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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - I-12 U 44/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17601
OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - I-12 U 44/18 (https://dejure.org/2019,17601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2019 - I-12 U 44/18 (https://dejure.org/2019,17601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2019 - I-12 U 44/18 (https://dejure.org/2019,17601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewähransprüche wegen insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Beträge

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbot bei Verrechnungen des Factors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung beim Forderungskauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1435
  • NZI 2019, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 195/04

    Anfechtbarkeit von Verrechnungen im Kontokorrent zur Erfüllung eigener Ansprüche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Ein Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO liege nur dann vor, wenn die gleichwertige Gegenleistung ausschließlich fremdnützig wirke (BGH, Urt. v. 11.10.2007 - IX ZR 195/04, Rn. 9, juris).

    Anders als in der vom Landgericht herangezogenen BGH-Entscheidung (Urt. v. 11.10.2007, IX ZR 195/04), die sich auf die Kontokorrentbeziehung zwischen Bankkunde und Bank beziehe, handele es sich bei dem Abrechnungsverhältnis im Rahmen eines Factoringvertrages um ein geschlossenes Zweiparteienverhältnis, bei dem das Kriterium der Fremdnützigkeit von Verfügungen zur Beurteilung des Vorliegens eines Bargeschäfts des Schuldners nicht passe.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die vom Landgericht herangezogene höchstrichterliche Rechtsprechung zu Kontokorrentbeziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden (BGH, Urt. v. 11.10.2007 - IX ZR 195/04, Rn. 6, 9, juris) auf Verträge, die wie hier ein sog. echtes Factoring zum Gegenstand haben, übertragbar ist.

  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 81/18

    Insolvenzsache: Entbehrlichkeit der Aufstellung einer Liquiditätsbilanz zur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Rn. 52 Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Beschl. v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18, Rn. 3, juris).

    Sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es einer darüber hinausgehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens 10 v.H. nicht (BGH, Beschl. v. 15.11.2018, a.a.O., Rn. 4).

    Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (BGH, Beschl. v. 15.11.2018, a.a.O., Rn. 5, juris).

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Darüber hinaus muss der Schuldner aber auch den wesentlichen Teil seiner übrigen Verbindlichkeiten bedienen (BGH, Urt. v. 24.03.2016 - IX ZR 242/13, Rn. 11;… Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 3/16 Rn. 9 ff., juris), wozu auch zwischenzeitlich neu entstandene Verbindlichkeiten gehören (…BGH, Urt. v. 19.12.2017 - II ZR 88/16, Rn. 55, juris).

    Ein Gläubiger, der mit dem Schuldner nach Eintritt der Zahlungseinstellung eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Abwendung der allein aus seiner Forderung herzuleitenden Insolvenz schließt, kann regelmäßig nicht davon ausgehen, dass die Forderungen anderer Gläubiger, mit denen bei einem gewerblich tätigen Schuldner immer zu rechnen ist, in vergleichbarer Weise bedient werden wie seine eigenen (BGH, Urt. v. 24.03.2016 - IX ZR 242/13, Rn. 15, juris).

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 3/16

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber einem Zahlungsmittler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Darüber hinaus muss der Schuldner aber auch den wesentlichen Teil seiner übrigen Verbindlichkeiten bedienen (…BGH, Urt. v. 24.03.2016 - IX ZR 242/13, Rn. 11; Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 3/16 Rn. 9 ff., juris), wozu auch zwischenzeitlich neu entstandene Verbindlichkeiten gehören (…BGH, Urt. v. 19.12.2017 - II ZR 88/16, Rn. 55, juris).

    Die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen für 2012 (Anlage B 8, Bl. 79 ff. GA) sind auch von daher nicht geeignet, die sich aus dem tatsächlichen Zahlungsverhalten des Schuldners ergebenden Beweisanzeichen zu entkräften (vgl. BGH, Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 3/16, Rn. 13, juris).

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Die Vorschrift findet auch auf die Herstellung von Verrechnungslagen Anwendung (…BGH, Urt. v. 17.07.08 - IX ZR 148/07, Rn. 9; Urt. v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 11;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO, Rn. 50).

    Da es i.R. des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO um die Verknüpfung gegenseitiger Forderungen geht, kommt es darauf an, wann das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist (BGH, Urt. v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 12, juris;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO, Rn. 50).

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urt. v. 18.01.2018 - IX ZR 144/16, Rn. 10, juris).

    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urt. v. 18.01.2018, a.a.O.).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Dies gilt auch dann, wenn die Aufrechnung bzw. Verrechnung vor Verfahrenseröffnung erfolgt ist; diese wird rückwirkend mit der Verfahrenseröffnung automatisch unwirksam (BGH, Urt. v. 02.06.2005 - IX ZR 136/05, Rn. 13, juris).

    Die Anfechtbarkeit ist inzident voll durchzuprüfen (BGH, Urt. v. 28.09.06 - IX ZR 136/05, Rn 24, juris;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO, Rn. 46).

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Denn im Rahmen der Prüfung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, der die Masse vor dem gerade durch die Aufrechnung entstehenden Vermögensverlust schützen will, ist die objektive Gläubigerbenachteiligung nicht auf die Rechtshandlung zu beziehen, welche die Anfechtbarkeit nach sich zieht, sondern auf die unmittelbaren Folgen der Aufrechnung, d.h. den Verlust der Passivforderung der künftigen Masse (Kayser, WM 2008, 1525 (1534); vgl. BGH, Urt. v. 02.06.2005 - IX ZR 263/03, Rn. 14, 20, juris;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO Rn. 46 f.;… MüKoInsO/Brandes/Lohmann, a.a.O., § 96 Rn. 29c; BeckOK InsO/Liefke, 12. Ed. Std.

    Ist die anfechtbare Rechtshandlung ausschließlich die Herstellung der Aufrechnungslage, können nur diejenigen Vorteile Berücksichtigung finden, die unmittelbar durch die Herstellung der Aufrechnungslage entstanden sind (BGH, Urt. v. 02.06.2005 - IX ZR 263/03, Rn. 20;… Urt. v. 07.05.2013 - IX ZR 191/12, Rn. 7, beide juris;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO Rn. 59;… MüKoInsO/Kayser, a.a.O., § 129 Rn 175; Kayser, WM 2008, 1525 (1534)).

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste, hat darzulegen und zu beweisen, warum er später davon ausging, der Schuldner habe seine Zahlungen möglicherweise allgemein wieder aufgenommen (BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, Rn. 33, juris).
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
    Darüber hinaus muss der Schuldner aber auch den wesentlichen Teil seiner übrigen Verbindlichkeiten bedienen (…BGH, Urt. v. 24.03.2016 - IX ZR 242/13, Rn. 11;… Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 3/16 Rn. 9 ff., juris), wozu auch zwischenzeitlich neu entstandene Verbindlichkeiten gehören (BGH, Urt. v. 19.12.2017 - II ZR 88/16, Rn. 55, juris).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen …

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare …

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender …

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung …

  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung …

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 94/12

    Insolvenzanfechtung einer Aufrechnungserklärung: Zeitpunkt des Werthaltigwerdens …

  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 126/17

    Schenkungsanfechtung: Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer freigiebigen …

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

    Verjährungseinrede und Einrede der Anfechtbarkeit bei Verrechnungen

  • BGH, 07.05.2013 - IX ZR 191/12

    Insolvenz des Vertragshändlers: Wirksamkeit der Aufrechnung mit …

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse …

  • BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Pachtzahlungen im Altfall: …

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 370/00

    Anfechtung einer Aufrechnungslage

  • BGH, 07.04.1992 - X ZR 119/90

    Rückzahlung eines Darlehens - Bindung des Gerichts an Parteianträge - …

  • OLG Bremen, 24.04.1980 - 2 U 90/79

    Unechtes Factoring

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

  • OLG Frankfurt, 04.01.2024 - 20 W 128/23

    Unzulässige Befreiung einer KGaA als persönlich haftende Gesellschafterin einer …

