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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19511
OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,19511)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,19511)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,19511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Recht auf Informationszugang: Umfang des Auskunftsanspruch in Bezug auf den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts und die interne Gerichtsorganisation; Voraussetzung der Ablehnung eines Informationsanspruchs wegen Schutz der personenbezogener Daten Dritter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 InfFrG BE, § 6 Abs 1 InfFrG BE, § 17 Abs 4 InfFrG BE, § 17 Abs 5 InfFrG BE, § 50 BeamtStG, § 88 Abs 2 BG BB
    Informationszugang; Senatsverwaltung für Justiz; Geschäftsverteilungsplan; Angaben zur Bewertung des Arbeitsgebietes/des Dienstpostens und der Art und Wertigkeit der zugeordneten Stelle; Angaben zur Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe des jeweiligen Stelleninhabers; ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Veröffentlichung von Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Einsicht in die im Geschäftsverteilungsplan der Senatsverwaltung für Justiz enthaltenen Angaben über die Bewertung des Arbeitsgebietes/des Dienstpostens und die Art und Wertigkeit der zugeordneten Stelle; Ausschluss des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Einsicht in die im Geschäftsverteilungsplan der Senatsverwaltung für Justiz enthaltenen Angaben über die Bewertung des Arbeitsgebietes/des Dienstpostens und die Art und Wertigkeit der zugeordneten Stelle; Ausschluss des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002, 2164; Beschluss vom 14. September 1989, BVerfGE 80, 367), ist bei der Würdigung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen insbesondere die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben zu berücksichtigen.

    Gemessen hieran geht es vorliegend nicht um Angaben, die dem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen und dem Informationszugang daher von vornherein entzogen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 2 B 131.07

    Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für die für jedermann zugängliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Im Übrigen entspricht dieses Ergebnis auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach mit der Nennung des Namens, der Dienstbezeichnung, der dienstlichen Telefonnummer und der dienstlichen E-mail-Adresse des Beamten keine in irgendeiner Hinsicht schützenswerte personenbezogene Daten preisgegeben werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 B 131/07 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Zwar weisen die Bewertung von Arbeitsgebieten/Dienstposten und die Zuordnung der vom Haushaltsgesetzgeber ausgebrachten Stellen als organisatorische Maßnahmen des Dienstherrn grundsätzlich keinen unmittelbaren Bezug zu einzelnen Beschäftigten auf (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 - NVwZ 1991, 375; Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 - NVwZ 1992, 573).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Zwar weisen die Bewertung von Arbeitsgebieten/Dienstposten und die Zuordnung der vom Haushaltsgesetzgeber ausgebrachten Stellen als organisatorische Maßnahmen des Dienstherrn grundsätzlich keinen unmittelbaren Bezug zu einzelnen Beschäftigten auf (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 - NVwZ 1991, 375; Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 7/89 - NVwZ 1992, 573).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002, 2164; Beschluss vom 14. September 1989, BVerfGE 80, 367), ist bei der Würdigung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen insbesondere die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben zu berücksichtigen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08

    Informationszugang hinsichtlich Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Vielmehr war er verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers eine etwaige Zustimmung der Betroffenen einzuholen (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG Bund: Urteil des Senats vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - juris; zur Einholung einer Zustimmung öffentlicher Stellen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln: Urteil des Senats vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - NVwZ-RR 2009, 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07

    Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln; fehlende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07
    Vielmehr war er verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers eine etwaige Zustimmung der Betroffenen einzuholen (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG Bund: Urteil des Senats vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - juris; zur Einholung einer Zustimmung öffentlicher Stellen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln: Urteil des Senats vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - NVwZ-RR 2009, 48).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17

    Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …

    Im Fall des OVG Berlin-Brandenburg begehrte der dortige Kläger den Generalaktenplan, ergänzt um die im Aktenverwaltungssystem erfassten Untergruppen, was nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg der Sache nach auf eine Offenlegung des gesamten tatsächlich vorhandenen Aktenbestandes hinausgelaufen wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 -, juris Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14

