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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19904
OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10 (https://dejure.org/2011,19904)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2011 - 12 B 12.10 (https://dejure.org/2011,19904)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2011 - 12 B 12.10 (https://dejure.org/2011,19904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 1 AufenthG, § 53 AufenthG, § 54 AufenthG, § 56 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 7 EWGAssRBes 1/80
    Bestandskräftige Ausweisung; BtM-Delikt; türkischer Staatsangehöriger; Befristung der Wirkung der Ausweisung; Zweck der Ausweisung; Spezialprävention; Wiederholungsgefahr (verneint); Umstände des Einzelfalles; Begehung erneuter Straftaten; illegaler Aufenthalt; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Sperrwirkung, Ausweisung, spezialpräventiv, generalpräventiv, Generalpräventiver Zweck, Ausweisungszweck, freiwillige Ausreise, Straftat, Drogendelikt, Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht, Duldung, Befristung, Befristungsantrag, Gefahrenprognose, Gefährdung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. August 2000, BVerwGE 111, 369).

    Rn. 30 Soweit das Bundesverwaltungsgericht das Vorliegen eines Ausnahmefalles von der regelmäßig zu erfolgenden Befristung für möglich gehalten hat, wenn ein Ausländer nicht freiwillig ausgereist ist und - ggf. mehrfach - abgeschoben werden musste, oder wenn ein Ausländer illegal wieder einreist (BVerwG, Urteil vom 11. August 2000, BVerwGE 111, 369), ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige allein im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen, ist allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt worden (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 315 ff.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Hierzu zählen auch das Verhalten des Ausländers nach der Ausweisung und der Ausweisungsgrund (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007, BVerwGE 129, 243).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Es ist nicht mehr zu erwarten, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Klägers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25/03 -. BVerwGE 121, 356 = juris Rn. 16).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Eine strafrechtliche Verfehlung durfte nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen ließen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellte und auf die konkrete Gefahr von weiteren schweren Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutete (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-349/06 - Polat, NVwZ 2008, 59 Rn. 28 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. September 2009, NVwZ 2010, 389).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Eine strafrechtliche Verfehlung durfte nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen ließen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellte und auf die konkrete Gefahr von weiteren schweren Störungen der öffentlichen Ordnung hindeutete (vgl. EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-349/06 - Polat, NVwZ 2008, 59 Rn. 28 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. September 2009, NVwZ 2010, 389).
  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Die Ausweisung durfte im Hinblick auf das dem Kläger unstreitig zustehende Recht aus Art. 7 ARB Nr. 1/80 nur aus spezialpräventiven Gründen erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2005, BVerwGE 124, 243).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Unter diesen Umständen hätte dem Kläger sogar trotz der Ausweisung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden können, ohne dass die Sperrwirkung hierdurch beseitigt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010, BVerwGE 136, 284).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Rn. 26 Die im Zeitpunkt der Ausweisung 1998 unter Berücksichtigung besonderen Ausweisungsschutzes gestellte Prognose, dass im Hinblick auf das gravierende Drogendelikt eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Klägers ernsthaft drohte und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausging (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1997 - 1 C 17/94 -, juris Rn. 19 = InfAuslR 1997, 296), ist nicht bestätigt worden und lässt sich jetzt nicht mehr aufrecht erhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10
    Rn. 22 Die Dauer der mit einer Ausweisung verfügten Sperrwirkung richtet sich im Hinblick auf deren Akzessorietät nach dem mit der Ausweisung verfolgten zulässigen konkreten Zweck (vgl. dazu auch VGH München…, Beschluss vom 26. März 2009 - 19 ZB 09.498 -, juris, Rn. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003, InfAuslR 2003, 333).
  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

  • VG Berlin, 31.01.2013 - 15 K 332.12

    Ausländerrecht: Befristung der Wirkungen der Ausweisung - Vater eines deutschen …

    Sind die mit der Ausweisung verfolgten ordnungsrechtlichen Zwecke erreicht, so ist es nicht gerechtfertigt, dem Ausländer allein wegen der Ausweisung den Aufenthalt im Bundesgebiet zu verwehren (BVerwG, Urteil vom 11. August 2000 - 1 C 5.00 -, BVerwGE 111, 369, 372; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011 - OVG 12 B 12.10 -, juris).