    Gegen diese grundsätzliche Anwendung von § 112 AktG auch auf die KGaA bestehen seitens des Senats keine Bedenken, hiervon ist also auszugehen (in diesem Sinne u. a. auch: Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.07.1995, Az. 7 U 5169/94, zitiert nach beck-online, allerdings im dortigen Rechtsstreit die Vertretung durch eine von der Vertretung im Übrigen ausgeschlossene Komplementär-GmbH aufgrund einer entsprechenden ausdrücklichen Satzungsregelung zulassend; Sethe in Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, 5. Aufl. 2020, § 287 Rn. 67, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiterer Nachweise zu dieser von ihm als herrschend bezeichneten Auffassung in Fn. 181, in Rn. 68 mit dem Hinweis, dass eine abweichende Satzungsregelung nicht möglich sei, in Rn. 73 dann allerdings eine teleologische Reduzierung der Anwendung von § 112 AktG im Falle einer "Ein-Personen-KGaA" und der Einheits-KGaA in Betracht ziehend, sofern keine weiteren, nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre vorhanden seien; Habersack, a. a. O., Rn. 7 und ZIP 2019, 1435 ff., dort nach Darlegung von Zweifeln letztlich aber im Hinblick auf Rechtssicherheit, Systematik und Telos der §§ 278 ff. AktG die Anwendung von § 112 AktG für geboten erachtend; Hopt/Roth, a. a. O., Rn. 15; Müller-Michaels in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl. 2022, § 278 Rn. 14, zitiert nach beck-online; Wichert in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl. 2020, § 287 Rn. 2, zitiert nach beck-online, wohl auch für die atypische KGaA und gegen die Zulässigkeit eines satzungsmäßigen Abweichens von § 112 AktG; Servatius in Grigoleit, AktG, 2. Aufl. 2020, § 278 Rn. 14, zitiert nach beck-online, ausdrücklich auch für die atypische KGaA; Perlitt in Münchener Kommentar zum AktG, 6. Aufl. 2023, zitiert nach beck-online, § 287 Rn. 68 m. w. N. auch zur Gegenansicht, gemäß Rn. 66 wohl auch für den Fall der Vertretung gegenüber einer Komplementärgesellschaft, also einer atypischen KGaA, nach Rn. 70 allerdings für eine Satzungsdispositivität von § 112, soweit dabei eine Interessenkollision ausgeschlossen werden könne, beispielsweise durch Übertragung der Vertretungskompetenz auf einen Beirat oder Gesellschafterausschuss; Koch in Koch, AktG, 17. Aufl. 2023, § 278 Rn. 16, zitiert nach beck-online, auch zur Gegenansicht; Arnold in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 287, Rn. 3 m. w. N., zitiert nach beck-online, und gegen die Zulässigkeit einer abweichenden Satzungsregelung; trotz dogmatischer Bedenken auch Fett/Förl in Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 278 Rn. 10 und § 287 Rn. 4, zitiert nach juris, allerdings eine abweichende Satzungsreglung dann für zulässig erachtend, wenn auch durch diese etwaige Interessenskonflikte vermieden werden könnten, so etwa bei Einrichtung eines speziellen Beirats; Verse in Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 7. Aufl. 2020, Der Aufsichtsrat in der KGaA, Rn. 1320, 1321, 1332, zitiert nach beck-online, ausdrücklich auch für den Fall einer atypischen KGaA, dabei allerdings für die Möglichkeit einer abweichenden Satzungsbestimmung soweit dadurch die Vertretung anstelle des Aufsichtsrats einem anderen, von den Komplementären unabhängigen Organ übertragen wird; Karsten Schmidt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4./5. Aufl. 2020/2024, zitiert nach juris, § 278 Rn. 45 und § 287 Rn. 20, nach § 278 Rn. 42 eine abweichende Satzungsregelung wohl für zulässig erachtend; Bürgers in Bürgers/Fett, Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, 3. Aufl. 2022, zitiert nach beck-online, allerdings mit umfassender systematischer Kritik an der Anwendung von § 112 AktG, jedoch sei aus Rechtssicherheitsgründen an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, a. a. O., für die Praxis auszugehen;.
  • OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 5 U 63/24

    Klage auf Leistung in ausländischer Währung

    Eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld und eine auf deutsche Währung, d. h. Euro, lautende Geldschuld sind nicht gleichartig (…BGH Urt. v. 7.4.1992 - X ZR 119/90, BeckRS 1992, 31062632 Rn. 8; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.4.2019 - 12 U 44/18, NZI 2019, 622 Rn. 32), sodass eine Befugnis des Gläubigers, frei zwischen der Zahlung in ausländischer Währung oder in Euro zu wählen, nicht besteht.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.12.2018 - 12 U 44/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61187
OLG Oldenburg, 14.12.2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61187)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.12.2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61187)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbesichtigung führt nicht zum Neubeginn der Verjährung der Mängelansprüche!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbesichtigung führt nicht zum Verjährungsneubeginn! (IBR 2020, 17)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 12 U 44/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61185
OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61185)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.10.2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61185)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 12 U 44/18 (https://dejure.org/2018,61185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Mängelbesichtigung hemmt die Verjährung der Mängelansprüche nicht!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 12 U 44/18
    Ein die Verjährung von Mängelansprüchen hemmendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

    Ein die Verjährung von Mängelansprüchen hemmendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

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