Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11977
OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.04.2005 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. April 2005 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Schutzpflicht eines Heimbewohners vor eigengefährdenden Situationen; Ersatz von Behandlungskosten für einen Oberschenkelhalsbruch; Vorliegen eines Schadensersatzanspruches aus einem Heimaufnahmevertrag; Voraussetzungen für freiheitsbeschränkende Maßnahmen ...

  • Judicialis

    GKG § 47 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § ... 48 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 72 Nr. 1; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; HeimG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; HeimG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den Träger eines Pflegeheims wegen gesundheitlicher Schäden eines an Altersdemenz leidenden Bewohners infolge eines Sturzes - hier: Oberschenkelfraktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
    Der Senat, bei dessen Entscheidung das am 28. April 2005 verkündete Urteil des BGH im Rechtsstreit III ZR 399/04 noch nicht vorlag, vermag diese Ansicht, für die kein praktisches Bedürfnis streitet, nicht zu teilen.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
    Zwar hätte der Senat dieses neue Tatsachenvorbringen im Berufungsverfahren dann zu berücksichtigen, wenn es unstreitig wäre (so BGH, Urteil vom 18. November 2004, - IX ZR 229/03, zit. nach juris).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
    Von dieser, vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen und verallgemeinerungsfähigen Rechtsauffassung geht eine Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr aus, die zu schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung zu führen geeignet ist und deshalb eine höchstrichterliche Leitentscheidung erfordert (z. B. BGH NJW 2004, 2222).
  • OLG Dresden, 23.09.2004 - 7 U 753/04

    Pflegevertrag; positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
    Eine Beweislastumkehr, wie sie das Oberlandesgericht Dresden verallgemeinernd annimmt (zuletzt Urteil vom 23. September 2004, - 7 U 753/04 -, zit. nach juris) kommt nach Ansicht des Senats jedoch nur dann in Betracht, wenn aufgrund des unstreitigen oder erwiesenen Tatsachenvorbringens des Anspruchstellers feststeht, dass sich das schädigende Ereignis in dem vom Heimträger voll beherrschbaren Gefahrenbereich ereignet hat.
  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
    Für den Beklagten bestand insbesondere keine Pflicht, gegenüber dem Betreuer der Betroffenen bereits vor dem streitgegenständlichen Vorfall die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen gem. § 1906 Abs. 4 BGB anzuregen, zu denen auch die Anbringung von Bettgittern mit dem Ziel, den Pflegling am Verlassen des Bettes zu hindern, gehört (z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18

    Sturz im Pflegeheim: Abwägung der Sicherheitsanforderungen und der Beachtung der

    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 24 U 77/14

    Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheims

    Vielmehr verbleibt es grundsätzlich bei der allgemeinen Darlegungs- und Beweislast der Anspruchstellerin verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, aaO; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2005 - 12 U 170/04-, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30233
OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 12 U 170/04 (https://dejure.org/2004,30233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Bereitschaftspflegerahmenvertrags als vertragliche Grundlage für eine vorübergehende Notaufnahme von Kindern durch das Jugendamt; Entstehen eines vertraglichen Dauerpflegeverhältnisses zwischen einem Elternpaar und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85

    Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 100, 313) nur ausnahmsweise und zwar nur dann, wenn nach der Art der Tätigkeit "besondere Beziehungen" des Beamten oder Angestellten zum Dritten - hier den Klägern als Pflegeeltern - bestünden.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall (BGH 100, 313) wurde die besondere Beziehung nur ausnahmsweise deshalb bejaht, weil der Amtsvormund bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der dortigen Klägerin nicht auf die Geisteskrankheit des Mündels hingewiesen hatte.

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Der Personensorgeberechtigte muss deshalb als Leistungsberechtigter gemäß § 27 SGB VIII für die notwendige Antragstellung auf Gewährung von Jugendhilfe Sorge tragen, weil der Leistungsberechtigte Jugendhilfe grundsätzlich nur dann beanspruchen kann, wenn bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzung für den primären Leistungsanspruch auf Erziehungshilfe beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuvor ein entsprechender Antrag auf Leistung der Jugendhilfe gestellt worden ist (BVerwG ZfJ 2001, 310 ff.; Grube, ZfJ 2001, 288 ff.).

    Erbringen Pflegeltern von sich aus Erziehungs- und Unterhaltsleistungen, für die bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 5, 27 SGB VIII Erziehungs- bzw. Jugendhilfe zu gewähren gewesen wäre, kann dies allerdings, wenn das Jugendamt rechtswidrig eine rechtzeitig beantragte Leistung ablehnt oder eine Entscheidung hierüber verzögert oder das Jugendamt eine Antragstellung vereitelt, in Ausnahmefällen zu einem Anspruch des Leistungsberechtigten (Eltern oder Personensorgeberechtigter) auf Aufwendungsersatz (möglicherweise Anspruch aus dem öffentlich-rechtlich gestalteten Verhältnis des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der Jugendhilfe) oder zu Schadensersatzansprüchen des Mündels gegenüber dem Leistungsberechtigten/Personensorgeberechtigten führen (§ 1833 BGB; BVerwG ZfJ 2001, 310; Stähr, ZfJ 2001, 449 ff).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Für einen anderen wird tätig, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern zumindest auch als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen, (auch) im Interesse eines anderen zu handeln (BGH NJW 2000, 72).
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
    Erforderlich ist vielmehr ein spezielles Interesse an der Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung, deren Nichterfüllung für die Allgemeinheit konkret fassbare Nachteile mit sich brächte (BSG NJW-RR 2001, 1282).
  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23

    Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für

    Grundsätzlich entsteht im Dreiecksverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe, dem leistungsberechtigten Personensorgeberechtigten und dem Leistungserbringer in Gestalt der Pflegeeltern kein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und den Pflegeeltern (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Oktober 2004 - 12 U 170/04 -, juris Rn. 29; zum Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrags vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2020 a. a. O. Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04

    Erziehungshilfe, Kostenerstattung, Geschäftsführung ohne Auftrag, freier Träger

    Eine Anordnung nach dieser Norm begründet kein vertragliches Dauerpflegeverhältnis (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2004 - 12 U 170/04 -, zitiert nach juris).
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