Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- unalex.eu
Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Kaufvertrag
- RA Kotz
Zustandekommen Gaslieferungsvertrag durch Entnahme von Gas aus dem Verteilungsnetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB GasV § 2 Abs. 3; EuGVVO Art. 5 Nr. 1b
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Vergütungsansprüche aus Gaslieferungen; Zustandekommen eines Gaslieferungsvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Vergütungsansprüche aus Gaslieferungen; Zustandekommen eines Gaslieferungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 5
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.05.2011 - 4 O 141/08
- OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- LG Berlin, 14.06.2005 - 20 O 450/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung von Entgelt für Gaslieferungen; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
Dass es sich hierbei um eine bloße Ordnungsvorschrift handele, sei entgegen LG Berlin vom 16.06.2005 zu Az.: 20 O 450/04 rechtsirrig.Denn diese Regelung ist nur eine Ordnungsvorschrift, die kein Wirksamkeitserfordernis für den Vertragsschluss darstellt (LG Berlin, Urteil vom 24.06.2005 zu 20 O 450/04, zitiert nach juris, Randnummer 12), sondern nur deklaratorische Bedeutung besitzt (…Hempel aaO., § 2 AVBEltV, Randnummer 150 m.w.N.).
- BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
Auch bei Anwendung nationalen Rechts ergäbe sich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Potsdam aus § 29 ZPO, da Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen der Ort der Bereitstellung des Gases - die Verbrauchsabnahmestelle - ist (BGH, Urteil vom 17.09.2003 zu VIII ZR 321/02, zitiert nach beck-online). - BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 7/04
Zustandekommen eines Versorgungsvertrages durch die tatsächliche Entnahme von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es aber letztlich nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss an (BGH, Beschluss vom 20.12.2005 zu VIII ZR 7/04, zitiert nach juris, Randnummer 2). - OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 600/06
Wer wird Vertragspartner im leitungsgebundenen Versorgungsnetz ?
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, das von demjenigen angenommen wird, der aus dem Leistungsnetz Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2006 zu 4 U 600/06 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 04.12.2003 zu 12 U 74/02). - AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11
Wie das Amtsgericht Bremerhaven mit rechtskräftigem Urteil vom 26.10.2010 zum Az.: 55 C 2239/09 (in IMR 2011, 245) zutreffend entschieden habe, bestünde keine Nachhaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters nach § 736 Abs. 2 BGB i.V.m. § 160 HGB für Neuschulden aus der Zeit nach seinem Ausscheiden.
- OLG Hamm, 08.05.2017 - 32 SA 27/17
Gerichtsstandbestimmung; Auslandsmahnverfahren; internationale Zuständigkeit
Rn. 17 Gegenstand des Rechtsstreits ist der Verkauf von Strom, der eine bewegliche Sache darstellt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 29.09.2011 - 12 U 112/11 , juris Rn. 15) und der vertragsgemäß hier zu einer Abnahmestelle in C2 geliefert worden ist. - OLG Saarbrücken, 21.12.2011 - 1 U 2/11
Gasgrundversorgung: Zustandekommen des Versorgungsvertrages bei nur einem …
Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es aber letztlich nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss an (vgl. zum Vorstehenden OLG Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011 - 12 U 112/11 -, juris, Absatz-Nr. 17). - OLG Celle, 12.04.2012 - 13 U 105/11
Voraussetzungen einer Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für …
Auch in diesem Falle ist der Energieverbrauch anderer Nutzer als konkludente Annahme der Realofferte des Versorgungsunternehmens durch die Verfügungsberechtigte zu verstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 30.04.2003 - VIII R 279/02, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011 - 12 U 112/11, juris Rn. 18; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 1 U 2/11, juris Rn. 38).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anlegergerechte Beratung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung (unzutreffend positives Bild über Renditeerwartung)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines Versicherungsunternehmens für fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über die Rendite
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Versicherungsunternehmens für fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über die Rendite
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung mit unrealistischen Renditeerwartungen: Clerical Medical
- anwalt.de (Kurzinformation)
Clerical Medical Euro-Wealth Plan
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufklärungspflichten des Versicherers bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem Modell eines "Pools mit garantiertem Wertzuwachs"
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 05.05.2011 - 17 O 328/10
- OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.08.2013 - IV ZR 167/11
Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Rn. 54 4. Für die Haftung der Beklagten aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen hinsichtlich der geschuldeten Aufklärung über die Renditeerwartung ist der Beklagten das Verhalten des Vermittlers C bei der Vertragsanbahnung gemäß § 278 BGB zuzurechnen, weil sie es ihm als Endvermittler überlassen hat, die ihr obliegenden Aufklärungspflichten zu erfüllen (ständige Rspr. BGH, zuletzt IV ZR 167/11, RN 6).Rn. 57 1) Für die Kausalität der Aufklärungspflichtverletzungen für den Anlageentschluss der Klägerin spricht eine tatsächliche Vermutung (BGH, IV ZR 164/11, RN 66; IV ZR 167/11, RN 6), deren Widerlegung zur Beweislast der Beklagten steht und von ihr nicht widerlegt worden ist.
