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   OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13653
OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06 (https://dejure.org/2006,13653)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 12 U 114/06 (https://dejure.org/2006,13653)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 12 U 114/06 (https://dejure.org/2006,13653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Versicherung im Falle eines Verkehrsunfalls und anschließender Unfallflucht; Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherten im Falle des Verlassens der Unfallstelle ohne Preisgabe der Identität gegenüber dem Geschädigten; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 447; ; ZPO § ... 448; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; AKB § 7 Abs. 2 I.; ; AKB § 12 Abs. 1 II. e); ; AKB § 12 Abs. 1 I. e); ; VVG § 6 Abs. 3; ; StGB § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 StGB; AKB § 7 I; VVG § 6 Abs. 3
    Zum Anspruch eines Unfallverursachers gegen seine Versicherung bei Unklarheit über den Unfallort; Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 142 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Der Kläger hat die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG nicht widerlegt (vgl. auch BGH VersR 2002, S. 173; OLG Düsseldorf VersR 2001, S. 1019).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 127/98

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben über die Reparatur von Vorschäden;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Der Kläger hat die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG nicht widerlegt (vgl. auch BGH VersR 2002, S. 173; OLG Düsseldorf VersR 2001, S. 1019).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO setzt voraus, dass aufgrund des bisherigen Verfahrens eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung bereits erbracht ist (BGH NJW 1999, S. 363; Zöller-Greger, ZPO, Kommentar, 25. Aufl., § 448, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03

    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Bei fehlendem Verstoß gegen § 142 StGB ist dagegen auch keine entsprechende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegeben (BGH VersR 2000, S, 22; NJW 1987, S. 2374; Prölss/Martin-Knappmann, VVG, Kommentar, 27. Aufl., § 7 AKB, Rn. 17 und 24).
  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 87/00

    Beweis für das Vorliegen eines kaskoversicherten Unfalls; falsche Angaben des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4290/97

    Haftung des VU, unzulänglich ausgefüllte Doppelkarte, Pflicht des VV, den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    Der Senat folgt nicht der vom Oberlandesgericht Brandenburg vertretenen Auffassung, wonach die Lage der Unfallstelle zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen gehört (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 12 U 215/08, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 12 U 114/06, juris Rn. 3; vgl. auch Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, AKB 2015, A.2 Rn. 375; Scheu, jurisPR-VersR 9/2018 Anm. 4).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08

    Ansprüche aus der Kfz-Kasko-Versicherung: Eindeutige Benennung der Unfallstelle

    Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Der Kläger muss als Geschädigter grundsätzlich beweisen, dass die von ihm als unfallursächlich vorgebrachten Schäden tatsächlich vorhanden und auf den Unfall zurückzuführen sind (KG, Urteil vom 02.07.2007 - 12 U 114/06).
  • AG Berlin-Mitte, 16.11.2007 - 114 C 3060/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe der Kostenpauschale des Geschädigten

    Der Geschädigte muss grundsätzlich beweisen, dass die von ihm als unfallursächlich vorgebrachten Schäden tatsächlich vorhanden und auf den Unfall zurückzuführen sind (KG, Urteil vom 2. Juli 2007 -12 U 114/06-).
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