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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42910
VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 (https://dejure.org/2016,42910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 (https://dejure.org/2016,42910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 12 CE 16.2064 (https://dejure.org/2016,42910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Rn. 3 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats umfassen Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, ohne dass insoweit eine Altersgrenze bestünde (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51).

    Diese Hilfen schließen Maßnahmen zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher ein, sofern diese erforderlich und geeignet sind, dem jungen Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (…vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2007 - 5 C 35.06 -, BVerwGE 130, 1 [2] Rn. 16; Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17).

    Da die Schulgeldfreiheit in Verbindung mit der Schulpflicht eine Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge darstellt und aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialgesetzbuches gefunden hat, ist grundsätzlich für einen gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe gerichteten Rechtsanspruch auf Übernahme der für den Besuch einer Privatschule anfallenden Aufwendungen (Aufnahmebeitrag, Schulgeld etc.) kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12] Rn. 37;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4).

    Rn. 5 Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).

    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    Der Antragsteller hat zwar keinen Anspruch auf eine bestmögliche Schulausbildung (…vgl. Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 10 Rn. 24 m. w. N.), auf eine bedarfsdeckende und damit zugleich auch angemessene hingegen schon (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 m. w. N.).

    In beiden Fällen hätte das Jugendamt nicht in einer den Anforderungen der Jugendhilfe entsprechenden Weise über die begehrte Hilfeleistung entschieden, so dass an dessen Stelle der Betroffene den sonst der Behörde zustehenden, nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Einschätzungsspielraum des Jugendamtes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 [167]; Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [9 f.] Rn. 32;… Urteil v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, BVerwGE 151, 44 [54] Rn. 30) für sich beanspruchen könnte (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34) mit der (weiteren) Folge, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der durch den weiteren Besuch der "..." selbst beschafften Hilfe auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle aus der ex-ante Sicht des Leistungsberechtigten zu beschränken hätte (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34), gegen welche sowohl unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschulung als auch eingedenk der wechselvollen, von zahlreichen Misserfolgen geprägten Schulkarriere des Antragstellers nichts zu erinnern bliebe.

    Insoweit wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe auch dann zustehen kann, wenn die einzelnen Hilfemaßnahmen nicht auf die Deckung des Gesamtbedarfs hin ausgerichtet sind, sondern nur einen Teilbedarf - hier für den Fall des Fehlens der Möglichkeit einer bedarfsgerechten Beschulung in einer öffentlichen Regelschule die Finanzierung einer angemessenen Schulbildung durch Besuch einer Privatschule - abdecken (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [5] Rn. 20 ff.; 28).

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Rn. 3 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats umfassen Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, ohne dass insoweit eine Altersgrenze bestünde (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51).

    Rn. 5 Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).

    Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (…vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21; Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen.

    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Rn. 3 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats umfassen Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, ohne dass insoweit eine Altersgrenze bestünde (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51).

    Rn. 5 Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).

    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51;… siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 B 136/15

