Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung der Einrede der Verjährung im Fall eines vorgerichtlich vereinbarten befristeten Verzichts als Verstoß gegen Treu und Glauben; Anfechtbarkeit wegen inkongruenter Deckung bei nicht unmittelbar bevorstehender Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 131 Abs. 1 § 130 Abs. 2
Anfechtung von Zahlungen des Schuldners nach Erlass eines Versäumnisurteils; Anforderungen an die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 20.06.2002 - 8 O 130/02
- OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1163
- NZI 2003, 439
- WM 2003, 1926
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02
Rn. 34 Die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 InsO sind erfüllt, wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, wobei ein strengerer Maßstab als der grob fahrlässiger Unkenntnis gelten soll (BGHZ 149, 178 ff = ZIP 2002, 87 ff mwN). - BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01
Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02
Rn. 20 1. Auch wenn es für die Beurteilung der Anfechtbarkeit gemäß § 131 Abs. 1 InsO wegen inkongruenter Deckung nicht wesentlich ist, ob die Zwangsvollstreckung im formalrechtlichen Sinne schon begonnen hat sondern ausreicht, dass die Befriedigung oder Sicherung unter dem Druck einer unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung gewährt wird, der Gläubiger also zum Ausdruck gebracht hat, er werde alsbald die Mittel der Vollstreckung einsetzen, wenn der Schuldner die Forderung nicht erfülle (BGH ZIP 2002, 1159 ff m.w.N.), liegt hier noch eine kongruente Leistung vor.
- OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren
Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht. - OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung …
Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht. - OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04
Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …
Dies entspricht auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZI 2003, 439 [440]), von der der Senat deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten nicht abweicht. - OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 12 U 216/06
Zum Begriff der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung als inkongruente …
Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.12.2002, Az. 12 U 122/02 (NZI 2003, 439 f.). - OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 12 U 216/06
Insolvenzanfechtung - Zahlungen aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung - …
Rn. 21 Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.12.2002, Az. 12 U 122/02 (NZI 2003, 439 f.).
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Rechtsprechung
| KG, 05.01.2004 - 12 U 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307
Unwirksame Vollmachtklausel - Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Mietzins und Nutzungsentschädigung und auf Räumung von Wohnräumen und Geschäftsräumen; Durchsetzung des Anspruchs durch den Testamentsvollstrecker der Vermieterin; Regelung von Kündigungsfristen im Mietvertrag; Überwälzung der Betriebskosten auf ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.03.2002 - 12 O 610/01
- KG, 05.01.2004 - 12 U 122/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91
Zu den Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht
Auszug aus KG, 05.01.2004 - 12 U 122/02
Rn. 40 Der Beklagte zu 2) hat den Beklagten zu 1) auch nicht nach den Regeln über die Duldungsvollmacht wirksam vertreten (vgl. hierzu BGH, VersR 1992, 989;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 173 Rn. 11 ff. m. w. N.).
- OLG Dresden, 13.10.2016 - 5 U 993/16
Formularmäßige Abbedingung der stillschweigenden Verlängerung des …
Die Empfangsvollmachtsklausel ist auch als von der Klägerin gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam (vgl. BGH, Beschl. v. 10.09.1997, VIII ARZ 1/97, NZM 1998, 22; KG, Urt. v. 05.01.2004, 12 U 122/02, GE 2004, 753). - KG, 15.01.2018 - 8 U 169/16
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen uneingeschränkten …
Klauseln, durch die sich Mieter gegenseitig zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigen, ohne den Kreis der in Betracht kommenden Erklärungen einzugrenzen, sind auch in Mietverträgen über Geschäftsräume unwirksam, es sei denn sie nehmen auf Beendigung des Mietverhältnisses gerichtete Erklärungen wie die Kündigung und das Angebot eines Mietaufhebungsvertrages ausdrücklich aus (vgl. Kammergericht Urteil vom 05.01.2004 - 12 U 122/02 - Grundeigentum 2004, 753, Tz. 38; vgl. auch OLG Düsseldorf Urteil vom 17.10.2006 - I- 24 U 7/06, ZMR 2008, 44, Tz. 73 m.w.N.;… Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, a.a.O., Kap. 7, Rdnr. 161;… Bub/Treier/Bub, a.a.O., II, Rdnr. 1785 m.w.N.;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, § 542 BGB, Rdnr. 58). - OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 24 U 7/06
Unangemessene Benachteiligung des Mieters durch formularmäßige Erteilung …
Solche Klauseln sind deshalb als unwirksam zusehen, und zwar auch im Bereich der Gewerberaummiete (KG, Grundeigentum 2004, 753 f. - Gewerberaummiete - OLG Koblenz, WuM 1999, 694 - Gewerberaummiete - ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 396 s.o.; noch offen gelassen vom Senat in ZMR 2003, 96 ff.;… vgl. auch Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV Rn. 32;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 4. Auflage, § 542 Rn. 51;… Wolf/Horn/Lindacher, § 9 Rn. M 55;… a.A. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 51 f.;… Fritz, Gewerberaummietrecht, 4.Auflage, Rn. 196). - LG Berlin, 17.10.2016 - 65 T 158/16 Diese Vollmachtsklausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie die einseitige Kündigung eines Mitmieters ohne Wissen und Wollen des anderen zulassen würde und damit die Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (BGH, Beschluss vom 10.9. 1997 - VIII ARZ 1/97, juris; KG, Urteil vom 05.01.2014 - 12 U 122/02, juris).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.07.2016 - 24 C 32/16
Mietvertrag - Einzelkündigung bei 2-Personen-Wohngemeinschaft
Hieran ändert auch die Klausel in Nr. 13 Ziffer 1 letzter Satz des Mietvertrags nichts, denn diese Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht wirksam (vgl. KG, Urteil v. 05.01.2004, 12 U 122/02).
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