Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatz fiktiver Reparaturkosten bei selbst durchgeführter Reparatur - verkehrslexikon.de
Reparatur durch befreundete Personen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten für einen Pkw bei Vornahme der Reparatur durch dem Geschädigten nahestehende Personen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1
Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten für einen Pkw bei Vornahme der Reparatur durch dem Geschädigten nahestehende Personen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ersatz fiktiver Reparaturkosten auch bei Reparatur durch Familienangehörige
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Voller Schadensersatz trotz Reparatur des Unfallfahrzeugs durch Bekannten
- vogel.de (Kurzinformation)
Eigenreparatur entlastet den Schädiger nicht - "Überobligationsmäßige" Eigenleistungen des Geschädigten
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.07.2014 - 5 O 19/12
- OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten beläuft, wenn der Geschädigte einen Kraftfahrzeugschaden sach- und fachgerecht reparieren lässt und die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem eingeschalteten Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten (NJW 2014, 535). - BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14
Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine Werkstatt gibt, sondern selbst repariert, ist das ein überobligationsmäßiger Verzicht, der den Schädiger nicht entlastet (BGH NJW 1989, 3009).