Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Geldentschädigung bei Veröffentlichung privater Videos mit sexuellen Inhalten im Internet
- csp.de
120.000 EUR Geldentschädigung wegen Veröffentlichung von Nacktvideos auf Pornoseiten
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Rachepornografie: Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Sex-Videos hochgeladen - Makler muss 120.000 Euro zahlen
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 40; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 26; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; ZPO § 23; ZPO § 71
Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
120.000,00 EUR Geldentschädigung nach Veröffentlichung von Nacktvideos auf Porno-Webseiten
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Intime Videos im Internet: 120.000,00 EUR Geldentschädigung
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
120.000,00 EUR Schmerzensgeld wegen Nacktvideos auf Pornoseiten
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rekordschmerzensgeld wegen Veröffentlichung privater Videos auf Pornoseiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
120.000,- EUR Schadensersatz für Veröffentlichung intimer Privat-Videos
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Schadenersatz bei Verbreitung von privaten Nacktbildern, Sextapes und Rachevideos im Internet
Papierfundstellen
- MMR 2024, 198
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Darstellungen des nackten Körpers zählen ebenso wie der Bereich der Sexualität als Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung zur absolut geschützten Intimsphäre (…vgl. BGH, Urt. v. 22.01.1985, Az. VI ZR 28/93; BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05, Rn. 88, zitiert nach juris). - BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16
Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Denn bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB können nach höchstrichterlicher Rechtsprechung alle Umstände des Falles berücksichtigt werden, wobei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (vgl. BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16.09.2016, Az. VGS 1/16,Rn. 29). - BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Der soziale Geltungsanspruch der klagenden Partei ist bereits dann erheblich tangiert, wenn auch nur eine Person aus ihrem Lebenskreis die inkriminierten Bilder und Videos zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGH Urt. v. 02.03.2010, VI ZR 23/09 - New York Times).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Die Schwere der Persönlichkeitsverletzungen im Streitfall rechtfertigt die Zahlung einer Geldentschädigung, die sich nach der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, nach Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie nach dem Grad seines Verschuldens richtet (…BGH, Urt. v. 24.11.2009, Az. VI ZR 219/08, Rn. 11, zitiert nach juris; BGH, NJW 1995, 861 864). - OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15
Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Bekanntgabe der Fotos hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) die Veröffentlichung im Internet erfolgte (…vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 16.11.2011, 12 O 438/11: 5.000,00 EUR für ein Nacktfoto eines Nacktmodells bei einer Malaktion;… LG Kiel, Urt. v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05, NJW 2007, 1002: 25.000,00 EUR für drei Nacktfotos im Internet, die die Geschädigte zum Teil vollständig nackt zeigten, wobei zudem deren vollständiger Name und ihre Anschrift genannt wurde;… LG Berlin, Urt. v. 07.10.2014, Az. 27 O 166/14: 15.000,00 EUR für die Veröffentlichung eines Privatpornos im Internet;… AG Neukölln, Urt. v. 25.03.2021, Az. 8 C 212/20: 3.000,00 EUR für die Versendung eines Fotos und eines kürzeren Sexvideos über einen Messenger-Dienst an eine Verwandte der betroffenen Person nach dem Ende der Liebesbeziehung; OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15, NJW-RR 2017, 1124: 7.000,00 EUR für ein Foto einer 16-Jährigen, das diese beim Oralverkehr zeigt und OLG Hamm, Urt. v. 03.03.1997, Az. 3 U 132/96, NJW-RR 1997, 1044: 20.000 DM für ungenehmigte Veröffentlichung von Aktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift; vgl. hierzu auch die Übersicht bei Krumm, FamRB 2019, 124, 127). - BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Die Schwere der Persönlichkeitsverletzungen im Streitfall rechtfertigt die Zahlung einer Geldentschädigung, die sich nach der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, nach Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie nach dem Grad seines Verschuldens richtet (BGH, Urt. v. 24.11.2009, Az. VI ZR 219/08, Rn. 11, zitiert nach juris; BGH, NJW 1995, 861 864). - LG Kiel, 27.04.2006 - 4 O 251/05
Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Bekanntgabe der Fotos hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) die Veröffentlichung im Internet erfolgte (…vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 16.11.2011, 12 O 438/11: 5.000,00 EUR für ein Nacktfoto eines Nacktmodells bei einer Malaktion; LG Kiel, Urt. v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05, NJW 2007, 1002: 25.000,00 EUR für drei Nacktfotos im Internet, die die Geschädigte zum Teil vollständig nackt zeigten, wobei zudem deren vollständiger Name und ihre Anschrift genannt wurde;… LG Berlin, Urt. v. 07.10.2014, Az. 27 O 166/14: 15.000,00 EUR für die Veröffentlichung eines Privatpornos im Internet;… AG Neukölln, Urt. v. 25.03.2021, Az. 8 C 212/20: 3.000,00 EUR für die Versendung eines Fotos und eines kürzeren Sexvideos über einen Messenger-Dienst an eine Verwandte der betroffenen Person nach dem Ende der Liebesbeziehung;… OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15, NJW-RR 2017, 1124: 7.000,00 EUR für ein Foto einer 16-Jährigen, das diese beim Oralverkehr zeigt und OLG Hamm, Urt. v. 03.03.1997, Az. 3 U 132/96, NJW-RR 1997, 1044: 20.000 DM für ungenehmigte Veröffentlichung von Aktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift; vgl. hierzu auch die Übersicht bei Krumm, FamRB 2019, 124, 127). - BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11
Völkl
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Die bloße Aufgabe des rechtsverletzenden Verhaltens oder die einfache schriftliche Ankündigung, dies zu tun, reichen dafür nicht aus (vgl. BGH Urt. v. 02.10.2012, Az. I ZR 82/11, Rn. 58). - BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17
Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Da es sich um eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG handelt, ist insofern nach der Rechtsprechung des BGH ein Gesamtgegenstandswert für die vorgerichtliche Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten insgesamt zu bilden, (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2019, Az. VI ZR 403/17). - AG Berlin-Neukölln, 25.03.2021 - 8 C 212/20
Veröffentlichung Video mit sexuellen Handlungen: Schadensersatz
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22
Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Bekanntgabe der Fotos hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) die Veröffentlichung im Internet erfolgte (…vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 16.11.2011, 12 O 438/11: 5.000,00 EUR für ein Nacktfoto eines Nacktmodells bei einer Malaktion;… LG Kiel, Urt. v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05, NJW 2007, 1002: 25.000,00 EUR für drei Nacktfotos im Internet, die die Geschädigte zum Teil vollständig nackt zeigten, wobei zudem deren vollständiger Name und ihre Anschrift genannt wurde;… LG Berlin, Urt. v. 07.10.2014, Az. 27 O 166/14: 15.000,00 EUR für die Veröffentlichung eines Privatpornos im Internet; AG Neukölln, Urt. v. 25.03.2021, Az. 8 C 212/20: 3.000,00 EUR für die Versendung eines Fotos und eines kürzeren Sexvideos über einen Messenger-Dienst an eine Verwandte der betroffenen Person nach dem Ende der Liebesbeziehung;… OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15, NJW-RR 2017, 1124: 7.000,00 EUR für ein Foto einer 16-Jährigen, das diese beim Oralverkehr zeigt und OLG Hamm, Urt. v. 03.03.1997, Az. 3 U 132/96, NJW-RR 1997, 1044: 20.000 DM für ungenehmigte Veröffentlichung von Aktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift; vgl. hierzu auch die Übersicht bei Krumm, FamRB 2019, 124, 127). - OLG Hamm, 03.03.1997 - 3 U 132/96
Nacktphoto / Nacktfoto
- LG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 O 155/21
Vertragsstrafe und Geldentschädigung nach ungenehmigter Veröffentlichung von …
Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Aufnahmen hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) sie erfolgten (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2023 - 12 O 55/22 -, Rn. 32, juris).
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