    Bedarfsgerechte und unaufschiebbare Schulbegleitung im Rahmen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    In beiden Fällen hätte das Jugendamt nicht in einer den Anforderungen der Jugendhilfe entsprechenden Weise über die begehrte Hilfeleistung entschieden, so dass an dessen Stelle der Betroffene den sonst der Behörde zustehenden, nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Einschätzungsspielraum des Jugendamtes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 [167];… Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [9 f.] Rn. 32; Urteil v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, BVerwGE 151, 44 [54] Rn. 30) für sich beanspruchen könnte (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34) mit der (weiteren) Folge, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der durch den weiteren Besuch der "..." selbst beschafften Hilfe auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle aus der ex-ante Sicht des Leistungsberechtigten zu beschränken hätte (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34), gegen welche sowohl unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschulung als auch eingedenk der wechselvollen, von zahlreichen Misserfolgen geprägten Schulkarriere des Antragstellers nichts zu erinnern bliebe.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    In beiden Fällen hätte das Jugendamt nicht in einer den Anforderungen der Jugendhilfe entsprechenden Weise über die begehrte Hilfeleistung entschieden, so dass an dessen Stelle der Betroffene den sonst der Behörde zustehenden, nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Einschätzungsspielraum des Jugendamtes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155 [167];… Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [9 f.] Rn. 32;… Urteil v. 9.12.2014 - 5 C 32.13 -, BVerwGE 151, 44 [54] Rn. 30) für sich beanspruchen könnte (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34) mit der (weiteren) Folge, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der durch den weiteren Besuch der "..." selbst beschafften Hilfe auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle aus der ex-ante Sicht des Leistungsberechtigten zu beschränken hätte (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [10 f.] Rn. 34), gegen welche sowohl unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschulung als auch eingedenk der wechselvollen, von zahlreichen Misserfolgen geprägten Schulkarriere des Antragstellers nichts zu erinnern bliebe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 1639/14

    Übernahmebegehren bzgl. der Kosten für die Beschulung eines Kindes auf Grundlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Rn. 5 Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (…vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39;… Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4;… BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31;… Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Diese Hilfen schließen Maßnahmen zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher ein, sofern diese erforderlich und geeignet sind, dem jungen Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2007 - 5 C 35.06 -, BVerwGE 130, 1 [2] Rn. 16;… Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (…vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21; Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
    Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21;… Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 12 S 3015/18

    In Ausnahmefällen hat der Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Kosten für den …

    Denn der Kläger müsse sich auf diese Schule nur dann verweisen lassen, wenn mit dieser Schule im öffentlichen Schulwesen eine den besonders ausgeprägten Bedarf des Klägers konkret deckende Beschulungsmöglichkeit zur Verfügung gestanden hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris).

    Ist die Entscheidung der Berechtigten in diesem Sinne fachlich vertretbar, kann ihr etwa im Nachhinein nicht mit Erfolg entgegnet werden, das Jugendamt hätte eine andere Hilfe für geeignet gehalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21.11 - juris Rn. 34 mwN; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26.06.2019 - 12 A 2468/16 - juris Rn. 74 f.).

  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61.14 - BeckRS 2015, 43210 Rn. 4) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 12 ZB 16.1982 - BeckRS 2019, 15369 Rn. 18; B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - BeckRS 2016, 55019 Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.) insoweit geklärt, dass kein Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII besteht, wenn deren Förderbedarf im Rahmen des öffentlichen Schulwesens gedeckt werden kann.
  • VG Würzburg, 17.02.2020 - W 3 E 19.1570

    Übernahme von Kosten für eine Fernschule als Hilfe für junge Volljährige

    Dies bedeutet, dass eine derartige Hilfe auch in Betracht kommen kann, wenn die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht bereits erfüllt ist (BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris;… VG München, U.v. 13.3.2013 - M 18 K 11.1577 - juris Rn. 50).

    Dies bedeutet, dass im Rahmen der Hilfe zu einer Schulbildung eine Leistungspflicht hinsichtlich der eigentlich dem Kernbereich der Schule zugewiesenen Maßnahme beispielsweise dann besteht, wenn die Förderung in der Schule nicht ausreichend ist und das Kind von der Schulpflicht befreit ist (BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn.4;… Zinsmeister in Dau/Düwell/Joussen, Beck-Online-Kommentar, SGB IX, 5. Aufl. 2019, § 112 Rn. 4 i.V.m. § 75 Rn. 7 und 8;… Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, Stand: 5.12.2019, § 112 Rn. 30 f., Rn. 49;… Kepert/Dexheimer in LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, S 35a Rn. 56;… Frankfurter Kommentar, § 35a Rn. 65;… vgl. auch zur alten, insoweit inhaltlich vergleichbaren Rechtslage: Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 11. Aufl. 2018, § 54 Rn. 47; BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.09.2026 - 12 CE 26.1763

    Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für Fernschule, Einstweiliger …

    Rn. 11 Dass der Einsatz eines Schulavatars mit Distanzunterricht bereits bewilligt oder gar Hausunterricht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hausunterrichtsverordnung - (HUnterrV) durch das Staatliche Schulamt mit Zustimmung der Regierung genehmigt worden und damit für die Antragstellerin aktuell erreichbar wäre, ist nach den Stellungnahmen des Antragsgegners vom 21. und 22. September 2026 nicht ersichtlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris, Rn. 9 f., m.w.N. - "Erfordernis der tatsächlichen Gewährung und rechtzeitigen Erreichbarkeit").
  • VG Würzburg, 13.05.2026 - W 3 E 26.827

    Einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilferecht, Eingliederungshilfe, …

    Auch nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung obliegt die Bereitstellung der räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Mittel für die Erlangung einer angemessenen, den Besuch weiterführender Schulen einschließenden Schulbildung auch solcher Kinder und Jugendlicher, deren seelische Behinderung festgestellt ist oder die von einer solchen bedroht sind, grundsätzlich nicht dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sondern dem Träger der Schulverwaltung (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4).

    Dies bedeutet, dass im Rahmen der Hilfe zu einer Schulbildung eine Leistungspflicht hinsichtlich der eigentlich dem Kernbereich der Schule zugewiesenen Maßnahmen beispielsweise dann besteht, wenn die Förderung in der Schule nicht ausreichend ist (…BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 26.2.2020 - 12 S 3015/18 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 5.2.2018 - 12 C 17.2563 - juris Rn. 44;… OVG LSA, B.v. 8.10.2020 - 3 M 159/20 - juris Rn. 12;… Boetticher/Zinsmeister in Düwell/Joussen/Luik/v. Boetticher, SGB IX, 7. Aufl. 2026, § 112 Rn. 2;… Wiesner in Wiesner/Wapler, SGB VIII, 7. Aufl. 2026, § 35a Rn. 44a).

    Rn. 74 Hierzu ist zunächst anzumerken, dass die Bereitstellung der räumlichen, sächlichen, personellen und finanziellen Mittel für die Erlangung einer angemessenen, den Besuch weiterführender Schulen einschließenden Schulbildung auch solcher Kinder und Jugendlicher, deren seelische Behinderung festgestellt ist, grundsätzlich nicht dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sondern dem Träger der Schulverwaltung obliegt und dort dem Kernbereich dessen pädagogischer Arbeit zuzuordnen ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4).

  • VG Bayreuth, 22.01.2025 - B 8 K 22.524

    Selbstbeschaffte Eingliederungshilfe in Form einer Web-Schule, …

    Da die Schulgeldfreiheit in Verbindung mit der Schulpflicht eine Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge darstellt und aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialgesetzbuches gefunden hat, ist grundsätzlich für einen gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe gerichteten Rechtsanspruch auf Übernahme der für den Besuch einer Privatschule anfallenden Aufwendungen kein Raum (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 19.11.2024 - 12 CE 24.1695 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4).

    Rn. 115 Ausnahmen von dem voranstehend genannten, durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist ("schulisches Systemversagen";… vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 19.11.2024 - 12 CE 24.1695 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 5;… BVerwG - juris Rn. 5, BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 -, Rn. 31, juris;… VG Freiburg (Breisgau), U.v. 7.10.2021 - 4 K 195/21 - juris Rn. 82;… Flint/Bieback in: Grube/Wahrendorf, SGB IX, 7. Aufl. 2020, § 112 Rn. 7;… Zinsmeister in: LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, SGB IX § 75 Rn. 8 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen …

    Die Übernahme von Schulgeld könne zwar ausnahmsweise eine Eingliederungshilfe darstellen, dies allerdings nur, wenn keine Möglichkeit bestehe, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, mithin diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder schwerwiegenden subjektiven Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064).

