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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12   

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https://dejure.org/2013,26229
OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12 (https://dejure.org/2013,26229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 12 U 115/12 (https://dejure.org/2013,26229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 12 U 115/12 (https://dejure.org/2013,26229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 634; BGB § 280; BGB § 281
    Unbequem begehbare Treppe evtl. trotz Einhaltung von DIN-Normen mangelhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Mangelhaftigkeit einer Bauleistung im Hinblick auf Einhaltung anerkannter technischer Regeln

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauträger: Qualitätsmerkmale in Werbematerial sind bei Feststellung des Vertragssolls zu berücksichtigen

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauträger: Haftung bei Sichtbehinderung entgegen der Prospektangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Mängel eines Bauwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DIN-Norm beachtet: Schwer begehbare Treppe ist trotzdem mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Einhaltung der DIN-Normen - Treppenanlage kann mangelhaft sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unbequemes Schrittmaß einer Treppe kann trotz Einhaltung der DIN-Normen Schadensersatzpflicht des Bauträgers auslösen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Riskante Treppe - Schwer begehbare Treppen können mangelhaft sein, auch wenn die DIN-Norm erfüllt ist

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Trotz Einhaltung der DIN - Mangel

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Wahrung der DIN Normen Mangel am Haus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unbequemes Schrittmaß einer Treppe kann trotz Einhaltung der DIN-Normen Schadensersatzpflicht des Bauträgers auslösen

  • lutzabel.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist

Besprechungen u.ä. (7)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Einhaltung der DIN-Normen - Treppenanlage kann mangelhaft sein

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unbequemes Schrittmaß einer Treppe kann trotz Einhaltung der DIN-Normen Schadensersatzpflicht des Bauträgers auslösen

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unbequemes Schrittmaß einer Treppe kann trotz Einhaltung der DIN-Normen Schadensersatzpflicht des Bauträgers auslösen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Wahrung der DIN Normen Mangel am Haus

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Anforderungen müssen Treppen einer hochwertigen Doppelhaushälfte entsprechen? (IBR 2014, 1017)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wenn die DIN-Norm beachtet wird: Eine schwer begehbare Treppe ist mangelhaft! (IBR 2013, 733)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1005
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Häufig geben öffentliche Bauvorschriften und DIN-Normen den Inhalt der anerkannten Regeln der Technik wieder, allerdings können DIN-Normen auch hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben (BGH NJW 1998, S. 2814; Merl, a. a. O., Rn. 250; Koeble/Kniffka, a. a. O., Rn. 226).
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Grundlage der Bestimmung des Vertragssolls ist der gesamte Inhalt des von den Parteien geschlossenen Bauträgervertrages sowie auch die weiteren Umstände bei Vertragsschluss, ebenso ist das von der Beklagten verwendete Werbmaterial insoweit zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 2009, S. 1288; LG Flensburg, Urteil vom 11.03.2010, Az. 3 O 15/07, zitiert nach juris; jeweils zum Schallschutz).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Das Erheben eines Feststellungsantrages neben dem Leistungsantrag stellt eine qualitative Änderung des Antrages bei gleichbleibenden Klagegrund im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar, denn die Situation ist insoweit nicht anders als in dem Fall, dass von der Leistungsklage insgesamt auf eine Feststellungsklage umgestellt wird oder umgekehrt (zu dieser Konstellation vergleiche BGH NJW 1992, S. 2296; Greger in Zöller,, a. a. O., § 264, Rn. 3b).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    aa) Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, den nicht vom Landgericht entschiedenen Rechtsstreit zwischen der Klägerin und der Beklagten in die Berufungsinstanz heraufzuziehen und in der Sache insgesamt zu entscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH WM 1994, S. 865; Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 29. Aufl., § 538, Rn. 55).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Maßgebend ist aber letztlich nicht die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sondern der dadurch mögliche Erfolg, nämlich die Gebrauchsfähigkeit der Bauleistung (BGH NJW-RR 2002, S. 1533; Merl, a. a. O.).
  • OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 179/01

    Pflichten des Auftragnehmers bei fehlerhafter Planung des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Letztlich bleibt auch der Verweis der Kläger auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 10.06.2002 (Az.: 4 U 179/01; veröffentlich in BauR 2002, S. 1708) ohne Erfolg.
  • LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07

    Schallschutz bei "Reihenwohnungen"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Grundlage der Bestimmung des Vertragssolls ist der gesamte Inhalt des von den Parteien geschlossenen Bauträgervertrages sowie auch die weiteren Umstände bei Vertragsschluss, ebenso ist das von der Beklagten verwendete Werbmaterial insoweit zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 2009, S. 1288; LG Flensburg, Urteil vom 11.03.2010, Az. 3 O 15/07, zitiert nach juris; jeweils zum Schallschutz).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2000 - 1 U 702/99

