Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 103 a GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 65 Abs 3 Nr 3 StVG
Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz - verkehrslexikon.de
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 13.04.2015 - 1 B 40/15
- OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (…vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, B.v. 7.7.2010 a.a.O. S. 17 m.w.N.).
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, B.v. 7.7.2010 a.a.O. S. 18 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839
Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Rn. 11 Zu den tragenden Gründen für die am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen, insbesondere zur Berechnung des Punktestands und zu etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kürzlich in einem Hauptsacheverfahren (Beschl. nach § 130a VwGO) ausführlich und wie folgt geäußert (Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 26 ff.):.Rn. 25 Dass Art. 103 Abs. 2 GG mit dem Verbot nachträglicher rückwirkender Strafschärfung nach seinem Schutzbereich für Fälle der vorliegenden Art nicht einschlägig ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. v. 28.1.2015 - 12 ME 189/14 - u. v. 17.2.2015 - 12 ME 219/14 - ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 33).
- VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
Entziehung; Fahrerlaubnis; Rückwirkung; Tattagprinzip; Übergangsregelung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Gegen die Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG bestünden, wie das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - ausgeführt habe, verfassungsrechtliche Bedenken.Dass der Betroffene, worauf das Verwaltungsgericht Hannover in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - hinweist, allenfalls insofern einen gewissen Einfluss auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Ahndung des Verkehrsverstoßes durch das (Nicht-)Einlegen von Rechtsmitteln nehmen kann, im Übrigen aber auf die (weitere) Abwicklung des Verfahrens und insbesondere die Bearbeitungsgeschwindigkeit des Kraftfahrt-Bundesamts bei der Speicherung nicht einzuwirken vermag, gilt auch sonst für derartige Vorgänge zumal bei Beteiligung mehrerer Stellen und gewinnt durch die hier streitige Übergangsvorschrift allenfalls eine besondere Relevanz.
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Dabei ist dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung verwehrt, Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, B.v. 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11 - juris Rn. 38 f. m.w.N.). - BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und Übergangsvorschriften beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung sachlich vertretbar erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 1.4.2014 - 2 BvL 2/09 - juris Rn. 50 m.w.N.). - BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14
Erbenprivileg; Erbwaffen; Blockierpflicht; Verschärfung waffenrechtlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14
Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Der Verwaltungsgerichtshof hat aber zu dieser Konstellation ergänzend wie folgt Stellung genommen (…a. a. O., Rn. 38; im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris):.
- VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883
Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung
Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung oder eine sonst offensichtlich sachwidrige Vorgehensweise sind nicht erkennbar (OVG NRW, B. v. 20.7.2015 - 12 ME 78/15 - juris; B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - NJW 2015, 2136). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15
Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem; …
Rn. 16 Vgl. in diesem Zusammenhang auch: Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 -, juris, Rn. 34 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 5 V 241/15 -, juris, Rn. 23 f. (ohne abschließende Festlegung). - VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15
Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem
Rn. 54 Vgl. in diesem Zusammenhang auch: Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 -, juris, Rn. 34 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 5 V 241/15 -, juris, Rn. 23 f. (ohne abschließende Festlegung).".
- OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister
Rn. 7 Der aus Praktikabilitätsgesichtspunkten eingeführten Regelung steht nicht entgegen, dass die Verwertung von Ordnungswidrigkeiten nach altem oder neuem Recht davon abhängig ist, wann die Speicherung im Fahreignungsregister vorgenommen wird, denn genauso wie der Zeitpunkt der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit und die Rechtskraft ihrer Ahndung kann ihre Speicherung von den verschiedensten Faktoren abhängig sein, ohne dass - wie die Antragstellerin vorträgt - eine bewusste Manipulation erkennbar ist (NdsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris Rn. 10). - VG Trier, 12.08.2015 - 1 L 2125/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Umstellung auf …
Rn. 10 Die Regelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 StVG begegnet nach der einhelligen Rechtsprechung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu nur: NiedersächsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 - juris Rn. 11 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 - juris Rn. 26 ff.). - VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung oder eine sonst offensichtlich sachwidrige Vorgehensweise der Behörde sind nicht erkennbar (vgl. OVG NRW, B. v. 20.7.2015 - 12 ME 78/15 - juris; B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - NJW 2015, 2136).
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