Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,512
BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94 (https://dejure.org/1996,512)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 12 RK 76/94 (https://dejure.org/1996,512)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 12 RK 76/94 (https://dejure.org/1996,512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 277 (Ls.)
  • NZS 1997, 235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (36)

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90

    Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    In dem anschließenden Klageverfahren hat sie, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11. Juni 1992 (12 RK 46/90 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) auch für Rechtspraktikanten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung während der Praxiszeiten bestätigt hatte, den Klaganspruch anerkannt und sich verpflichtet, die noch nicht verjährten Beiträge für 1985 und 1986 einzuziehen (Anerkenntnis vom 4. Oktober 1993 und Ausführungsbescheid vom 24. November 1993).

    Da die Versicherungspflicht des Klägers während der Praxiszeiten auf der Beschäftigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (Rechtspraktikantenverhältnis) beruhte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2), waren die Beiträge für diese Beschäftigungszeiten gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 AVG von der Beigeladenen zu 2) als Arbeitgeberin zu entrichten.

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG bis heute festgehalten (…vgl. BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1 - Nordrhein-Westfalen; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 - Bremen und BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6 - Bayern).

    Die Frage, ob die praktischen Ausbildungen der einstufigen Juristenausbildung in Bremen versicherungspflichtige Beschäftigungen waren, war bis zu der Entscheidung des Senats vom 11. Juni 1992 (BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) streitig.

    Die Annahme, die Beigeladene zu 2) habe die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten, steht nicht in Widerspruch zu der Feststellung des Senats im Urteil vom 11. Juni 1992, sie habe auf die Versicherungsfreiheit der Praktika in der Rentenversicherung nicht vertrauen können (BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 15).

  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl. 1477; vgl. auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).

    Rechtsunkenntnis, Rechtsirrtum oder die Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt im Sinne dieser Rechtsprechung dar (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281; BGH LM § 203 BGB Nr. 21; BGH NJW 1968, 1381; BGHZ 24, 134, 135).

    Etwas anderes wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung in Ausnahmefällen angenommen, wenn die Rechtsunkenntnis oder der Rechtsirrtum bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden war, etwa weil der fragliche Anspruch bisher grundsätzlich und allgemein von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurde (sog anspruchsfeindliche ständige Rechtsprechung; vgl. RGZ 111, 147, 148; RGZ 120, 355, 357) oder die Rechtslage wegen der "Fülle, Komplexität und Unterschiedlichkeit der vertretenen Auffassungen kaum noch zu überschauen und zu bewerten" und daher "auch bei äußerster nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt kein Aufschluß über die wirkliche Rechtslage zu erlangen" war (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281).

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Vertrauen ist schon dann nicht mehr begründet, wenn berechtigte Zweifel an der Versicherungsfreiheit bestehen (BSGE 51, 31, 39 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S. 29).

    Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu seinen Hauptpflichten im Rahmen seiner "Indienstnahme als Privater" für die Belange der Sozialversicherung (BSGE 51, 31, 36 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26;… BSGE 48, 195, 196 = SozR 2200 § 394 Nr. 1 S 3;… BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S. 7).

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl. 1477; vgl. auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).

    Es führt grundsätzlich auch nicht zur Hemmung der Verjährung, wenn der Berechtigte sich aufgrund einer objektiv unrichtigen Auskunft der zuständigen Behörde oder der von einem Versicherungsträger vertretenen Rechtsauffassung von einer Antragstellung oder zulässigen Rechtsverfolgung abhalten läßt (vgl. BSG USK 77 190 S 780; BAG AP Nr. 48 zu § 52 Regelungsgesetz Bl. 616; aA BGH NJW 1994, 2752 für die Hemmung einer Ausschlußfrist).

  • BSG, 03.10.1989 - 10 RAr 11/89

    Notwendige Beiladung im Verfahren über die Beitragspflicht der Bundesanstalt für …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Sie ist zulässig (…vgl. BSG SozR 2200 § 29 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 141n Nr. 18 S. 46 f), jedoch unbegründet.

    Ein derartiges Interesse hat die Rechtsprechung an der Entrichtung der Beiträge zur Rentenversicherung anerkannt (vgl. BSG SozR 4100 § 141n Nr. 18 S. 46 f) und den Versicherten gegenüber der Einzugsstelle für klageberechtigt angesehen (…BSG SozR 2200 § 29 Nr. 9).

  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung - …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Das BSG hat auch entschieden, daß Leistungsansprüche aus einem Krankenversicherungsverhältnis solange nicht verjähren, wie die vorgreifliche Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Versicherungsverhältnisses streitig ist (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113).