    Andere, geringfügige (strafrechtliche) Verfehlungen aus neuerer Zeit können prognoserelevant nur dann sein, wenn ihnen zumindest eine Indizwirkung dafür zukommt, dass der Ausweisungszweck noch nicht erfüllt ist und die Begehung weiterer - auch erheblicher - Straftaten erwartet werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011, a.a.O.).

    Angesichts der geschilderten bis ins Jahr 2006 kontinuierlich begangenen Straftaten und der - mit Ausnahme der genannten, wie dargetan aber im hiesigen Zusammenhang bedeutungslosen Beleidigung - Straffreiheit seitdem deutet alles darauf hin, dass der Geburt seiner Kinder eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. hierzu allgemein OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011, a.a.O.) und deshalb von dem Kläger mittlerweile keine ernstliche Wahrscheinlichkeit weiterer schwerer Straffälligkeiten, die mit der Ausweisung verhindert werden sollten, ausgeht.

  • VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10

    Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG; Fristbeginn; Ausreise; …

    Rn. 34 Die Bestimmung der Fristlänge ist wie auch sonst eine Ermessensentscheidung; maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wann der mit der Ausweisung verfolgte Zweck erreicht ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011 - OVG 12 B 12.10 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 - jeweils ; so auch Ziffer 11.1.4.6.1 VwV-AufenthG).
  • OVG Hamburg, 15.09.2014 - 3 Bs 185/14

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; spezialpräventive Gründe; …

    Zum einen kommt dies in Betracht, wenn seit dem Erlass einer nicht vollzogenen Ausweisung ein so langer Zeitraum verstrichen ist, dass die zum Zeitpunkt der Ausweisung bestehenden spezial- bzw. generalpräventiven Gründe entfallen sind (zu einem solchen Fall vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011, OVG 12 B 12.10, juris Rn. 22 ff., 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen …

    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. August 2000, BVerwGE 111, 369; Urteil des Senats vom 15. März 2011 - OVG 12 B 12.10 -, UA S. 8).
  • VG Stuttgart, 01.03.2012 - 11 K 3569/11

    Ausweisung; Befristungsentscheidung; Prognose hinsichtlich voraussichtlicher …

    Die Behörde hat dazu auch das Verhalten des Betroffenen nach der Ausweisung zu würdigen (vgl. auch § 11 Abs. 1 Satz 5 AufenthG) und im Wege einer Prognose auf der Grundlage einer aktualisierten Tatsachenbasis die (Höchst-)Frist nach dem mutmaßlichen Eintritt der Zweckerreichung zu bemessen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 21/07 -, BVerwGE 129, 243; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011 - OVG 12 B 12.10 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 - jeweils ; so auch Ziffer 11.1.4.6.1 VwV-AufenthG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 20.11

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen Familienvaters: Befristung der …

    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. August 2000, BVerwGE 111, 369; Urteil des Senats vom 15. März 2011 - OVG 12 B 12.10 -, UA S. 8).
  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auch auf die ordnungsrechtliche Prognose anhand des Ausländerrechts - gegebenenfalls im Rahmen einer Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 AufenthG (vgl. hierfür z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011 - OVG 12 B 12.10 -, Rn. 22 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 30. Januar 2012 - VG 11 K 2368/11 -, Rn. 23; beide zit. nach juris) - wird es sich günstig auswirken, wenn sich die bisherige gute Entwicklung des Klägers fortsetzt.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2022 - 3 K 2961/17
    Nicht überzubewerten (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011 - 12 B 12/10 -, juris Rn. 29) und deshalb von geringerer Bedeutung, aber doch als Element eines Gesamtbildes auch nicht bedeutungslos ist in diesem Zusammenhang ferner die Tatsache, dass der Kläger trotz einer diesbezüglichen Aufforderung der Ausländerbehörde noch immer keinen Reisepass vorgelegt hat.
  • VG München, 16.08.2011 - M 10 K 11.495

    Befristung der Ausweisungswirkung; Ermessensfehler; Neuverbescheidung

    Danach wird die Sperrwirkung der Ausweisung (Einreiseverbot, Verbot der erneuten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) auf Antrag in der Regel befristet, wobei die Bemessung der Frist grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde steht (OVG Berlin-Brandenburg vom 15.3.2011 Az. 12 B 12.10 RdNr. 21; BayVGH vom 26.3.2009 Az. 19 ZB 09.498 RdNr. 2).
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