Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Juris, Rdnr. 27).Einen Bewerber bereits in einer Vorauswahl vom weiteren Verfahren auszuschließen, ihn also gar nicht in den Leistungsvergleich einzubeziehen, weil er den besonderen Anforderungen des aktuell zu besetzenden Dienstpostens nicht entspricht, steht mit dem Laufbahnprinzip grundsätzlich nicht in Einklang (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 28 …und vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 25).
Denn nach dem Leistungsprinzip wird ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind; es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 28 …und vom 19.12.2014, Rdnr. 25).
Rn. 13 Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 31 …und vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 20).
Aus den besonderen Aufgaben eines Dienstpostens können sich auch über die Festlegung der Fachrichtung hinaus Anforderungen ergeben, ohne deren Vorhandensein zugeordneten Funktionen schlechterdings nicht wahrgenommen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO …und vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 28 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorliegen solcher Ausnahmen etwa dann angenommen, wenn besondere fachspezifische (technische) Vorkenntnisse (Beschluss vom 20.06.2013 aaO. Rdnr. 34 unter Hinweis auf OVG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2012 - 10 B 11334/11 - für einen Fachmann auf dem Gebiet Informationstechnik und Elektrotechnik) bzw. besondere Sprachkenntnisse (Beschluss vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 36) oder ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss aus einer bestimmten Fächergruppe (…Beschluss vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 29) zwingend für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich waren.
Zwar wird in der Antragserwiderung vom 14.09.2018 vom Antragsgegner zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Kriterium (ebenfalls) nicht um eine nach der Stellenausschreibung als konstitutives Element formulierte Anforderung handele und er - der Antragsgegner - in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 49) auf dieses Kriterium nicht maßgeblich für den Ausschluss des Antragstellers aus dem weiteren Bewerbungsverfahren abstelle.
- OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Sie verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Kriterium (vorliegend handelt es sich nach den obigen Maßstäben um ein sogenanntes fakultatives/nicht konstitutives Profilmerkmal, was von den Beteiligten auch nicht in Zweifel gezogen wird) im Rahmen der Auswahlentscheidung erst, und nur dann herangezogen werden kann, wenn die Bewerber aufgrund des Vergleichs der Gesamturteile der dienstlichen Beurteilungen (und gegebenenfalls nachfolgender Binnendifferenzierungen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 598/08 Juris, Rdnr. 46 ff. und BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 35 ff.) als im Wesentlichen gleich geeignet anzusehen sind.Erst dann wechselt der Bezugspunkt der Entscheidung dergestalt, dass nunmehr das Amt im funktionellen Sinne maßgeblich wird (OVG Bremen
, Beschluss vom 22.09.2016, aaO, Rdnr. 49). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2012 - 10 B 11334/11
Beamtenauswahl; Anforderungsprofil; Fortsetzung / Neudurchführung des Verfahrens …
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorliegen solcher Ausnahmen etwa dann angenommen, wenn besondere fachspezifische (technische) Vorkenntnisse (…Beschluss vom 20.06.2013 aaO. Rdnr. 34 unter Hinweis auf OVG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2012 - 10 B 11334/11 - für einen Fachmann auf dem Gebiet Informationstechnik und Elektrotechnik) bzw. besondere Sprachkenntnisse (…Beschluss vom 20.06.2013, aaO, Rdnr. 36) oder ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss aus einer bestimmten Fächergruppe (…Beschluss vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 29) zwingend für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich waren.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des …
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem fakultativen Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2014 - 2 MB 17/14 - Juris, Rdnr. 28 ). - OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Er beträgt 1/4 der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen ( OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 -). - OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14
Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht", "erwartet werden" oder "vorhanden sein sollen", oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren festgestellt werden können (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 27.03.2015 - 2 B 308/14 - Juris, Rdnr. 13). - VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12
Zulässigkeit einer Beförderung vor Ablauf der Einjahresfrist seit Beendigung der …
Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18
Nur im Fall seiner Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren können seine Rechte auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), insbesondere durch fristgerechte Benachrichtigung als Konkurrent im Falle einer für ihn negativen Auswahlentscheidung gewährleistet werden (vgl. VG Münster, Beschluss vom 02.05.2012 - 4 L 143/12 - Juris, Rdnr. 6).
- VG Schleswig, 22.05.2019 - 12 B 82/18
Stellenbesetzung; Richter
Die Kammer hält den zu Art. 95 Abs. 2 GG entwickelten Prüfungsmaßstab daher für übertragbar (Beschluss der Kammer vom 30.05.2018 - 12 B 59/18 -, juris Rn. 28 ).Rn. 18 Soweit die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.05.2018 a.a.O. zu den Auswirkungen (erheblich) unterschiedlich langer Beurteilungszeiträume noch eine andere Auffassung vertreten hat, hält sie daran nicht mehr fest.
- VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 59/19
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung
Die Kammer in ihrem Beschluss vom 05.12.2018 ( 12 B 59/18 - juris Rn. 16 f.) und - bestätigend - das OVG Schleswig in seinem Beschluss vom 17.06.2019 (… 2 MB 32/18 - juris Rn. 18 f.) haben dies in einem vergleichbaren Fall (dort waren "umfassende Kenntnisse im . . . - recht" gefordert) ausführlich dargelegt. - VG Schleswig, 12.02.2020 - 12 B 80/19
Eilrechtsschutz auf Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten; …
Jedenfalls die Attribute "gute" und "ausgeprägte" dürften nicht als konstitutive, sondern (lediglich) als deklaratorische Merkmale aufzufassen sein (vgl. insoweit Beschluss der Kammer vom 05.12.2018 - 12 B 59/18 - juris, Rdnr. 16 f. und OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris, Rndr. 18 f. zu einer vergleichbaren Konstellation). - VG Schleswig, 04.11.2019 - 12 D 2/19
Vollstreckung eines Beschlusses über eine Stellenbesetzung
Rn. 1 Die Kammer gab dem Vollstreckungsschuldner in einem konkurrentenrechtlichen Eilverfahren mit Beschluss vom 05.12.2018 ( 12 B 59/18 - bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 ) auf, den Vollstreckungsgläubiger in das Auswahlverfahren betreffend die Besetzung der Stelle der Leiterin oder des Leiters der Justizvollzugsanstalt xxxx vorläufig weiter einzubeziehen. - VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 13/20
Stellenbesetzungsverfahren: Anforderungen an die Durchführung von …
In einem vergleichbaren Fall (dort waren "umfassende Kenntnisse im ... - Recht" gefordert) hat die Kammer dies ausführlich dargelegt (vgl. Beschluss vom 05.12.2018 - 12 B 59/18 - juris Rn 16 f; bestätigend: OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn 18 f).
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