    Fälligkeit von Raten eines Bauträgervertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Bei einem Bauträgervertrag mit einer Ratenzahlung gem. § 3 Abs. 2 MaBV ist die Verjährung gesondert für jede Rate zu beurteilen (OLG Saarbrücken NZBau 2000, S. 429; Basty, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl., Rn. 252).
  • OLG Hamm, 18.04.1996 - 17 U 112/95

    Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik bei Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12
    Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik sind dabei diejenigen technischen Regeln für die Fertigung bzw. Konstruktion von Bauleistungen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis als zutreffend bewährt und durchgesetzt haben (OLG Hamm BauR 1997, S. 309; Merl, a. a. O., Rn. 247; Koeble/Kniffka, a. a. O., Rn. 225).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47987
OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2012 - I-12 U 115/12 (https://dejure.org/2012,47987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leasing, Abtretung, Kaufvertrag, Erschöpfungsgrundsatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Leasing, Abtretung, Kaufvertrag, Erschöpfungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Wechselseitige Ansprüche von Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant beim Finanierungsleasing einer Standardsoftware; Wirksamkeit von Einschränkungen der Übertragbarkeit

  • rechtsportal.de

    Wechselseitige Ansprüche von Leasinggeber, Leasingnehme und Lieferant beim Finanierungsleasing einer Standardsoftware; Wirksamkeit vvon Einschränkungen der Übertragbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Software-Leasing - die Alternative zum Softwarekauf

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Neues eBook der Kanzlei Res Media: Der Leasingvertrag über Standardsoftware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1136
  • GRUR-RR 2013, 427
  • WM 2013, 1098
  • MMR 2013, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Da Software in Form der jeweils auf dem Datenträger verkörperten Programmkopie nach der Rechtsprechung des BGH als bewegliche Sache im Sinne des § 90 BGB anzusehen ist (vgl. etwa die Nachweise in: BGHZ 102, 135, juris Tz. 12 ff.), erfolgt die dauerhafte Überlassung von Software gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts grundsätzlich auf kaufvertraglicher Grundlage gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB.

    Ist dagegen die Überlassung auf Zeit gegen ein wiederkehrendes Entgelt vereinbart, handelt es sich regelmäßig um einen Miet- oder Pachtvertrag (vgl. BGHZ 102, 135, juris Tz. 15, m.w.N.; H. Beckmann in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, Handbuch des Leasingrechts, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 22).

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vertragstyps ist, ob es sich bei der hier in Rede stehenden Software um eine Standardsoftware handelt, bei deren dauerhafter Überlassung ein Kaufvertrag angenommen wird (BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7), oder ob es sich um eine individuell erstellte oder umfangreich an die individuellen Bedürfnisse angepasste Software handelt, was regelmäßig zur Annahme eines Werkvertrags führt (BGH NJW 2010, 2200, juris Tz. 14).

    Da dem Erwerb der Software (der Programmkopie) auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts aus den genannten Gründen ein Kaufvertrag zugrunde liegt, verlangt § 433 Abs. 1 S. 1 BGB auch im hier vorliegenden Fall grundsätzlich eine uneingeschränkte Eigentumsübertragung (vgl. BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, a.a.O., § 12 Rdnr. 156 m.w.N.).

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Die Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht stellt grundsätzlich nicht zugleich einen Rechtsmangel dar (vgl. BGHZ 174, 61, juris Tz. 27; OLG Hamm jurisPR extra 2012, 173, juris Tz. 7, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vertragstyps ist, ob es sich bei der hier in Rede stehenden Software um eine Standardsoftware handelt, bei deren dauerhafter Überlassung ein Kaufvertrag angenommen wird (BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7), oder ob es sich um eine individuell erstellte oder umfangreich an die individuellen Bedürfnisse angepasste Software handelt, was regelmäßig zur Annahme eines Werkvertrags führt (BGH NJW 2010, 2200, juris Tz. 14).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 115/12
    Diese erfolgt durch einheitliches Rechtsgeschäft unter notwendiger Mitwirkung der drei Beteiligten - Lieferant, Leasingnehmer, Leasinggeber - durch dreiseitigen Vertrag im engeren Sinne oder durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des Dritten (vgl. BGHZ 96, 302, juris Tz. 40, 42, m.w.N.; H. Beckmann in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, a.a.O., § 5 Rdnr. 28; ders., Finanzierungsleasing, a.a.O., § 1 Rdnr. 78 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 398 Rdnr. 42).
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13

    Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung

    Keine durchgreifenden Bedenken bestehen jedoch gegen eine Klausel, die die Abtretung oder Ermächtigung auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder - wie hier - im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung eine aufschiebend bedingte Rückabtretung vorsieht und damit vorbehaltlich bereits eingeleiteter Prozessführungsmaßnahmen erst in einer Zeit zum Tragen kommt, in der der vertragliche Leistungsaustausch und die Verpflichtung des Leasinggebers zur Gewährung des Mietgebrauchs bereits ihr Ende gefunden haben (vgl. OLG Hamm, CR 2013, 214, 215; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. L 80; jeweils mwN).
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