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| VGH Bayern, 22.08.2001 - 12 B 99.889 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24)
- OVG Niedersachsen, 17.03.2020 - 10 LC 181/18
Ausschlussfrist; Beiladung; Jugendhilfeträger; Kosten, aufgewendete; …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht (…Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 14.09 -, juris Rn. 16; so auch Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 3480/01 -, juris Rn. 49 ff., insbesondere Rn. 56 ff. zu § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.08.2001 - 12 B 99.889 -, juris Rn. 15 f., insbesondere zur gesetzgeberischen Intention; VG Kassel…, Urteil vom 03.11.2014 - 5 K 1540/12.KS -, juris Rn. 28) hierzu entschieden:. - OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01
Anspruch; Anstalt; Aufenthalt; Ausschlussfrist; Ausschlussfristwahrung; …
Die Verjährungsregelung des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X (F. 2000) ist auf den für das Sozialhilferecht typischen Erstattungsstreit zwischen dem vorleistenden örtlichen Träger der Sozialhilfe und dem erstattungspflichtigen überörtlichen Sozialhilfeträger, der aufgrund der Struktur der Zuständigkeitsregelungen eine Entscheidung über eine eigene Leistungspflicht gegenüber dem Hilfeempfänger nicht trifft, nicht anwendbar (ähnlich zu § 111 Satz 2 SGB X F. 2000: BayVGH, Beschl. v. 22.08.2001 - 12 B 99.889 -, FEVS Bd. 53, 165).Auf die Frage, ob § 111 Satz 2 SGB X überhaupt auf Fälle der vorliegenden Art anzuwenden ist (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 22.08.2001 - 12 B 99.889 -, FEVS Bd. 53, 165), kommt es deshalb in diesem Zusammenhang nicht an.
Auf Fälle der vorliegenden Art ist deshalb § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X n. F. bei Verständnis des Wortlauts entsprechend dem Regelungswillen des Gesetzgebers nicht anwendbar (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall bei Anwendung des § 111 SGB X n. F. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2000 - 12 B 99.889 -, FEVS Bd. 53, 165).
- OVG Sachsen, 06.03.2009 - 1 A 65/08
Hilfe zur Erziehung; Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; Wechsel der …
Die Regelung betrifft lediglich Fälle, in denen ein Sozialleistungsträger nachträglich Sozialleistungen in Unkenntnis des Umstandes bewilligt, dass ein anderer Sozialleistungsträger bereits Sozialleistungen gewährt hatte (so auch: BayVGH, Beschl. v. 22.8.2001 unter Berufung auf die Begründung der Bundesregierung zu § 111 Satz 2 SGB X - 12 B 99.889 - Rn. 15 f. bei juris; NdsOVG, Urt.v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01, NdsRpfl 2002, 374 ff;… BSG, Urt. v. 10.5.2005 - B 1 KR 20/04 R - zitiert nach juris).Ein (hier nicht einmal erfolgtes) bloß vorsorgliches Anmelden eines möglicher Weise noch entstehenden Anspruches kann ihnen nicht genügen (…vgl. BSG, Urt. v. 22.8.2000 - B 2 U 24/99 R, a. a. O., mit Ausführungen zu den (hier nicht vorliegenden) Voraussetzungen einer Geltendmachung des Erstattungsanspruches vor seiner Entstehung; BayVGH, Beschl. v. 22.8.2001 - 12 B 99.889, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des …
Für die Erstattungsansprüche nach §§ 103 ff. BSHG ist der ursprünglichen Intention der Vorschrift des § 111 SBG X a.F., die nach der Regierungsbegründung ausdrücklich auch bei der Neufassung des Gesetzes als maßgeblich anzusehen ist, Rechnung zu tragen, nämlich "dass Erstattungsansprüche auch Leistungen für Zeiträume erfassen, deren Ende länger als zwölf Monate zurückliegt" (…BT-Drs. a.a.O.): Daher beginnt in Fällen wie dem vorliegenden, wie bisher, die Ausschlussfrist jedenfalls nicht vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu laufen (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 22.8.2001 - 12 B 99.889 -, FEVS 53, 165 ff.). - OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03
Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG; …
Auch erst zukünftig entstehende, wiederkehrende Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen konnten durch eine solche Anmeldung erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R - FEVS 52, 145 sowie Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 50/89 - zitiert nach Juris; Hauck/Haines, SGB X, Band 3, Stand: Januar 2000, § 111 Rnrn. 1, 3a, 7; a. A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 12 B 99.889 - FEVS 53, 165). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01
Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im …
Rn. 118 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 12 B 99.889 -, FEVS 53, 165 (169). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - L 5 KR 143/06
Krankenversicherung
Rn. 25 Vor dem Hintergrund der Intention des Gesetzgebers bei Einführung des § 111 Satz 1 SGB X ist in Fällen, in denen keine Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht ergeht, im Ergebnis alleine die Frist des § 111 Satz 1 SGB X maßgebend (…Böttiger in LPK-SGB X , 1. Auflage 2004, § 111 Rdnr. 21; VGH München, Beschluss vom 22.8.2001 - 12 B 99.889 - FEVS 53, 165). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03
Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten; …
Überdies würde die Auslegung der Neuregelung durch das Verwaltungsgericht zu dem in sich widersprüchlichen und systemwidrigen Ergebnis führen, dass die Frist für die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs erst nach dessen Geltendmachung zu laufen beginnt, weil ja der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Kostenerstattungspflicht die (grudsätzliche) Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs durch den erstattungsberechtigten Leistungsträger vorausgeht (so auch BayVGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 12 B 99.889 - FEVS 53, 165 [167]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 4384/03
Erstattung von Kosten eines Klinikaufenthaltes eines überörtlichen …
Rn. 86 - 12 B 99.889 -, FEVS 53, 165,. - OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03
Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen …
Die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bedeutet vielmehr ein unbedingtes Einfordern der Leistung (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. August 2001 - 12 B 99.889 - FEVS 53, 165 ff., 169) und deckt sich daher inhaltlich mit der bereits in der Ursprungsfassung des SGB X aus dem Jahre 1980 (BGBl. I S. 1469 f.) enthaltenen "Anforderung" gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X. Dass der jeweils verpflichtete Leistungsträger nach §§ 102 bis 105 SGB X auch ohne eine solche ausdrückliche Formulierung nur auf ein entsprechendes Verlangen des jeweils berechtigten Leistungsträgers etwaige Ansprüche erfüllen wird, versteht sich von selbst. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 4342/03
Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 606/05
Anspruch eines jugendlichen Hilfeempfängers auf Erstattung der ihm entstandenen …
- LSG Hessen, 31.10.2023 - L 3 U 99/21
Verspätete Kenntnisnahme der Versicherung über das Ende der unfallbedingten …
- OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 543/06
Erstattungsstreit; Eingliederungshilfe; Ausschlussfrist; Prozesszinsen
- VG Düsseldorf, 18.07.2006 - 22 K 4148/04
Bestimmung der zuständigen Gemeinde für die Kostentragungslast von Sozialhilfe; …
- VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 07.03482
Regelungslücke durch die Neufassung des § 113 SGB X für …
- VG Stuttgart, 27.01.2005 - 12 K 1347/04
Ausschluss des Rückerstattungsanspruchs eines zu Unrecht leistenden …
- VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.3906
Kostenerstattung (Abweisung), Ausschluss des Anspruchs
- VG Stuttgart, 27.01.2005 - 12 K 4506/03
Verjährung des Erstattungsanspruchs einer wegen der durch Umzug begründeten …
- VG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 3 E 5379/02
ANERKENNTNIS; Abschlag; EINREDE; KOSTENERSTATTUNG; Sozialhilfe; Teilleistung; …
- VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.4146
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern
- VG Düsseldorf, 24.08.2005 - 20 K 6966/03
Erstattung einer aufgewendeten Sozialhilfe; Gewährung von Sozialhilfe
- VG Oldenburg, 15.04.2003 - 13 A 4796/99
Fingierte Klagerücknahme; Geltendmachung; Wegfall der Geltendmachung durch …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 14 K 06.00153
Entziehung des Personensorgerechts des alleinsorgeberechtigten Vaters Wegzug des …
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