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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15044
OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99 (https://dejure.org/1999,15044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.1999 - 12 M 4779/99 (https://dejure.org/1999,15044)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 12 M 4779/99 (https://dejure.org/1999,15044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 6 B 4399/99
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99
    Ein Abschiebungsschutz nachsuchender Ausländer, der untergetaucht ist und sich verborgen hält, hat wegen missbräuchlichen Verhaltens kein Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Entscheidung, da er damit zu erkennen gibt, dass er sich einem gerichtlichen Verfahren nicht zu stellen beabsichtigt (vgl. Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, AuAs 1999, 266); im Ürigen ist dem Begehren des Antragstellers auch deshalb der Erfolg zu versagen, weil der Antragsteller, der nach der Mitteilung seiner Prozessbevollmächtigten und nach dem Akteninhalt "untergetaucht" ist, eine ladungsfähige Anschrift nicht angegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.4.1999 - 1 C 24.97 -, VBlBW 1999, 420 zu §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO, 253 Abs. 4, 130 Nr. 1 ZPO).
  • OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99
    Ein Abschiebungsschutz nachsuchender Ausländer, der untergetaucht ist und sich verborgen hält, hat wegen missbräuchlichen Verhaltens kein Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Entscheidung, da er damit zu erkennen gibt, dass er sich einem gerichtlichen Verfahren nicht zu stellen beabsichtigt (vgl. Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, AuAs 1999, 266); im Ürigen ist dem Begehren des Antragstellers auch deshalb der Erfolg zu versagen, weil der Antragsteller, der nach der Mitteilung seiner Prozessbevollmächtigten und nach dem Akteninhalt "untergetaucht" ist, eine ladungsfähige Anschrift nicht angegeben hat (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.4.1999 - 1 C 24.97 -, VBlBW 1999, 420 zu §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO, 253 Abs. 4, 130 Nr. 1 ZPO).
  • VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07

    Duldung einer vollziehbar ausreisepflichtigen untergetauchten Libanesin und ihres …

    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) sind somit derzeit untergetaucht, was wegen missbräuchlichen Verhaltens berechtigte Zweifel an ihrem Rechtsschutzbedürfnis aufkommen lässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99-, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.10.2005 -8 ME 163/05-, NVwZ 2006, 363; BVerfG, Beschluss vom 14.12.1995 -2 BvR 2552/95-, AuAS 1996, 31).
  • VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00

    Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische …

    In diesem Sinne ist insbesondere auch anerkannt, dass ein Rechtsschutzinteresse jedenfalls im Regelfall nicht besteht, wenn ein Asylbewerber das gerichtliche Verfahren aus dem "Verborgenen" heraus führen und entgegen seinen Mitwirkungsobliegenheiten aus § 10 AsylVfG und aus § 82 VwGO (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 13.04.1999 - 1 C 24.97 - DVBl. 1999, 989; Nds. OVG, Beschl. vom 20.12.1999 - 12 M 4779/99 -) seinen tatsächlichen Aufenthaltsort bzw. seine ladungsfähige Anschrift nicht preisgeben will (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.12.1995, -2BvR 2552/95 -, DVBl. 1996, 611; Beschl. vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 sowie die in dem o.g. ausländerrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidungen, BVerfG, Beschl. vom 26.10.2000 - 2 BvR 1711/00 und Nds. OVG, Beschl. vom 19.09.2000 - 11 M 3219/00 m.w.Nw.).
  • VG Braunschweig, 15.08.2000 - 6 B 397/00

    Rechtsschutzinteresse; Untertauchen; Unzulässigkeit; Wohnsitz

    Ein um Abschiebungsschutz nachsuchender Ausländer, der untergetaucht ist und sich verborgen hält, hat wegen missbräuchlichen Verhaltens kein Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Entscheidung, da er damit zu erkennen gibt, dass er sich einem gerichtlichen Verfahren nicht zu stellen beabsichtigt (OVG Koblenz, Beschl. vom 13.04.2000, 10 A 11740/98.OVG; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 20.12.1999, 12 M 4779/99; OVG Weimar, Beschl. vom 02.07.1999, AuAS 1999, 266).
  • VG Braunschweig, 19.12.2002 - 8 A 345/02

    Anschrift; Empfangsbekenntnis; Rechtsschutzinteresse; Unterschrift; Untertauchen …

    Vielmehr gibt er durch sein Verhalten zu erkennen, dass er sich einem regulären gerichtlichen Verfahren nicht stellen will (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 20.12.1999 - 12 M 4779/99 -, zitiert nach dem Intranet der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit; Thüringer OVG, Beschl. vom 2.7. 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, NVwZ-Beilage 2000, 5; VG Braunschweig, Beschl. vom 8.8. 2000 - 6 B 364/00 -, zitiert nach dem Intranet der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • VG Braunschweig, 08.08.2000 - 6 B 364/00

    Asylfolgeverfahren; Bundesamt; Rechtsschutzinteresse; Untertauchen; …

    Ein um Abschiebungsschutz nachsuchender Ausländer, der untergetaucht ist und sich verborgen hält, hat wegen missbräuchlichen Verhaltens kein Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Entscheidung, da er damit zu erkennen gibt, dass er sich einem gerichtlichen Verfahren nicht zu stellen beabsichtigt (OVG Koblenz, Beschl. vom 13.04.2000, 10 A 11740/98.OVG; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 20.12.1999, 12 M 4779/99; OVG Weimar, Beschl. vom 02.07.1999, AuAS 1999, 266).
  • VG Braunschweig, 20.11.2014 - 3 A 213/13

    Serbien: Klageabweisung, Schweiz zuständiger Staat; keine asylerhebliche …

    Vielmehr gibt er durch sein Verhalten zu erken­ nen, dass er sich einem regulären gerichtlichen Verfahren nicht stellen will (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99 Rdnr. 1 m. w. N. - juris; VG Stade, Gerichtsbescheid vom 26.06.2014 - 3 A 3583/13, S. 4, zitiert nach dem intranet der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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