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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3797
VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87 (https://dejure.org/1988,3797)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1988 - 12 TH 3577/87 (https://dejure.org/1988,3797)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 12 TH 3577/87 (https://dejure.org/1988,3797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG, § 20 Abs 2 S 1 AuslG, § 52 Nr 2 S 3 VwGO
    Zur örtlichen Zuständigkeit von Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht; Abschiebungsandrohung gegenüber einem Inhaftierten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Asylverfahren bei inhaftiertem Antragsteller; Zustimmung zum Aufenthaltsort zum maßgebenden Zeitpunkt durch zuständige Ausländerbehörde; Unbeachtlichkeit der örtlichen Unzuständigkeit; Auswirkung einer Inhaftierung auf Fristenlauf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 10 TG 1464/87

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Daß es nicht auf die Zuständigkeit der für den damaligen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde ankommen kann, ergibt sich aber daraus, daß nach § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO der gegenwärtige Wohnsitz oder Aufenthaltsort den früheren Wohnsitz oder Aufenthaltsort verdrängt, sofern der spätere Wohnsitz oder Aufenthalt mit Zustimmung der im Sinne von § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO zuständigen Ausländerbehörde genommen worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1987 - 10 TG 1464/87 - und vom 25. Januar 1988 - 12 TH 1864/87 -).

    Da durch das Erfordernis der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zur Wohnsitznahme bzw. zum Aufenthalt des Antragstellers dem Asylbewerber die Möglichkeit genommen werden sollte, durch eigene Wahl des Aufenthaltsorts die Zuständigkeit des Gerichts selbst zu bestimmen (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 52 Nr. 19 unter Hinweis auf die BT-Drs. 8/1935; Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1987 - 10 TG 1464/87 -) , kann von der erforderlichen Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings dann nicht ausgegangen werden, wenn der Antragsteller seinen Aufenthalt in dem Bezirk der Ausländerbehörde gegen deren erkennbaren Willen durchsetzt, indem er beispielsweise durch seine Weigerung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, die Anordnung von Abschiebehaft erzwingt (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung, Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1987 - 10 TG 1464/87 -).

  • BVerwG, 19.07.1985 - 1 B 68.85

    Treffen von Maßnahmen gegen einen Ausländer ohne Absprache mit der zuständigen …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Nach dieser Vorschrift, die im Gegensatz zu § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO keine ausschließliche Zuständigkeitsregelung trifft und eine nebeneinander bestehende Zuständigkeit mehrerer Ausländerbehörden zuläßt (vgl. BVerwG, InfAuslR 1985, 302; Hess. VGH, Beschluß vom 27. Januar 1988 - 12 TH 3932/87 - AuslVwV Nr. 5 zu § 20 AuslG), entscheidet über Maßnahmen gegen einen Ausländer die Ausländerbehörde, in deren Bezirk sich die Notwendigkeit zum Einschreiten gegen den Ausländer ergibt.
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Maßgebend ist insoweit, da es nicht um die Frage der Beachtlichkeit oder Begründetheit des Asylantrags geht, die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -), vorliegend also die Sachlage am 13. März 1987.
  • VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87

    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Rn. 5 Auch wenn mithin das Verwaltungsgericht Kassel örtlich nicht zur Entscheidung zuständig war, sieht der Senat davon ab, den angegriffenen Beschluß aus diesem Grunde aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit der Zurückverweisung auch im Eilverfahren Hess. VGH, Beschluß vom 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -, EZAR 632 Nr. 6 = NVwZ 1987, 525), da das Gericht als Beschwerdegericht auch für Beschwerden gegen Entscheidungen des an sich örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts Wiesbaden zuständig ist und die Sache entscheidungsreif ist, so daß der Senat in der Sache selbst entscheiden kann.
  • VGH Hessen, 12.02.1986 - 10 TG 2374/85

    Zur Abschiebung eines Asyl-Folgeantragstellers

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Der Lauf dieser Frist wird aber nicht dadurch gehemmt, daß der Betroffene sich in Haft oder Untersuchungshaft bzw. Sicherungshaft befindet, und dem Betroffenen ist die Vorbereitung einer "freiwilligen" Ausreise auch durch einen Haftaufenthalt nicht von vornherein unmöglich gemacht (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluß vom 12. Februar 1986 - 10 TG 2374/85 -, EZAR 224 Nr. 11 = ESVGH 36, 189; a.A. wohl Hess. VGH, Beschluß vom 1. Juli 1985 - 7 TG 1103/85 -, InfAuslR 1985, 214 und OLG Frankfurt am Main, InfAuslR 1985, 213 und 1988, 138).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 132.82

    Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit - Asylsachen - Asylsuchender - …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Die Anknüpfung der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes an die (zuständige) Ausländerbehörde schließt bereits die Annahme aus, daß es im Rahmen des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO auf die Zustimmung der zur Verteilung bzw. Zuweisung der Asylbewerber im Sinne von § 22 AsylVfG; zuständigen Behörde ankommt (vgl. dazu, daß es sich bei der Zuweisungsentscheidung nicht um eine Aufenthaltsbestimmung durch die Ausländerbehörde handelt, BVerwG, EZAR 611 Nr. 7 = InfAuslR 1985, 149 und Hess. VGH, Beschluß vom 31. Januar 1986 - 10 TH 2645/85 -) .
  • VGH Hessen, 16.06.1988 - 10 TE 1910/88

    Örtliche Zuständigkeit des VG im Asylverfahren; Unterbringung des Asylbewerbers …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Eine Zustimmung im Sinne des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO kann nicht nur in Form einer Aufenthaltsgestattung nach § 20 AsylVfG; oder einer Duldung nach § 17 AuslG erfolgen (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 16. Juni 1988 - 10 TE 1910/88 -, wonach sich die Zustimmung der Ausländerbehörde beispielsweise aus einer generellen Verwaltungsübung ergeben kann).
  • VGH Hessen, 31.01.1986 - 10 TH 2645/85

