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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6267
VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87 (https://dejure.org/1988,6267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.06.1988 - 12 TH 4039/87 (https://dejure.org/1988,6267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 (https://dejure.org/1988,6267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 2 S 1 AsylVfG
    Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen Asylverpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Ob anderenfalls - wovon der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -) ausgegangen ist - eine Weiterleitungspflicht besteht, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der Senat läßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen, ob nicht schon davon ausgegangen werden kann, daß ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter erneuter Asylantrag ohne weiteres dann zum Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG wird, wenn er nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht zurückgenommen wird, ob ein erneuter Asylantrag also gleichsam in einen Folgeantrag "hineinwächst" (bejahend OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -, verneinend der 10. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 - unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -).

  • OVG Saarland, 19.11.1985 - 3 W 1399/85
    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Demgemäß handelte es sich bei dem erneuten Asylantrag vom 8. September 1986 jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Stellung am 10. September 1986 tatsächlich nicht um einen Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -, und OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -).

    Der Senat läßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen, ob nicht schon davon ausgegangen werden kann, daß ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter erneuter Asylantrag ohne weiteres dann zum Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG wird, wenn er nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht zurückgenommen wird, ob ein erneuter Asylantrag also gleichsam in einen Folgeantrag "hineinwächst" (bejahend OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -, verneinend der 10. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 - unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Der Senat hält darüber hinaus auch eine Weiterleitung an das Bundesamt zum Zwecke der dortigen Überprüfung im Wege des Ermessens, ob - über § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG hinaus - Anlaß für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht (sog. Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987, InfAuslR 1988, 120; Ls. in ZAR 1988, 84 m. Anm. Bethäuser), jedenfalls dann nicht für geboten, wenn - wie im vorliegenden Fall - der erneute Asylantrag nicht begründet worden ist und wenn darüberhinaus bereits ein für den Ausländer negatives verwaltungsgerichtliches Urteil vorliegt, mag dieses zunächst auch noch nicht rechtskräftig gewesen sein (…vgl. hierzu BVerwG, a.a.O., und Urteil vom 4. Juni 1970, BVerwGE 35, 234).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Hiergegen könnte allenfalls der Wortlaut des § 14 Abs. 1 AsylVfG sprechen, dafür indessen der Umstand, daß rechtlich maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Abschiebungsandrohung vom 11. Dezember 1986, soweit es nicht um die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrages geht, derjenige ihres Erlasses ist (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260 = InfAuslR 1988, 59, und - 9 C 3.87 - EZAR 221 Nr. 30).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Der Senat hält darüber hinaus auch eine Weiterleitung an das Bundesamt zum Zwecke der dortigen Überprüfung im Wege des Ermessens, ob - über § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG hinaus - Anlaß für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht (sog. Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987, InfAuslR 1988, 120; Ls. in ZAR 1988, 84 m. Anm. Bethäuser), jedenfalls dann nicht für geboten, wenn - wie im vorliegenden Fall - der erneute Asylantrag nicht begründet worden ist und wenn darüberhinaus bereits ein für den Ausländer negatives verwaltungsgerichtliches Urteil vorliegt, mag dieses zunächst auch noch nicht rechtskräftig gewesen sein (…vgl. hierzu BVerwG, a.a.O., und Urteil vom 4. Juni 1970, BVerwGE 35, 234).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren - …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Hiergegen könnte allenfalls der Wortlaut des § 14 Abs. 1 AsylVfG sprechen, dafür indessen der Umstand, daß rechtlich maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Abschiebungsandrohung vom 11. Dezember 1986, soweit es nicht um die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrages geht, derjenige ihres Erlasses ist (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260 = InfAuslR 1988, 59, und - 9 C 3.87 - EZAR 221 Nr. 30).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Hiergegen könnte allenfalls der Wortlaut des § 14 Abs. 1 AsylVfG sprechen, dafür indessen der Umstand, daß rechtlich maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Abschiebungsandrohung vom 11. Dezember 1986, soweit es nicht um die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrages geht, derjenige ihres Erlasses ist (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260 = InfAuslR 1988, 59, und - 9 C 3.87 - EZAR 221 Nr. 30).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87

    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
    Er hat demnach die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahrens nicht nur nicht - wie es ihm oblegen hätte - schlüssig, sondern gar nicht vorgetragen (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen Hess. VGH, Beschluß vom 12. Oktober 1987 - 12 TH 1528/87 -).
  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …

    Hierauf kommt es indessen letztlich nicht entscheidend an, weil der Antragsteller zu 1) nach dem unanfechtbaren Abschluß des ersten Asylfolgeverfahrens und vor dem Erlaß der angefochtenen Verfügung durch Entgegennahme der Erneuerung seiner Duldung am 10. September 1987 mindestens schlüssig zum Ausdruck gebracht hat, daß er ein erneutes Asylverfahren durchzuführen wünscht (ebenso Hess. VGH, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -, in einem ähnlich gelagerten Fall).

    Der Senat braucht ferner (wiederum) nicht zu entscheiden, ob - verneinte man die vorausgegangene Frage in der vorliegenden Sache - ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter neuer Asylantrag mit dem unanfechtbaren Abschluß des früheren Asylverfahrens ohne weiteres zum Folgeantrag i.S. des § 14 AsylVfG wird, in einen solchen also gleichsam "hineinwächst" (bejahend: OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 - verneinend: Hess. VGH , Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -, unter Hinweis auf OVG Saarland, Beschluß vom 19. November 19$5 -3 W 1399/85 - offengelassen: Hess. VGH , Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -).

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