    Eine Ausnahme bestehe nur, wenn unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit bestehe, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven persönlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 18.12.2013 - 12 CE 12.2104 und B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 sowie OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14).

    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61.14 - juris Rn. 4) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 12 ZB 16.1982 - juris Rn. 18; B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 3 ff.) geklärt, dass kein Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII besteht, wenn der Förderbedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulwesens gedeckt werden kann.

  • VG Würzburg, 30.07.2026 - W 3 K 25.344

    Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu …

    Dies bedeutet, dass im Rahmen der Hilfe zu einer Schulbildung eine Leistungspflicht hinsichtlich der eigentlich dem Kernbereich der Schule zugewiesenen Maßnahme beispielsweise dann besteht, wenn die Förderung in der Schule nicht ausreichend ist (…BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 26.2.2020 - 12 S 3015/18 - juris Rn. 14;… OVG LSA, B.v. 8.10.2020 - 3 M 159/20 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 5.2.2018 - 12 C 17.2563 - juris Rn. 44; B.v. 19.11.2924 - 12 CE 24.1695;… VG München, B.v. 24.3.2020 - M 18 E 20.258 - juris Rn. 53 ff.;… von Boetticher/Zinsmeister in Düwell/Joussen/Luik/von Boetticher, Beck-Online-Kommentar, SGB IX, 7. Aufl. 2026, § 112 Rn. 2;… Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, Stand: 24.6.2025, § 112 Rn. 30 f., Rn. 49;… Kepert/Dexheimer in LPK-SGB VIII, 8. Aufl. 2022, S 35a Rn. 56).
  • VG Bayreuth, 15.06.2023 - B 10 E 23.356

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Web-Schule, Kernbereich der …

    Da die Schulgeldfreiheit in Verbindung mit der Schulpflicht eine Leistung der staatlichen Daseinsvorsorge darstellt und aus übergreifenden bildungs- und sozialpolitischen Gründen eine eigenständige (landesrechtliche) Regelung außerhalb des Sozialgesetzbuches gefunden hat, ist grundsätzlich für einen gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe gerichteten Rechtsanspruch auf Übernahme der für den Besuch einer Privatschule anfallenden Aufwendungen kein Raum (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4).

    Rn. 56 Ausnahmen von dem voranstehend genannten, durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 12 CE 16.2064 BVerwG - juris Rn. 5, BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris Rn. 4;… Grube/Wahrendorf/Flint/Bieback, SGB IX, 7. Aufl. 2020, § 112 Rn. 7).

  • VGH Bayern, 15.07.2019 - 12 ZB 16.1982

    Kostenübernahme für offene Ganztagsbetreuung an einer privaten Förderschule im …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 5 B 61.14 - BeckRS 2015, 43210, Rn. 4), der der Senat folgt (vgl. BayVGH, B.v.18.10.2016 - 12 CE 16.2064 - BeckRS 2016, 55019 Rn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen), ist insoweit geklärt, dass kein Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII besteht, wenn der Förderbedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulwesens gedeckt werden kann.
  • VG Würzburg, 16.08.2021 - W 3 E 21.985

    Vorläufige Übernahme der Kosten für eine Online-Schule als Eingliederungshilfe

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw. …

  • VG Stade, 28.11.2017 - 4 A 569/16

    Internat; Nachrang der Jugendhilfe; private Beschulung; Schule; Selbstbeschaffung

  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.1637

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfeart, geeignete, Online-Schule, …

  • VG Würzburg, 08.09.2021 - W 3 E 21.1051

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Privatschule für Hochbegabte

  • VG München, 24.03.2020 - M 18 E 20.258

    Vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme …

  • VG München, 26.03.2020 - M 18 E 19.3994

    Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme …

  • VG München, 04.09.2024 - M 18 K 19.5886

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Abweisung), …

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