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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10779
OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,10779)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,10779)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,10779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen von Kunden durch Verunreinigungen des Bodens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so u.a. BGH NJW 2006, 2326; NJW 2006, 195 und NJW-RR 2003, 1459; Palandt/Sprau BGB 67.Aufl. § 823 Rn.46) hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend erachtet, um andere vor Schäden zu bewahren.
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    So wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Sichtkontrolle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15 bis 20 Minuten für ausreichend erachtet (OLG Nürnberg Urteil vom 26.07.2005 3 U 806/05; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2004 7 U 18/03, beide abgedruckt in juris; OLG Köln VersR 99, 861).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so u.a. BGH NJW 2006, 2326; NJW 2006, 195 und NJW-RR 2003, 1459; Palandt/Sprau BGB 67.Aufl. § 823 Rn.46) hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend erachtet, um andere vor Schäden zu bewahren.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    Dabei sind Sicherungsmaßnahmen umso eher zumutbar, je größer die Gefahr und die Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung sind (BGH VersR 2005, 279(280); NHJW 2007, 762(763)).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    So wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Sichtkontrolle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15 bis 20 Minuten für ausreichend erachtet (OLG Nürnberg Urteil vom 26.07.2005 3 U 806/05; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2004 7 U 18/03, beide abgedruckt in juris; OLG Köln VersR 99, 861).
  • OLG Nürnberg, 26.07.2005 - 3 U 806/05

    Schadensersatz, Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    So wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Sichtkontrolle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15 bis 20 Minuten für ausreichend erachtet (OLG Nürnberg Urteil vom 26.07.2005 3 U 806/05; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.07.2004 7 U 18/03, beide abgedruckt in juris; OLG Köln VersR 99, 861).
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 6 U 253/99

    Verkehrssicherungspflichten wegen Gefahren durch unebene oder glatte Fußböden in …

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08
    Das OLG Hamm stellt darauf ab, dass die Häufigkeit von Fußbodenkontrollen u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung und dem Gefahrenpotenzial, das von dem Warensortiment ausgeht, abhängt und in einem Drogeriemarkt eine Fußbodenkontrolle alle 30 Minuten ausreiche (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer …

    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 48f; OLG Köln, VersR 2009, 233f; Grams, NZM 2011, 460ff).

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113;… Grams, a.a.O.).

    Als ausreichend wurde auch angesehen, wenn sich in einem Warenhaus ein mit der Ladensicherheit betrauter Mitarbeiter ständig dort aufhält und alle Mitarbeiter angewiesen sind, auf Verunreinigungen zu achten und diese zu beseitigen oder zu melden (OLG Köln, VersR 2009, 233f).

    Die generelle Anweisung an alle Mitarbeiter, auf Verunreinigungen insbesondere im Kassenbereich zu achten, ist nur dann ausreichend, wenn eine Person für die regelmäßige Kontrolle dieser Anweisung verantwortlich ist und diese auch in kurzen Abständen durchführt (ähnlich auch OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113).

  • OLG Hamm, 13.09.2016 - 9 U 158/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 48f; OLG Köln, VersR 2009, 233f; Senat v. 15.03.2013 - 9 U 187/12 - juris, NJW-RR 2013, 1242; Grams, NZM 2011, 460ff).

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (OLG Köln, VersR 2009, 233f; OLG Köln, VersR 1997, 1113;… Grams, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle …

    Daher genügt es, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH, MDR 2008, 1392; VersR 2006, 1083, 1084; OLG Hamm, NJW 2016, 505; NJW-RR 2013, 1242; OLG Köln, VersR 2009, 233).

    Er hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume - insbesondere auch des Fußbodens - keine Schäden erleiden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 1242 [Sturz im nassen Kassenbereich eines Baumarktes]; OLG Köln, VersR 2009, 233).