    Informationsgewährung; Erhebung von Gebühren und Auslagen; Gebührenbemessung; …

    Dies gilt auch für den von der Beklagten angeführten Beispielsfall, in dem Zugang zu allen Akten einer informationspflichtigen Stelle begehrt wird (vgl. zu § 3 Abs. 1 IFG Bln: Urteil des Senats vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 - juris Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 12 B 24.15

    Informationszugang; Sozialgericht; Kontaktdaten; Durchwahlnummern; …

    Das Gesetz enthält mit dieser primär zu prüfenden Alternative eine abstrakte Interessenabwägung, die dem Schutz personenbezogener Daten vor dem Informationsinteresse den Vorrang einräumt und den Anspruch auf Informationszugang ausschließt (…vgl. bereits Senatsurteile vom 21. August 2014 - OVG 12 B 14.12 - juris Rn. 23 ff. und vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 - OVGE 32, 27, juris Rn. 24 f., VG Berlin…, Urteil vom 26. Februar 2002 - VG 23 A 202.00 - NVwZ-RR 2002, 810, juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17

    Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des …

    In dem genannten Fall begehrte der Kläger den Generalaktenplan, ergänzt um die im Aktenverwaltungssystem erfassten Untergruppen, was nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der Sache nach auf eine Offenlegung des gesamten tatsächlich vorhandenen Aktenbestandes hinausgelaufen wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.01.2011 - OVG 12 B 69.07 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 27.06.2012 - 2 K 142.11

    Zugang zu Informationen der Rechtsanwaltskammer

    Daher ist bei der vorzunehmenden Abwägung die gesetzliche Wertung aus dem Beamtenrecht (vgl. § 50 S. 3 BeamtStG, § 111 Abs. 2 BBG, § 88 Abs. 2 LBG Bln) heranzuziehen, wonach die Vertraulichkeit von Personalaktendaten grundsätzlich zu wahren ist und eine Ausnahme allenfalls dann in Betracht kommt, wenn höherrangige Interessen die Akteneinsicht bzw. die Auskunftserteilung zwingend erfordern (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Oktober 2007 - VG 2 A 136.05 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 31.11

    Akteneinsicht im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde

    19 Zu den auf Bundesrecht beruhenden Geheimhaltungspflichten, die nach der genannten Vorschrift unberührt bleiben, gehört auch die in § 50 Satz 3 BeamtStG für Landesbeamte geregelte Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Personalakte (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 - juris Rn. 30).
  • VG Berlin, 23.03.2026 - 2 K 212.23

    Informationszugang zu Bezügeberichten und Verwaltungsratsvorlagen zu …

    Rn. 49 Bei der danach gebotenen Einzelfallabwägung steht den schutzwürdigen Belangen kein überwiegendes Informationsinteresse der Klägerin gegenüber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 - juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2015 - 12 N 44.13

    Zulassungsbegehren; EdB; Informationszugang; Gehälter der EdB-Geschäftsführer; …

    Wäre die Beklagte im Übrigen als Bundesbehörde organisiert und ihre Leiter nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlte Beamte, ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin die begehrte Information hinsichtlich der Bewertung des Leitungsamtes dem Gesetz entnehmen könnte (vgl. § 9 Abs. 3 IFG); die Höhe des konkreten Gehalts in allen seinen Bestandteilen bliebe aber auch dann ein § 5 IFG unterfallendes personenbezogenes Datum, das nicht ohne die Einwilligung des Betroffenen mitgeteilt werden dürfte (vgl. zum IFG Bln: Senatsurteil vom 27. Januar 2011 - OVG 12 B 69.07 - OVGE 32, 27, juris Rn. 31 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 12 B 69.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,100520
OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,100520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,100520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 12 B 69.07 (https://dejure.org/2011,100520)
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