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| LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- delegedata.de (Kurzinformation)
Die bloße verspätete Auskunft stellt keinen Schaden im Rahmen des Art. 82 DSGVO dar
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.02.2023 - 123 C 195/22
- LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- AG Köln, 15.02.2023 - 123 C 195/22
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.02.2023 (123 C 195/22) wird zurückgewiesen.Rn. 4 1. die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln, Az. 123 C 195/22, zu verurteilen, dem Kläger gemäß Art. 15 i. V. m. Art. 4 Nr. 1 und 6 DSGVO Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche personenbezogenen Daten die Beklagte über den Kläger und sein Unternehmen gespeichert und/oder verarbeitet hat und gemäß Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO die entsprechenden Unterlagen in Kopie zu überlassen;.
Rn. 5 2. die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln, Az. 123 C 195/22, zu verurteilen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft zu 1. an Eides statt zu versichern;.
Rn. 6 3. die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln, Az. 123 C 195/22, zu verurteilen, an den Kläger einen immateriellen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Der EuGH hat zwischenzeitlich entschieden, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO dahingehend auszulegen ist, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Celex-Nr. 62021CJ0300).Zwar hat der EUGH gleichzeitig entschieden, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Celex-Nr. 62021CJ0300).
Allerdings bedeutet diese Auslegung nicht, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt hat, vom Nachweis befreit wäre, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 dieser Verordnung darstellen (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Celex-Nr. 62021CJ0300).
- BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Im Gegensatz dazu hat der Kläger in BGH, EuGH-Vorlage vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22 , über den abstrakten Kontrollverlust hinaus weitere negative Gefühle aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalles (Weitergabe der Daten an Dritte) dargelegt, die den BGH zu einer weiteren Vorlagefrage in dieser Hinsicht veranlasst haben.
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Denn in diesem Zusammenhang hat der EuGH auf eine entsprechende Vorlagefrage des BGH in seinem Urteil vom 26.10.2023 (Rs. C-307/22) zwischenzeitlich entschieden, dass Art. 12 Abs. 5 sowie Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO dahingehend auszulegen sind, dass die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann gilt, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes der DSGVO genannten Zwecken begründet wird (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, Rn. 52, juris, betreffend Auskünfte zwecks Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses). - EuGH, 21.12.2023 - C-667/21
Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahingehend ausgelegt, dass der bloße Verstoß gegen die DSGVO nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen, nachdem er u. a. hervorgehoben hat, dass das Vorliegen eines "Schadens", der entstanden ist, eine der Voraussetzungen für den in Art. 82 Abs. 1 vorgesehenen Schadenersatzanspruch darstellt, ebenso wie das Vorliegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung und eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Schaden und dem Verstoß, wobei diese drei Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-667/21 -, Rn. 82, juris). - OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …
Auszug aus LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
Ob und in welchem Umfang im Anwendungsbereich der materiell abschließend gefassten DSGVO etwa über Art. 79 Abs. 1 DSGVO ein Rückgriff auf die zu § 34 BDSG a.F. und die (allerdings noch nicht abschließenden) Vorgaben der früheren Datenschutz-Richtlinie allseits anerkannte Möglichkeit eines Vorgehens auch über § 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB weiterhin eröffnet ist, kann voriegend dahinstehen (so auch OLG Köln, Urteil vom 10. August 2023 - I-15 U 78/22 -, Rn. 20 m.w.N., juris).
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