(1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 zu erfolgen.
(2) Soweit die Behörde den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, hat sie mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist.
(3) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
(4) 1Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. 2Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.
prozesses § 5Schutz personenbezogener Daten § 6Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnissen § 7Antrag und Verfahren § 8Verfahren bei Beteiligung Dritter § 9Ablehnung des Antrags; Rechtsweg § 10Gebühren und Auslagen § 11Veröffentlichungs-
pflichten § 12Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit § 13Änderung anderer Vorschriften § 14Bericht und Evaluierung § 15Inkrafttreten
Rechtsprechung zu § 9 IFG
261 Entscheidungen zu § 9 IFG in unserer Datenbank:
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften
- VG Berlin, 20.10.2016 - 2 K 568.15
Akteneinsicht; Umfang und Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung
- BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16
Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 27.06.2016 - 2 K 534.15
Informationsfreiheitsgesetz; Untätigkeitsklage; Absehen von einer ...
- VG Berlin, 27.06.2016 - 2 K 534.15
- BVerwG, 30.08.2018 - 7 B 5.18
Zugangsanspruch zu den Akten über ein Investitionsprojekt in Berlin hinsichtlich ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - 12 B 12.16
Akteneinsichtsbegehren; Ausschlussgründe; laufendes Gerichtsverfahren; ...
- VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
Gewährung von Akteneinsicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - 12 B 12.16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über ...
- VG Aachen, 08.08.2022 - 8 K 4232/18
Preisgestaltung ist vertrauliches Geschäftsgeheimnis!
- VG Berlin, 26.06.2017 - 2 K 312.16
Rigaer Straße: Keine Auskunft über räumliche Ausdehnung des ...
Querverweise
Auf § 9 IFG verweisen folgende Vorschriften:
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- § 8 (Verfahren bei Beteiligung Dritter)