Rn. 72 § 12 Abs. 1 VVG a. F. ist auf den Schadensersatzanspruch nicht anwendbar, da der gegebene Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wirtschaftlich nicht an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs tritt (st. Rspr. BGH, IV ZR 167/11, RN 6).
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Soweit die Informationserteilung durch den (Unter-)Vermittler nicht oder inhaltlich unvollständig oder unzutreffend geschieht, muss die Beklagte sich dies zurechnen lassen, weil sie den Vertrieb und damit auch die Erfüllung ihrer eigenen Informationspflichten anderen Finanzvermittlern überlassen hat (BGH, IV ZR 164/11, RN 53).Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären (BGH, IV ZR 164/11, RN 54).
Rn. 57 1) Für die Kausalität der Aufklärungspflichtverletzungen für den Anlageentschluss der Klägerin spricht eine tatsächliche Vermutung (BGH, IV ZR 164/11, RN 66; IV ZR 167/11, RN 6), deren Widerlegung zur Beweislast der Beklagten steht und von ihr nicht widerlegt worden ist.
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Zur näheren Begründung bezieht sich der Senat insoweit auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 11.7.2012 (IV ZR 286/10, RN 15-17).Rn. 74 Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ist objektiv mit dem Abschluss der Lebensversicherungsverträge entstanden und zwar, weil bereits der Erwerb für sich genommen bei Ansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzung einen Schaden darstellen kann, mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage im Jahr 2002 (BGH, IV ZR 286/10 RN 30 m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
Haftung der Lebensversicherung für unterlassene Aufklärung über Kapitalanlage; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Bei den hier maßgeblichen A1 und A2-Versicherungen handelt es sich zwar um Lebensversicherungen; im Vordergrund steht allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalanlage und nicht die Absicherung des Todesfallrisikos, was bereits die angenommenen Renditeerwartungen zeigen (OLG Frankfurt, 24 U 131/11, RN 69).Die Beklagte hat in ihren Musterberechnungen für die streitgegenständlichen Policen, und wie aus anderen Verfahren bekannt, auch für die zwischen 1999 und 2003 in Deutschland vertriebene A3-Policen (24 U 131/11, S. 21; 7 U 194/12, S. 9f), nur eine Wertentwicklung von 6 % als gerechtfertigt angesehen, was für das Jahr 2002 auch in dem Gutachten G-Partner bestätigt wird.
- BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09
Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Rn. 67 4) Etwaige in dem Zusammenhang mit dem Anlagemodell erzielte Steuervorteile muss sich die Klägerin nicht anspruchsmindernd anrechnen lassen, da auch der erstrebte Schadensbetrag der Besteuerung unterliegt (BGH, NJW 2010, 2506, RN 25). - BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10
Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Rn. 73 Die Verjährung beginnt nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat (BGH, III ZR 81/10, NJW-RR 2011, 842; OLG Düsseldorf, 4 U 151/11, RN 96). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09
Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Damit werden die in der Vergangenheit erlangten Steuervorteile in solchem Maße kompensiert, dass eine Vorteilsausgleichung der bislang erzielten Steuervorteile nicht in Betracht kommt (OLG Karlsruhe, a. a. o., S. 27 m. H. a. BGH, NJW-RR 2011, 986). - BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09
Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Der Feststellungsantrag auf Annahmeverzug hat keinen eigenständigen Wert (BGH, XI ZB 40/09). - OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12
Frachtführerhaftung: Leichtfertiges Verhalten bei Diebstahl von Zigaretten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Die Beklagte hat in ihren Musterberechnungen für die streitgegenständlichen Policen, und wie aus anderen Verfahren bekannt, auch für die zwischen 1999 und 2003 in Deutschland vertriebene A3-Policen (24 U 131/11, S. 21; 7 U 194/12, S. 9f), nur eine Wertentwicklung von 6 % als gerechtfertigt angesehen, was für das Jahr 2002 auch in dem Gutachten G-Partner bestätigt wird. - OLG Düsseldorf, 19.04.2013 - 4 U 151/11
Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers im Rahmen des Abschlusses …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Rn. 73 Die Verjährung beginnt nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat (BGH, III ZR 81/10, NJW-RR 2011, 842; OLG Düsseldorf, 4 U 151/11, RN 96). - BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
- OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 65/15
Vorvertragliche Aufklärungspflichten der darlehensgebenden Bank hinsichtlich der …
Nur wenn die vereinbarte Todesfallleistung gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung ist, kann der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ausnahmsweise nach Kapitalanlagegrundsätzen zu behandeln sein (so auch OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2014 - 20 U 156/13, VersR 2014, 1238-1240; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Mai 2014 - 12 U 112/11, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 11 U 155/14, juris; ).
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