Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Diebstahl und der Fahrzeugbrief im Fahrzeug
- vogel.de (Kurzinformation)
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit - Keine Leistungskürzung wegen Parkens an Vorortbahnhof
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schlüssel und Fahrzeugpapiere im gestohlenen Kfz - keine Kürzung der Versicherungsleistung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Beweisfälligkeit für eine Kausalität …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
(2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).Damit kann aber auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, das die Entwendung des Fahrzeuges bereits in den ersten Stunden nach dem Abstellen am 31.12.2012 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu welchem dem Kläger bzw. seinem Sohn kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann (vgl. zum insoweit erforderlichen Nachweis der Entwendung zu einem Zeitpunkt, in dem das Abstellen bereits grob fahrlässig war: Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8;… Prölss/Martin - Knappmann, 28. Aufl. 2010, AKB 2008, A.2.16, Rn. 53).
Selbst wenn man hieraus zugunsten der Beklagten einen Anscheinsbeweis herleiten wollte (vgl. Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 9), müsste dieser im konkreten Fall als entkräftet angesehen werden.
Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10).
- OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96
Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Während - anders als bei § 81 Abs. 2 VVG - der Versicherer die Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu beweisen hat, es vielmehr dem Versicherungsnehmer obliegt, den Nachweis fehlender Kausalität zu erbringen (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG;… Prölss/Martin, a.a.O., § 26 VVG, Rn. 7; OLG Koblenz, VersR 1998, 233), trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass überhaupt eine Gefahrerhöhung eingetreten ist, der Versicherer (…Prölss/Martin, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 55;… § 26 VVG, Rn. 6;… Stiefel/Maier, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 22).Dass Zweitschlüssel und Fahrzeugpapiere dauernd im versicherten Fahrzeug aufbewahrt worden wären (…vgl. insoweit: Stiefel/Maier, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 38; OLG Koblenz, VersR 1998, 233), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
(2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).Dann fehlt es an der für eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG erforderlichen Kausalität (vgl. BGH, Urteil v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, juris, Tz. 13; BGH, Urteil v. 06.03.1996 - IV ZR 38/94, juris, Tz. 15;… Prölss/Martin - Knappmann, 28. Aufl. 2010, AKB 2008, A.2.16, Rn. 53).
- OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 12 U 219/96
Mehrtägiges Abstellen eines beladenen Anhängers auf öffentlichem Platz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
(2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10).
- BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Erforderlich ist ein Gefährdungsvorgang, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet ist (BGH, Urteil v. 27.01.1999 - IV ZR 315/97, juris, Tz. 9, Prölss/Martin, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 19 m. w. N.;… Stiefel/Maier, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 1, 15). - OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 249/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Gleiches gilt, soweit Kraftfahrzeugpapiere und Zweitschlüssel - von außen nicht sichtbar - im Pkw verblieben sind (vgl. zum gelegentlichen Zurücklassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug bereits: Senat, Urteil v. 26.01.1995 - 12 U 249/94 = ZfSch 1995, 260). - BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.12.1996 - IV ZR 321/95 - ausgeführt habe, dass unter der "Herbeiführung" in diesem Sinne zu verstehen sei, dass der Versicherungsfall ermöglicht oder veranlasst werde, sei dies nicht zu verallgemeinern. - BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78
Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10). - OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 12 U 49/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14
Diesen ihr obliegenden Nachweis (Senat, Urteil v. 09.05.1996 - 12 U 49/96;… Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, § 81 VVG, Rn. 9, 22;… AKB 2008 A.2.16, Rn. 53;… Schwintowski/Brömmelmeyer/Kloth/Neuhaus, PK-VersR, 2. Aufl. 2011, § 81 VVG, Rn. 82) hat die Beklagte - wie bereits das Landgericht zutreffend erkannt hat - nicht erbracht.
- OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21
Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Teilkaskoversicherung …
Rn. 7 Ferner setzt eine Leistungskürzung voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 29).Rn. 16 Was das dauerhafte, unstreitig versteckte Aufbewahren des Zweitschlüssel sowie des Fahrzeugscheins im Fahrzeug angeht, kann dahinstehen, ob darin überhaupt ein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers gesehen werden kann, denn jedenfalls hat die Beklagte - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - den ihr obliegenden Kausalitätsnachweis (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 29 und 32) nicht erbracht.
Ihre diesbezügliche Beweislast kann weder umgekehrt noch eingeschränkt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 12 U 44/14 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz…, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 1038/08 -, juris Rn. 28).
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