    Auch im Sozialrecht und insbesondere im Beitragsrecht steht der gesetzlich zugelassenen Verjährungseinrede (§ 25 SGB IV) der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs entgegen, wenn der Gläubiger im Vertrauen auf ein konkretes, ihm gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten des Beitragsschuldners die Ansprüche nicht innerhalb der Verjährungsfrist verfolgt hat (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S. 255; BSG USK 82182 und USK 77190).

  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 64/84

    Einstufige Juristenausbildung - Praktika - Prüfungszeit - Nachversicherung der …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Der 11a-Senat des BSG ist in den ersten Entscheidungen zur Nachversicherung von Absolventen der einstufigen Juristenausbildungen für Zeiten der Praktika dann auch der Rechtsprechung des 7. Senats gefolgt und hat einen Anspruch auf Nachversicherung verneint, weil die Praktika, selbst wenn es sich um Beschäftigungen gehandelt haben sollte, nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG (wegen des Erscheinungsbildes als Student) versicherungsfrei gewesen seien (Urteile vom 20. März 1986: BSGE 60, 61 = SozR 2200 § 1232 Nr. 19 - Bayern sowie 11a RA 54/85 und 52/85 - Rheinland-Pfalz, 11a RA 32/85 - Niedersachsen).

    In einem Rechtsstreit zur Nachversicherung von Zeiten der einstufigen Juristenausbildung in Baden-Württemberg hat der 1. Senat des BSG durch Beschluß vom 22. Juli 1987 (USK 87202; SozSich 1987, 350 - LS) beim 11a-Senat des BSG angefragt, ob er an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 20. März 1986 (BSGE 60, 61 = SozR 2200 § 1232 Nr. 19) festhalte, daß Absolventen der einstufigen Juristenausbildung während der Zeit der berufspraktischen Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG rentenversicherungsfrei seien und deshalb für diese Zeit eine Nachversicherung nicht in Betracht komme.

  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Erforderlich wäre ein Rechtshindernis, das der Geltendmachung des Anspruchs objektiv entgegensteht (vgl. BAGE 12, 97 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB ).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl. 1477; vgl. auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu seinen Hauptpflichten im Rahmen seiner "Indienstnahme als Privater" für die Belange der Sozialversicherung (…BSGE 51, 31, 36 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26;… BSGE 48, 195, 196 = SozR 2200 § 394 Nr. 1 S 3; BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S. 7).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - …

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94
    An dieser Rechtsprechung hat das BSG bis heute festgehalten (vgl. BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1 - Nordrhein-Westfalen;… BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 - Bremen und BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6 - Bayern).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung - …

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 55/88

    Rente - Beitragsstreitigkeit - Verjährung

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber - …

  • BSG, 12.12.1995 - 4 RA 52/94

    Nachversicherung für Absolventen der früheren bayerischen einstufigen …

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung …

  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - …

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in …

  • RG, 22.06.1925 - I 468/24

    Aufwertung ; Verjährung

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Beitragspflicht - Arbeitsentgelt - Verfallen - tarifliche Ausschlußklausel

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig …

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …

  • BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70

    Beginn der Verjährung unbefristeter Unterlassungsansprüche

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die …

  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger …

  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf …

  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 75/92

    Verjährung eines Anspruchs auf höhere Vergütung - Gleichbehandlung von …

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84

    Einstufige Juristenausbildung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • BGH, 17.04.1957 - IV ZR 311/56

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 32/85
  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 54/85
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Sozialversicherung - Säumniszuschlag - Arbeitgeber - Kenntnis von der …

    Zwar ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe eines einschlägigen Urteils ein sicheres Wissen um die Zahlungspflicht nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann (…vgl BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 68; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 R 4/17 R - Juris RdNr 28), sondern im Einzelfall zu prüfen ist, und berechtigte Zweifel an der Versicherungsfreiheit für die Kenntnis von der Zahlungspflicht nicht ausreichen (vgl BSG Urteil vom 13.8.1996 - 12 RK 76/94 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 6, Juris RdNr 25).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Wie der Senat zum früheren § 29 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) schon entschieden hat, reicht es aus, daß die den subjektiven Tatbestand begründenden Umstände innerhalb der kurzen Verjährungsfrist eintreten (…BSG SozR 2200 § 29 Nr. 9 S 21 f; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 26).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag …

    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19. Mai 1978, 8/3 RK 4/76; vom 23. Oktober 1985, 9a RVg 4/83; vom 27. November 1986, 5a RKnU 6/85; vom 22. März 1995, 10 RAr 1/94; vom 13. August 1996, 12 RK 76/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht