Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.04.2009 - 12 C 08.2559 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Kinder- und Jugendhilfe; Vollzeitpflege; Selbstbeschaffung; Antragstellung; Kenntnis vom Hilfebedarf; Erforderlichkeit der Hilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2009 - 12 C 08.2559
Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat dabei, ohne dass es rechtlich zu beanstanden wäre, der Klage auf "Gewährung von Hilfe zur Erziehung" in Form der Vollzeitpflege (§§ 27, 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) bereits deshalb keine hinreichende Erfolgsaussicht zugesprochen, weil die Beklagte die Kosten nach den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen für eine Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83 und vom 22.5.2008 JAmt 2008, 600), wie sie seit dem 1. Oktober 2005 in § 36a SGB VIII auch ihre gesetzliche Verankerung gefunden haben (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26), nicht zu übernehmen hat.Materielle Voraussetzung für die rechtmäßige Gewährung von Jugendhilfe ist danach ein entsprechender Antrag des Betroffenen, der so rechtzeitig gestellt werden muss, dass der Jugendhilfeträger zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (vgl. BVerwG vom 22.5.2008 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Stand: Januar 2009, § 27 RdNr. 66).
- BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2009 - 12 C 08.2559
Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat dabei, ohne dass es rechtlich zu beanstanden wäre, der Klage auf "Gewährung von Hilfe zur Erziehung" in Form der Vollzeitpflege (§§ 27, 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) bereits deshalb keine hinreichende Erfolgsaussicht zugesprochen, weil die Beklagte die Kosten nach den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen für eine Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83 und vom 22.5.2008 JAmt 2008, 600), wie sie seit dem 1. Oktober 2005 in § 36a SGB VIII auch ihre gesetzliche Verankerung gefunden haben (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26), nicht zu übernehmen hat.
- VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251
Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen
Ohne einen jugendhilferechtlichen Antrag, der auch formlos als Einverständnis des Personensorgeberechtigten mit der Hilfeleistung vorliegen kann, wäre jedoch die Hilfegewährung nach den §§ 27, 34 SGB VIII rechtswidrig gewesen (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2008 - 5 B 130/07 - juris; U.v. 11.8.2005 - 5 C 18/04 - BVerwGE 124, 83 - juris; U.v. 28.9.2000 - 5 C 29/99 - BVerwGE 112, 98 - juris; BayVGH, B.v. 6.4.2009 - 12 C 08.2559 - juris;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 27.5.2011 - 12 CE 11.893 - juris Rn. 31 f.). - OVG Sachsen, 14.03.2017 - 4 A 280/16
Kindergartenplatz, Selbstbeschaffung
- VGH Bayern, 27.05.2011 - 12 CE 11.893
Streit der Jugendhilfeträger über die örtliche Zuständigkeit
Denn ohne einen solchen Antrag, der auch formlos als Einverständnis des Personensorgeberechtigten mit der Hilfeleistung vorliegen kann, wäre die Hilfegewährung rechtswidrig (siehe dazu BVerwG vom 22.5.2008 JAmt 2008, 600, vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83 und vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98; BayVGH vom 6.4.2009 Az. 12 C 08.2559; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, Stand: Januar 2011, § 27 RdNr. 66) und damit auch eine etwaige Kostenerstattung in Frage gestellt (dazu BVerwG vom 22.5.2008 S. 601 a. E.;… ebenso Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 27 RdNr. 21). - OVG Niedersachsen, 02.06.2025 - 2 LA 215/24
Inkenntnissetzen; Selbstbeschaffte Leistung; Vollzeitpflege; Jugendhilfe (Hilfe …
Wird ein unzuständiger Träger über den Hilfebedarf informiert, muss dieser die Information mithin unverzüglich an den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiterleiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6.4.2009 - 12 C 08.2559 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… Winkler, in: BeckOK Sozialrecht, 76. Ed., Stand: 1.3.2025, § 36a SGB VIII Rn. 18c m.w.N.;… Kunkel/Pattar, in: Kunkel/Kepert/Patar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022 Rn. 16 m.w.N.;… Trenk-Hinterberger, in: Krahmer/Trenk-Hinterberger, Sozialgesetzbuch I, 4. Aufl. 2020, § 16 Rn. 15). - VG München, 14.07.2010 - M 18 K 09.6101
Hilfe für junge Volljährige
Soweit vorgetragen wird, dass nie ein Antrag beim Jugendamt gestellt wurde, ist auf § 16 SGB I hinzuweisen, der auch im Jugendhilferecht gilt (BayVGH, Beschl. v. 6.4.2009, Az.: 12 C 08.2559).
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