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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.09.2005 - 12 B 02.2455   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25349
VGH Bayern, 01.09.2005 - 12 B 02.2455 (https://dejure.org/2005,25349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.09.2005 - 12 B 02.2455 (https://dejure.org/2005,25349)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. September 2005 - 12 B 02.2455 (https://dejure.org/2005,25349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 89 c Abs. 2; ; SGB VIII § 89 e Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für unmittelbare Hilfeleistungen eines Jugendhilfeträgers; Erstattung für Sozialleistungen im Jugendhilferecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 12 B 02.1197

    Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2005 - 12 B 02.2455
    Eine pflichtwidrige Handlung der Beklagten scheidet aus, weil ihre Einschätzung nicht vorwerfbar war, eine Übernahme des Hilfefalles mache angesichts des ihr möglicherweise zustehenden Erstattungsanspruchs gegen den Kläger keinen Sinn (vg. BayVGH vom 18.7.2005 Az. 12 B 02.1197).
  • VGH Bayern, 12.08.2004 - 12 B 00.2288

    Sozialhilfe - kein Erstattungsanspruch bei Übertritt aus dem Ausland für vom …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2005 - 12 B 02.2455
    Der im allgemeinen Erstattungsrecht der Leistungsträger in den §§ 102 ff. SGB X enthaltene Grundsatz, dass Erstattung nur für erbrachte Sozialleistungen gewährt wird, gilt daher ebenso wie im Sozialhilferecht (vgl. BayVGH vom 30.6.2004 Az. 12 B 00.1250 und vom 12.8.2004 Az. 12 B 00.2288) auch für das Jugendhilferecht.
  • VGH Bayern, 30.06.2004 - 12 B 00.1250

    Sozialhilfe, Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern, keine Erstattung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2005 - 12 B 02.2455
    Der im allgemeinen Erstattungsrecht der Leistungsträger in den §§ 102 ff. SGB X enthaltene Grundsatz, dass Erstattung nur für erbrachte Sozialleistungen gewährt wird, gilt daher ebenso wie im Sozialhilferecht (vgl. BayVGH vom 30.6.2004 Az. 12 B 00.1250 und vom 12.8.2004 Az. 12 B 00.2288) auch für das Jugendhilferecht.
  • BVerwG, 05.04.2007 - 5 C 25.05

    Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs; …

    Zwar räumt der Verwaltungsgerichtshof zu den Erstattungsansprüchen im Jugendhilferecht ein, dass "die §§ 89 ff. SGB VIII von der Erstattung der Kosten (sprechen), die ein Jugendhilfeträger aufgewendet hat, was auch Erstattungsleistungen umfassen könnte" (BayVGH, Urteil vom 1. September 2005 - 12 B 02.2455 - FEVS 57, 369 = ZfSH/SGB 2006, 349 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LB 28/06

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines …

    Nach § 89 e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hat ein Jugendhilfeträger auch einen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die er zur Erfüllung eines Erstattungsanspruchs eines anderen Jugendhilfeträgers nach § 89 c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgewendet hat (entgegen BayVGH, Urt. v. 1.9.2005 - 12 B 02.2455 -, FEVS 57, 369).

    Der entgegenstehenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 1.9.2005 - 12 B 02.2455 -, FEVS 57, 369) kann nicht gefolgt werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 71/09

    Kostenerstattung im Jugendhilferecht - zum Anspruch auf den pauschalen …

    Rn. 28 Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch den Umstand, dass verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aus den letzten Jahren, die sich zum pauschalen Verwaltungskostenzuschlag nach § 89c Abs. 2 SGB VIII verhalten, immer zu entnehmen ist, dass der Kostenerstattungsanspruch nach § 89c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII als solcher mit Gegenstand der Klage war bzw. im Klageverfahren oder noch vor Klageerhebung vom Erstattungsverpflichteten anerkannt worden ist (…vgl. etwa VG Würzburg, Urt. v. 29.04.2010 - W 3 K 09.126 -, juris;… VG Frankfurt, Urt. v. 22.04.2009 - 7 K 3711/07.F -, juris;… VG Hannover, Urt. v. 17.12.2007 - 3 A 655/05 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.12.2007 - 3 Q 161/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.09.2006 - 4 LA 505/04 -, juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 30.05.2006 - 4 A 535/04 -, juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 13.02.2006 - 12 LC 12/05 -, juris; BayVGH, Urt. v. 01.09.2005 - 12 B 02.2455 -, juris;… BayVGH, Urt. v. 18.07.2005 - 12 B 02.1197 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.12.3003 - 12 ZB 03.2166 -, juris).
  • OVG Saarland, 14.12.2007 - 3 Q 161/06

    Zahlung eines Verwaltungskostenzuschlages gemäß § 89c Abs. 2 Sozialgesetzbuch …

    zu diesen Voraussetzungen etwa BayVGH, Beschlüsse vom 9.12.2003 - 12 ZB 03.2166 - und vom 1.9.2005 - 12 B 02.2455 - VG Lüneburg Beschluss vom 30.5.2006 - 4 A 535/04 - VG Ansbach, Urteil vom 8.5.2003 - AN 14 K 99.01230 -, jeweils zitiert nach [...].
  • VG Augsburg, 19.10.2022 - Au 3 K 21.1616

    Kostenerstattung bei verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalten der Eltern

    Die Eltern hatten dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne des § 89e SGB VIII. Insbesondere sind beide Elternteile als maßgebliche Anknüpfungspersonen in einer Einrichtung untergebracht (vgl. BayVGH, U.v. 1.9.2005 - 12 B 02.2455 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.09.2006 - 12 BV 04.3588

    Kinder- und Jugendhilfe, kein Erstattungsanspruch nach § 89 c Abs. 1 Satz 1, …

    Der Verwaltungsgerichtshof teilt diese in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung (vgl. BayVGH jeweils vom 1.9.2005 12 B 02.1164 und 12 B 02.2455).
  • VG Bayreuth, 20.07.2009 - B 3 K 08.623

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Der Anspruch nach § 89c Abs. 2 SGB VIII setzt voraus, dass der in Anspruch genommene Jugendhilfeträger durch ein inkorrektes Verwaltungshandeln die Wahrnehmung seiner Zuständigkeit abgelehnt oder verzögert, so dass hierdurch die Verpflichtung des erstattungsberechtigten Jugendhilfeträgers zur Erbringung der Jugendhilfeleistungen ausgelöst wird (BayVGH vom 18.7.2005 Az. 12 B 02.1197; BayVGH vom 1.9.2005 Az. 12 B 02.2455).
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