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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20411
VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468 (https://dejure.org/2006,20411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2006 - 12 CE 06.1468 (https://dejure.org/2006,20411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2006 - 12 CE 06.1468 (https://dejure.org/2006,20411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; SGB VIII § 74; ; BayKiBiG Art. 5; ; BayKiBiG Art. 7; ; ÄndG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur kommunalen Förderung von Kindertageseinrichtungen in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf eine weiterführende kommunale Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung; Begründung des Förderungsanspruches durch Abwägungsdefizite in Bezug auf Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder im Einzelfall; Abwägungsgrundsätze und Kriterien, sowie der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468
    Zum anderen wäre das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar (vgl. BVerwG vom 21.1.1999 NVwZ 1999, 650).
  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468
    Das ist dann der Fall, wenn ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährdet würde (vgl. HessVGH vom 8.11.1995 NVwZ-RR 1996, 325).
  • VG Regensburg, 27.01.2009 - RN 3 K 08.00512

    Eine Gemeinde kann einen Antrag auf Bedarfsfeststellung für außerhalb ihres …

    Zudem müsse nach dem Beschluss des BayVGH vom 23. August 2006 (Az. 12 CE 06.1468) bei entsprechender Nachfrage mindestens die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Trägern angeboten werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können belegte Plätze nämlich grundsätzlich mit den Bedürfnissen der Eltern gleichgesetzt werden, da dies ein Abbild der lokalen Bedürfnis darstellt (vgl. BayVGH vom 23.8.2006 Az. 12 CE 06.1468).

    Das gebietet schon der Anspruch der Eltern auf Pluralität und das sich aus § 5 SGB VIII und Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG ergebende Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (vgl. BayVGH vom 23.8.2006 a.a.O.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung genügte bei kleineren Gemeinden als plurales Angebot das Angebot zweier unterschiedlicher Träger, wenn die Eltern eine bestimmte Auswahl wünschen (vgl. BayVGH vom 23.8.2006 a.a.O.;… VG Regensburg vom 25.7.2007 a.a.O., VG München vom 8.5.2007 Az. M 9 K 06.2999 und VG Ansbach vom 15.2.2007 Az. 16 K 06.03274).

    Die Klägerin muss bei der örtlichen Bedarfsfeststellung für gleichgeeignete Einrichtungen jedoch gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen (vgl. BayVGH vom 23.8.2006 a.a.O.).Ein Kinderhort ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

    Zum Sachgebiet der Jugendhilfe gehören auch Streitigkeiten um die Förderung der Träger von Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen (vgl. BayVGH vom 23.8.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

    Die Formel, belegte Plätze könnten grundsätzlich gleichgesetzt werden mit den Bedürfnissen der Eltern (BayVGH vom 23.8.2006 Az. 12 CE 06.1468), gebe in der vorliegenden Konstellation nur insoweit Anhaltspunkte, als sich daraus eine Untergrenze ergebe.

    Trifft die Gemeinde als Ergebnis einer politischen Entscheidungsfindung (…siehe dazu Dunkl/Eirich, Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 1. Aufl. 2006, Art. 7 Anm. 1.4) eine solche planerische Entscheidung als Grundlage für die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG, so ist diese Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BayVGH vom 23.8. 2006 Az. 12 CE 06.1468).

  • VG München, 17.04.2008 - M 17 K 07.5600

    Kein Anspruch auf Förderung eines Gastkindergartenplatzes

    Die erhobenen Bedürfnisse sind als wichtiges Abwägungskriterium in die sich daran anschließende politische Entscheidungsfindung der Gemeinde einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 23.8.2006, Az.: 12 CE 06.1468).

    Die Planung hat in zwei Schritten zu erfolgen, nämlich in der Bedürfniserhebung und in der darauffolgenden Bedarfsfeststellung (VGH v. 23.8.2006, a.a.O.).

    Damit sind die Mindestanforderungen an eine ausreichende Pluralität erfüllt (BayVGH vom 23.8.2006 12 CE 06.1468).

  • VG München, 14.02.2008 - M 17 K 07.2524

    Örtliche Bedarfsplanung; Wunsch- und Wahlrecht der Eltern; Pluralität

    Die erhobenen Bedürfnisse sind als wichtiges Abwägungskriterium in die sich daran anschließende politische Entscheidungsfindung der Gemeinde einzubeziehen (vgl. BayVGH vom 23.8.2006, 12 CE 06.1468).