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Asylstreitverfahren; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Die Anknüpfung der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes an die (zuständige) Ausländerbehörde schließt bereits die Annahme aus, daß es im Rahmen des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO auf die Zustimmung der zur Verteilung bzw. Zuweisung der Asylbewerber im Sinne von § 22 AsylVfG; zuständigen Behörde ankommt (vgl. dazu, daß es sich bei der Zuweisungsentscheidung nicht um eine Aufenthaltsbestimmung durch die Ausländerbehörde handelt, BVerwG, EZAR 611 Nr. 7 = InfAuslR 1985, 149 und Hess. VGH, Beschluß vom 31. Januar 1986 - 10 TH 2645/85 -) .
  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88

    Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Die Notwendigkeit zum Einschreiten bestand vorliegend nicht nur für die für den Haftort zuständige Ausländerbehörde in Frankfurt am Main, sondern darüber hinaus im Hinblick auf die zuvor von der Antragsgegnerin dem Antragsteller erteilte Aufenthaltsgestattung nach § 20 AsylVfG sowie die fortbestehende Zuweisung des Antragstellers an die Stadt Kassel aufgrund der Zuweisungsverfügung vom 30. Januar 1986 zumindest auch für die Ausländerbehörde in Kassel, die Anlaß zum Einschreiten hatte, nachdem das Bundesamt den Asylantrag des Antragstellers als offensichtlich unbegründet abgelehnt hatte (zu anderen Fallgestaltungen vgl.: Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - 12 TH 2887/88 -, 14. Juli 1988 - 12 TH 1148/88 -, 16. Juni 1988 - 12 TH 1906/87 - 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -, 27. Januar 1988 - 12 TH 3932/87 - und 6. Oktober 1986 - 10 TH 2377/86 -).
  • VGH Hessen, 06.10.1986 - 10 TH 2377/86
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
    Die Notwendigkeit zum Einschreiten bestand vorliegend nicht nur für die für den Haftort zuständige Ausländerbehörde in Frankfurt am Main, sondern darüber hinaus im Hinblick auf die zuvor von der Antragsgegnerin dem Antragsteller erteilte Aufenthaltsgestattung nach § 20 AsylVfG sowie die fortbestehende Zuweisung des Antragstellers an die Stadt Kassel aufgrund der Zuweisungsverfügung vom 30. Januar 1986 zumindest auch für die Ausländerbehörde in Kassel, die Anlaß zum Einschreiten hatte, nachdem das Bundesamt den Asylantrag des Antragstellers als offensichtlich unbegründet abgelehnt hatte (zu anderen Fallgestaltungen vgl.: Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - 12 TH 2887/88 -, 14. Juli 1988 - 12 TH 1148/88 -, 16. Juni 1988 - 12 TH 1906/87 - 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -, 27. Januar 1988 - 12 TH 3932/87 - und 6. Oktober 1986 - 10 TH 2377/86 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1985 - 7 TG 1103/85

    Strafhaft kein Hinderungsgrund für Fristsetzung zur Ausreise

  • OVG Hamburg, 06.11.1986 - Bs IV 509/86
  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während …

    Dies hinderte ihn nicht, Vorkehrungen für eine Ausreise zu treffen, um seiner zwangsweisen Abschiebung zuvorzukommen und damit Vollstreckungsmaßnahmen zu erübrigen (Hess. VGH, 12.02.1986 -- 10 TG 2374/85 --, EZAR 224 Nr. 11 = ESVGH 36, 189; Hess. VGH, 25.07.1988 -- 12 TH 3577/87 --, EZAR 611 Nr. 9; OVG Hamburg, 06.11.1986 -- Bf IV 509/86 --, EZAR 224 Nr. 15 = NVwZ 1987, 1111; vgl. BVerwG, 22.08.1986 -- 1 C 34.83 --, EZAR 130 Nr. 5 = NVwZ 1987, 57 = InfAuslR 1986, 311;… Kanein/Renner, AuslR 1988, Rn. 3 zu § 10 AsylVfG; a.A. Hess. VGH, 01.07.1985 -- 7 TG 1103/85 --, InfAuslR 1985, 214;… Hailbronner, AuslR, 2. Aufl., 1989, Rn. 660; Kloesel/Christ, Dt. AuslR, Anm. 26 zu § 13 AuslG).
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 12 TH 3171/88

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen Anstaltsunterbringung aufgrund Strafurteils

    Es kann dahinstehen, ob sich die Zuständigkeit zum Erlaß ausländerbehördlicher Maßnahmen gegen einen Ausländer in jedem Fall dadurch ändert, daß dieser sich in Haft oder in einer geschlossenen Anstalt befindet (AuslVwV Nr. 5 Buchst. b zu § 20) oder ob der Ausländer etwa bei Verbüßung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort behält, wo er eine Wohnung unterhält und Familienangehörige wohnen; denn im vorliegenden Fall ist die für den Unterbringungsort zuständige Ausländerbehörde zumindest auch für Entscheidungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG zuständig, da die Unterbringung des Antragstellers in der psychiatrischen Klinik H zeitlich nicht befristet ist (vgl. dazu auch: BVerwG, 19.07.1985 -- 1 B 68.85 --, InfAuslG 1985, 302; Hess. VGH, 25.07.1988 -- 12 TH 3577/87 --, EZAR 611 Nr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 -- 18 A 1179/82 --, EZAR 601 Nr. 2; Hess. VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --).
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