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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4287
OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03 (https://dejure.org/2006,4287)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2006 - 12 U 1230/03 (https://dejure.org/2006,4287)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 12 U 1230/03 (https://dejure.org/2006,4287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 656 Abs. 1 Satz 2 § 656 Abs. 2 § 812 Abs. 1
    Anspruch auf Entgeltrückzahlung bei Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrags?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlechter Partnerschaftsvermittler? - Kunden erhalten ihr Honorar nur im Ausnahmefall zurück

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Partnerschaftsinstitut schuldet keinen Erfolg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung geleisteter Honorarzahlungen bei einem Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrags; Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Schutz der Privatsphäre und Intimsphäre der Kunden eines Partnerschaftsvermittlers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 769
  • ZMR 2007, 871
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 124/03

    Begriff des Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03
    § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden, weil der damit verbundene Zweck des Schutzes der Intimsphäre der weiteren Kunden des Partnerschaftsvermittlers hier ebenso beachtlich ist, wie in den ausdrücklich vom Gesetz erfassten Fällen der Honorierung eines Ehemäklers (vgl. BGH NJW-RR 2004, 778 f.;… Staudinger/Reuter, BGB, 2003, § 656 Rn. 5 ff.).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, weil insbesondere der rechtliche Ausgangspunkt zu § 656 Abs. 1 Satz 2 BGB in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfG NJW 1966 ff., 1211; BGH NJW-RR 2004, 778 f.).

  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05

    Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag: Rückforderung des Entgelts; Darlegungs- …

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03
    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.); ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber immer noch nicht ohne weiteres.
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03
    Der Zweck der Regelung wird heute im Schutz der Privat- und Intimsphäre der Kunden des Partnerschaftsvermittlers vor einer Offenlegung ihrer Bemühungen um die Begründung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Hilfe eines kommerziellen Vermittlers durch die Beweisführung im Honorarprozess gesehen (vgl. BVerfG NJW 1966, 1211 ff.).
  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02

    Zur Erfolgsabhängigkeit eines Partnervermittlungsvertrages mit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03
    Die Honorarforderung der Beklagten war nicht unangemessen hoch, sondern sie bewegt sich nach der Rechtsprechung in einem für Partnerschaftsvermittlungsverträge mit gehobenem Anspruch üblichen Rahmen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 268, 269 f.).
  • OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers

    Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2006, 419 ff.; Urt. vom 18. Dezember 2006 -12 U 1230/03).
  • LG Aachen, 23.10.2019 - 8 O 332/18

    Rückzahlung der Vergütung aus einem Partnervermittlungsvertrag

    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages greifen (OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769).

    In der Rechtsprechung werden teilweise Beträge von bis zu 1.000,00 EUR pro Vorschlag als angemessen erachtet (vgl. BGH NJW-RR 2010, 410 ff; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769 ff).

  • AG Rheda-Wiedenbrück, 05.05.2023 - 3 C 191/22
    Nur wenn der Verpflichtete gar nicht tätig wird oder die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 U 1230/03 -, Rn. 16, juris; LG Hamburg…, Urteil vom 12. Juli 2006 - 318 S 146/05 -, Rn. 49, juris; LG Essen…, Urteil vom 11. April 2019 - 6 O 305/18 -, Rn. 33, juris).

    In diesem Sinn wertlos sind Partnervorschläge nicht schon dann, wenn sie von dem Kunden aufgrund seiner subjektiven Einstellung als mangelhaft qualifiziert werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 U 1230/03 -, Rn. 18, juris).

    Schon die Identifizierung derjenigen Dritten, die sich der Partnerschaftsvermittlung anvertraut haben, weil sie nicht ohne diese Hilfe eine Partnerschaft anbahnen konnten oder wollten, greift in die Privat- und Intimsphäre dieser Dritten ein und soll daher nach dem insoweit verfassungskonformen Regelungszweck der Norm unterbleiben (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 U 1230/03 -, Rn. 17, juris).

    Dann ist nach der gesetzlichen Regelung die Klagbarkeit des Rückzahlungsverlangens ausgeschlossen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 U 1230/03 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei …

    Rn. 164 Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • LG Essen, 11.04.2019 - 6 O 305/18

    Kein Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages nach vollständiger …

    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages greifen (OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769).

    In der Rechtsprechung werden teilweise Beträge von bis zu 1.000,00 EUR pro Vorschlag als angemessen erachtet (vgl. BGH NJW-RR 2010, 410 ff; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769 ff).

  • LG Düsseldorf, 26.11.2010 - 22 S 131/10

    Rückzahlungsbegehren aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag

    Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Vergütungsanspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages eingreifen (vgl. OLG Koblenz NJW 2006, 419 (420); OLG Koblenz NJW-RR 2007, 769 (770)); ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber immer noch nicht ohne Weiteres.
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