KR/Etzel, § 1 KSchG Rz. 558, HzA/Isenhardt, Gruppe 5, Rz. 552) genügt.
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Der Umstand, dass die Beklagte die Arbeitnehmerüberlassung nur vorübergehend mit Arbeitnehmern betrieb, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die "L. Kompakt GmbH" widersprochen hatten, ändert nichts an der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung der Leiharbeitnehmer zur Hauptverwaltung (§ 14 Abs. 1 AÜG, vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04, NZA 2005, 1006, Beschluss vom 10.03.2004, 7 ABR 49/03, NZA 2004, 1340 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972, Boemke, AR-Blattei SD, Betriebszugehörigkeit, Rz. 33; Thüsing, AÜG § 14 Rz. 14, ferner DKK/Kittner, BetrVG, 7. Aufl., § 99 Rz. 112 [100]).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Die normale Fluktuation muss der Arbeitgeber bei der Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anlässlich der Kündigung nicht berücksichtigen, weil er andernfalls zur Vorhaltung einer Personalreserve gezwungen würde, die das Gesetz nicht von ihm verlangt (vgl. BAG, Urteil vom 15.08.2002, 2 AZR 195/01, NZA 2003, 430 = AP Nr. 241 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22.04.1993, 2 AZR 50/92, AP Nr. 103 zu § 613 a BGB = NJW 1994, 2245) tritt diese Rechtsfolge ex tunc auch dann ein, wenn der Widerspruch erst im Anschluss an das Wirksamwerden des Betriebsübergangs erklärt wird: Der Arbeitnehmer wird damit so behandelt, als habe das Arbeitsverhältnis den gesamten Zeitraum über mit dem bisherigen Arbeitgeber fortbestanden.
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Auch ein kurzfristiger Rückverleih dieser Art begründet die gemäß § 102 BetrVG maßgebliche Betriebszugehörigkeit zum entsendenden Betrieb (vgl. BAG, Beschluss vom 16.12.1986, 1 ABR 52/85) dazu, dass auch die Abordnung nur für wenige Tage eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG für die aufnehmende Filiale darstellt.
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05
    Sind beide Kündigungen wegen fehlender Anhörung des zuständigen Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, kommt es nicht darauf an, dass, was die erste Kündigung anbelangt, die fehlende vorherige Massenentlassungsanzeige keinen Unwirksamkeitsgrund abgibt (LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, 1 Sa 1510/04, ZIP 2005, 1524, Kammerurteil vom 10.08.2005, 12 Sa 740/05, n. v.).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05

    Keine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über Massenentlassungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

    Der widersprechende Arbeitnehmer, der mit der Ausübung seines Widerspruchsrechts schon ein höheres Kündigungsrisiko eingeht, riskiert damit gleichzeitig also ein Leerlaufen der betrieblichen Mitbestimmung im Fall seiner Kündigung (BAG, Urt. v. 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 -, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10

    Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine

    Der Eintritt dieser Rechtsfolge entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG vom 21.03.1996, 2 AZR 559/95; LAG Sachsen vom 21.06.2006, 2 Sa 677/05; LAG Düsseldorf vom 12.10.2005, 12 Sa 931/05; LAG Düsseldorf vom 11.01.2011, 17 Sa 828/10, jeweils zitiert nach juris; Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Aufl. 2010, § 21b Rn. 4b und § 102 Rn. 36; Etzel in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 9. Aufl. 2009, § 102 BetrVG Rn. 47; Kreutz in Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 21b Rn. 23 und § 21a Rn. 86; Fitting u.a., BetrVG 25. Aufl. 2010, § 21b Rn. 6; offen gelassen von Buschmann in Däubler u.a., BetrVG 12. Aufl. 2010, § 21b Rn. 17a).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Weil der widersprechende Arbeitnehmer so zu behandeln ist, als habe das Arbeitsverhältnis während des gesamten Zeitraums mit dem bisherigen Arbeitgeber fortbestanden (Kammer 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 - Juris Rn. 20), hat der Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB für die zwischenzeitlich ausgesprochene Kündigung des bisherigen Arbeitgebers zur Konsequenz, dass die Kündigung von einem Berechtigten ausgesprochen worden ist.
  • ArbG Paderborn, 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegung - Überlassung

    Selbst wenn man den Einsatz der Klägerin bei der Firma F1 als Arbeitnehmerüberlassung wertete, so bliebe es bei der Zuständigkeit des im Verleiherbetrieb gebildeten Betriebsrats (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 - juris).
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