    In einem Warenhaus (ohne Lebensmittelabteilung) hat das Oberlandesgericht Köln es als ausreichend erachtet, wenn sich ein mit der Ladensicherheit betrauter Mitarbeiter ständig im Ladenlokal aufhält und alle Mitarbeiter angewiesen sind, auf Verunreinigungen zu achten und diese zu beseitigen oder zu melden (vgl. OLG Köln, VersR 2009, 233).

  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf …

    Ein absoluter Schutz vor Unfällen ist damit nicht einforderbar, es geht vielmehr darum, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind (OLG Köln VersR 2009, 233;… Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 823 Rn. 51).

    Rn. 29 Aus dieser Grundsituation ergibt sich für den Betreiber eines SB-Warenhauses die Pflicht, Sturzverletzungen durch eine Sauberhaltung der Verkaufsräume vorzubeugen (OLG Köln VersR 2009, 233).

    Wann diese zu erfolgen hat, ist von den verkauften Waren und der Kundenfrequenz abhängig (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171; OLG Köln VersR 2009, 233).

    Rn. 30 Neben einem regelmäßigen Reinigungsturnus kann auch eine allgemeine Beobachtung der Situation durch die Mitarbeiter die Gefahrenlage erheblich reduzieren (OLG Köln VersR 2009, 233).

    Hierzu können alle Mitarbeiter angewiesen werden, auf Verunreinigungen zu achten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.7.2004, AZ 7 U 18/03; OLG Köln VersR 2009, 233), oder eine Reinigungskraft permanent zur Verfügung gestellt werden, die im Bedarf rasch eingreifen kann.

  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung …

    Ein absoluter Schutz vor Unfällen ist damit nicht einforderbar, es geht vielmehr darum, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind (OLG Köln VersR 2009, 233;… Palandt/Sprau, BGB , 70. Aufl., § 823 Rn. 51).

    Aus dieser Grundsituation ergibt sich für den Betreiber eines SB-Warenhauses die Pflicht, Sturzverletzungen durch eine Sauberhaltung der Verkaufsräume vorzubeugen (OLG Köln VersR 2009, 233).

    Wann diese zu erfolgen hat, ist von den verkauften Waren und der Kundenfrequenz abhängig (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171 ; OLG Köln VersR 2009, 233).

    Neben einem regelmäßigen Reinigungsturnus kann auch eine allgemeine Beobachtung der Situation durch die Mitarbeiter die Gefahrenlage erheblich reduzieren (OLG Köln VersR 2009, 233).

    Hierzu können alle Mitarbeiter angewiesen werden, auf Verunreinigungen zu achten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.7.2004, AZ 7 U 18/03; OLG Köln VersR 2009, 233), oder eine Reinigungskraft permanent zur Verfügung gestellt werden, die im Bedarf rasch eingreifen kann.

  • OLG Köln, 19.10.2015 - 19 U 93/15

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich in einem Lager oder Verkaufsraum …

    Es hat in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume keine Schäden erleiden (vergleiche OLG Hamm, Teilurteil vom 15.03.2013, 9 U 187/12; OLG Köln, Urteil vom 24.07.2008, 12 U 8/08; jeweils zitiert nach juris)..

    Rn. 29 Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz wesentlich von denjenigen, die den klägerseits zitierten Entscheidungen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994, 3 U 1595/93; OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2000, 6 U 253/99; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996, 2 U 107/95; OLG Köln, Urteil vom 24.07.2008, 12 U 8/08; jeweils zitiert nach juris) zugrunde gelegen haben und in denen es um die Reinigung sowie Kontrolle des Fußbodens in Ladenlokalen ging.

  • LG Itzehoe, 15.01.2025 - 7 O 340/23

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des …

    Dies verpflichtet nicht zur Verhinderung jeder abstrakten Gefahr, jedoch sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2008, VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778; OLG Köln, VersR 2009, 233 = BeckRS 2009, 05465; OLG Hamm, Urteil vom 19. Januar 2016 - 7 U 52/15 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als eine Überwachung durch das Kassenpersonal alleine unzureichend ist, da - wie von der Zeugin T erklärt - bestimmte Bereiche des Fußbodens von der Kasse aus nicht eingesehen werden können (vgl. OLG Köln, VersR 2009, 233 = BeckRS 2009, 05465; OLG Köln, VersR 1997, 1113;… LG Wiesbaden Urt. v. 12.1.2012 - 9 O 334/10, BeckRS 2012, 15310, beck-online; OLG Hamm, Urteil vom 15.3.2013 - 9 U 187/12, NJW-RR 2013, 1242, beck-online).

