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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9681
OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall auf Autobahn mit Pannenfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen aufgrund eines Auffahrunfalls auf der linken Fahrspur der Autobahn liegen gebliebenen Hänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen aufgrund eines Auffahrunfalls auf der linken Fahrspur der Autobahn liegen gebliebenen Hänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 51/92

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Kollidiert unter diesen Umständen ein Fahrzeug mit einem vor ihm auftauchenden Hindernis, so spricht dies regelmäßig für einen Verstoß des Auffahrenden gegen das Sichtfahrgebot und eine nicht hinreichend den besonderen Umständen angepasste Geschwindigkeit (vgl. OLG Schleswig VersR 1995, 476).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (…König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zurechnungszusammenhang bei Verlust der Ladung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (…König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04

    Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    In Anbetracht der Tatsache, dass Unfälle auf Autobahnen nicht selten schwerste Schäden verursachen, ist der Fahrer bei unklarer Verkehrslage auf Autobahnen zur Einhaltung der äußersten Sorgfalt verpflichtet (Saarländisches OLG, MDR 2006, 89, m.w.N.
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Grundsätze der Haftungsverteilung zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01

    15 km/h; Auffahrunfall; Autobahn; Dunkelheit; Fahrgeschwindigkeit; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (…König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
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