Rechtsprechung
| LAG Hessen, 18.01.2011 - 12 Sa 522/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- rabüro.de
Wiederholte Meldepflichtsverletzung bei Arbeitsverhinderung kann nach Abmahnung Kündigung rechtfertigen
- hensche.de
Kündigung
- RA Kotz
Arbeitsunfähigkeit zu spät gemeldet - Kündigung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzung krankheitsbedingter Meldepflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig anzeigen - andernfalls droht die Kündigung!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ordentliche Kündigung nach wiederholt verspäteter Krankmeldung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeit zu spät gemeldet - Kündigung
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kündigung wegen unterlassener Krankmeldung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit // Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Arbeitsverhinderung nach fruchtlosen Abmahnungen kann eine für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung geeignete Pflichtverletzung sein.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Meldepflicht bei Krankheit ist wirksam; Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung wegen Verletzung der Meldepflicht bei Krankheit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen wiederholt unterlassener Krankmeldung trotz Abmahnung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 20 Ca 7651/09
- LAG Hessen, 18.01.2011 - 12 Sa 522/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 20 Ca 7651/09
Späte Krankmeldung kostet Job
Auszug aus LAG Hessen, 18.01.2011 - 12 Sa 522/10
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25.02.2010 - 20 Ca 7651/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zum besseren Verständnis neu gefasst:.Rn. 7 Wegen des weiteren erstinstanzlichen Parteivorbringens und der Anträge der Parteien wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 25.02.2010, Az. 20 Ca 7651/09, Bezug genommen (Bl. 100 - 104 d.A.).
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