  • OLG Köln, 06.01.2012 - 10 U 16/11

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Supermarkts hinsichtlich im Bereich …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung erachtet eine Sichtkontrolle bzw. Reinigungsintervalle in einem Supermarkt mit Obstabteilung alle 15-20 Minuten für ausreichend (OLG Köln, Urteil v. 24.07.2008 - 12 U 8/08 - VersR 2009 S. 233 u. in juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil v. 25.06.1998 - 12 U 271/97 - VersR 1999 S.861; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.07.2005 - 3 U 806/05 - OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.07.2004 - 7 U 18/03 -).
  • LG Bielefeld, 12.08.2020 - 6 O 379/19

    Schmerzensgeldanspruch: Verletzung an Automatiktür Supermarkt

    Deshalb umfasst die rechtlich gebotene Verkehrssicherung lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. dazu BGH, NJW 2013, 48f; OLG Köln, VersR 2009, 233f; Grams, NZM 2011, 460ff).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Der Betreiber des Baumarktes hat daher in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume keine Schäden erleiden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19.10.2015 - 19 U 93/15, VersR 2017, 837, 838;… OLG Hamm Urt. v. 15.03.2013 - 9 U 187/12; OLG Köln, Urt. v. 24.07.2008 - 12 U 8/08, jeweils zit. n. juris).
  • LG Berlin, 29.08.2022 - 39 S 10/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhausbetreibers: Anforderungen …

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3008
OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,3008)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,3008)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 12 U 8/08 (https://dejure.org/2008,3008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der Satzungsbestimmung über die Ermittlung der Wartezeit bei nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten

  • Judicialis

    VBLS § 45 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBLS § 45 Abs. 1 Satz 3
    Vereinbarkeit des § 45 Abs. 1 Satz 3 VBLS mit höherrangigem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des § 45 Abs. 1 S. 3 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) mit höherrangigem Recht; Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten in einer Zusatzversorgung anstelle der Versicherungszeiten in einer gesetzlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Zwar dürfe nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - den Versicherten mit langen Ausbildungszeiten nicht übermäßig erschwert werden, in den Genuss einer vollen und rechtzeitigen Rente zu gelangen.

    Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f; Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).

    Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229; BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO).

    Denn sie bzw. die Tarifpartner können die Leistungsvoraussetzungen ihres Zusatzversorgungssystems - im Rahmen des durch das höherrangige Recht vorgegebenen Gestaltungsspielraumes - autonom bestimmen (vgl. BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO Rn. 115).

    Eine Benachteiligung von Akademikern, die der Kläger unter Berufung auf das genannte Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Startgutschriften rentenferner Pflichtversicherter vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - behauptet, vermag der Senat ebenfalls nicht zu erkennen.

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Dies ergibt die Auslegung der Satzungsbestimmungen, für die es, da es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen handelt, auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten ankommt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BGH VersR 2003, 895 unter II 1 a m.w.N.).

    §§ 33 und 45 VBLS beruhen auf den weitgehend wort- und sinngleichen tarifvertraglichen Regelungen der §§ 5 und 14 ATV und somit auf maßgebenden Grundentscheidungen der Tarifpartner, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solche der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen sind (BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f;… Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).

    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).

    Zudem können derartige Bestimmungen das Versorgungssystem vereinfachen und die Durchschaubarkeit erhöhen (vgl. dazu BVerfG VersR 2000, 835, 838).