    Allerdings muss mindestens die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Trägern angeboten werden (BayVGH vom 23.8.2006, Az.: 12 CE 06.1468).

    Zum Sachgebiet der Jugendhilfe gehören auch Streitigkeiten um die Förderung freier Träger von Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen (BayVGH vom 23.8.2006, 12 CE 06.1468).

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

    Trifft die Gemeinde als Ergebnis einer politischen Entscheidungsfindung (…siehe dazu Dunkl/Eirich, Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 1. Aufl. 2006, Art. 7 Anm. 1.4) eine solche planerische Entscheidung als Grundlage für die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG, so ist diese Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BayVGH vom 23.8. 2006 Az. 12 CE 06.1468).
  • VG Regensburg, 24.01.2007 - RN 3 K 06.1491
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 23. August 2006 Az. 12 CE 06.1468 deutlich ausgeführt, dass die Anerkennung des Bedarfs nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG eine Prognoseentscheidung sei, bei der den Gemeinden zwar ein Beurteilungsspielraum zukomme, die erhobenen Bedürfnisse der Eltern und der Kinder jedoch ein wichtiges Abwägungskriterium seien, dessen Nichtberücksichtigung zu einem Abwägungsdefizit führe.

    Zum Sachgebiet der Jugendhilfe gehören auch Streitigkeiten um die Förderung freier Träger von Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen (so BayVGH vom 23.8.2006 Az.: 12 CE 06.1468).

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

    Trifft die Gemeinde als Ergebnis einer politischen Entscheidungsfindung (…siehe dazu Dunkl/Eirich, Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 1. Aufl. 2006, Art. 7 Anm. 1.4) eine solche planerische Entscheidung als Grundlage für die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG, so ist diese Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BayVGH vom 23.8. 2006 Az. 12 CE 06.1468).
  • VG Ansbach, 15.02.2007 - AN 16 K 06.02134
    Mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2006 wiesen die Bevollmächtigten der Kläger auf den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2006 (Az.: 12 CE 06.1468 ) hin und führten ergänzend aus, dass der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in dieser Entscheidung explizit festgestellt habe, dass die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG eine Prognoseentscheidung beinhalte, die voraussetze, dass zunächst eine Bedürfniserhebung und eine Bedarfsfeststellung vorgenommen würden.

    Den Gemeinden kommt somit in diesem Zusammenhang ein Beurteilungsspielraum zu, innerhalb dessen die in der Vorschrift genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, woraus sich ergibt, dass die erhobenen Bedürfnisse als wichtiges Abwägungskriterium in die sich daran anschließende politische Entscheidungsfindung der Gemeinde einzubeziehen sind (vgl. BayVGH, B. v. 23.08.2006, Az. 12 CE 06.1468 ).

  • VG Bayreuth, 21.01.2008 - B 3 K 06.1159

    Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung; Planungsermessen; …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.08.2006, Az. 12 CE 06.1468, abgewiesen.

    Zur Begründung seines Antrags auf Klageabweisung nahm er im Wesentlichen Bezug auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 12.05.2006, Az. B 3 E 06.228 und im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23.08.2006, Az. 12 CE 06.1468.

  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.1294

    Förderung eines Betreuungsplatzes außerhalb der Wohnsitzgemeinde; gemeinsame …

    Im Rahmen der Bedarfsplanung haben die Gemeinden bei entsprechender Nachfrage mindestens zwei verschiedene Angebote zu unterstützen (BayVGH v. 23.8.2006 12 CE 06.1468).
  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
  • VG Ansbach, 29.03.2011 - AN 16 K 10.02518

    Gastkindergartenplatz; Mitfinanzierung durch die Eltern

  • VG München, 25.01.2008 - M 9 K 05.5631

    Personalkostenförderung von Kindergärten (auslaufendes Recht)

  • VG Ansbach, 15.02.2007 - AN 16 K 06.02152
  • VG Regensburg, 16.04.2008 - RO 3 K 07.02124

    Gastkinderregelung in Bayern - Förderung von Trägern auswärtiger Einrichtungen - …

  • VG München, 05.12.2008 - M 17 K 07.5229

    Bei der Heranziehung der Eltern zur Mitfinanzierung eines Förderanteils hat die …

  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 3 K 08.838

    Aufhebung; Streitwertbeschluss; gerichtskostenfreies Verfahren; …

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