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Dass Frauen älterer Jahrgänge nach § 237a SGB VI eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu Männern bereits mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres beziehen konnten und können, ist, wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1987 entschieden hat, mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 74, 163).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Insoweit hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungen gemäß § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (…vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21.09.2006 - 12 U 431/04 - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa) zutreffend darauf hingewiesen, dass insoweit eine Vielfalt an Durchführungsmöglichkeiten besteht.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Insoweit hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungen gemäß § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21.09.2006 - 12 U 431/04 - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa) zutreffend darauf hingewiesen, dass insoweit eine Vielfalt an Durchführungsmöglichkeiten besteht.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229;… BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Sie sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, ihre privatautonom legitimierte Normsetzung darf jedoch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitssatzwidrigen Regelbildung führen (vgl. u.a. BAGE 111, 8, 14 f.).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08
    Ein bestimmter Leistungsbeginn ist vom Grundrechtsschutz nicht umfasst (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210 unter 2 c; vom 14. Januar 2004 - IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 d; Senatsurteil vom 06.05.2008 - 12 U 103/07 - unter II 4, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der …

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 76/02

    Auslegung der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen …

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …

  • LG Karlsruhe, 14.12.2007 - 6 O 2/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Bezugsbeginn einer Betriebsrente bei …

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im …

    Rn. 24 1. Zunächst ist zu betonen, dass von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte auszugehen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).
  • OLG Köln, 26.05.2011 - 7 U 195/10

    Berechnung einer Betriebsrente in der Kommunalen Zusatzversorgung

    (Vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2008 - 12 U 8/08 - jeweils veröffentlicht bei Juris -, Urteil des Senats vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - nicht veröffentlicht.).
  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen …

    Rn. 4 Zutreffend geht das Amtsgericht von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte aus (so ausdrücklich auch bezüglich § 33 VBLS: OLG Karlsruhe, Urt. v.03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2026 - 12 U 102/25

    Beginn der Betriebsrente von "Nicht-Sozialrentnern" im Rahmen der …

    Ihm erschließt sich jedoch bei gehöriger Prüfung, dass diese - naturgemäß - dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zu entnehmen sind (Senatsurteil vom 03.07.2008 - 12 U 8/08, juris Rn. 15).
  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 154/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für die …

    Rn. 25 Es ist von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte auszugehen (LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2008 - 6 T 12/08, juris-Tz. 5; s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 O 323/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Beginn der Betriebsrente in der …

    Rn. 28 1. Die Kammer hat bereits in anderem Zusammenhang, nämlich mit Urteil vom 14. Dezember 2007 - Az. 6 O 2/07 - (veröffentlicht in Juris; bestätigt durch Urteil des OLG Karlsruhe vom 3. Juli 2008 - 12 U 8/08 -, ebenfalls veröffentlicht in Juris), ausdrücklich darauf hingewiesen, dass und warum die Satzung der Beklagten für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei nicht gesetzlich versicherten Personen maßgeblich auf § 45 Abs. 1 VBLS n.F. i.V.m. § 33 VBLS n.F. und damit auf das gesetzliche Rentenversicherungsrecht abstellt.
  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Pflichtversicherungsverhältnis als …

    Rn. 36 Es ist von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte auszugehen (LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2008 - 6 T 12/08, juris-Tz. 5; s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).
  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der …

    Dies vereinfacht die Rechtsanwendung für die Beklagte als Versorgungsträger und spart dementsprechend Verwaltungsaufwand (vgl. zu § 45 Abs. 1 VBLS OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Juli 2008- 12 U 8/08).
  • LG Köln, 24.02.2010 - 20 O 398/09

    Rückwirkende Zahlung einer Betriebsrente für die Zeit zwischen dem Erreichen des …

    Rn. 21 §§ 43 und 31 RZVKS beruhen nämlich auf den weitgehend wort- und sinngleichen tarifvertraglichen Regelungen der §§ 5 und 14 ATV und somit auf maßgebenden Grundentscheidungen der Tarifpartner, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solche der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08, zitiert nach JURIS).
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