Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 4 ZPO, § 366 BGB, § 367 BGB, § 812 BGB, § 818 BGB
Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages im Altfall: Streitwert einer Klage auf Herausgabe der gezahlten Versicherungsprämien und der gezogenen Nutzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf Herausgabe gezahlter Versicherungsprämien und gezogener Nutzungen nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streitwert einer Rückforderungsklage gem. § 5a VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Herausgabe gezahlter Versicherungsprämien und gezogener Nutzungen nach Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages; Berücksichtigung der im Klageantrag enthaltenen Nutzungen bei der Bemessung des Streitwerts
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe - 8 O 374/16
- OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17
Rn. 3 Soweit in der Klagforderung Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln…, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68; Senat…, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 3, juris).Grundsätzlich denkbar ist eine Anrechnung vorrangig auf die zurückzugewährenden Prämien mit der Folge, dass hierauf entfallende Nutzungen zu selbstständigen Forderungen werden und den Streitwert gemäß § 4 Abs. 1 ZPO erhöhen (so Senat…, Beschluss vom 23.03.2015, a. a. O.), eine Anrechnung vorrangig auf die Nutzungen mit der Folge, dass sich insoweit die Hauptforderung auf Prämienrückgewähr und damit der Streitwert nicht reduziert (so OLG Köln…, Beschluss vom 28.01.2015, a. a. O.), oder eine verhältnismäßige Anrechnung des ausgezahlten Rückkaufswertes auf die Hauptforderung und auf die Nebenforderung (so OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014, a. a. O.).
- OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17
Rn. 3 Soweit in der Klagforderung Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln…, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68; Senat, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 3, juris).Rn. 4 Nach der neueren Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 5, juris zu § 8 VVG a. F.), sind bei der Verrechnung des als Rückkaufswert ausgezahlten Betrages auf die bereicherungsrechtliche Forderung gemäß §§ 812 Abs. 1 Satz 2, 818 BGB die Vorschriften der §§ 366, 367 BGB jedenfalls analog heranzuziehen.
- OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
Streitwert einer Klage auf Rückforderung von geleisteten Versicherungsbeiträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17
Rn. 3 Soweit in der Klagforderung Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68; Senat…, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 3, juris).Grundsätzlich denkbar ist eine Anrechnung vorrangig auf die zurückzugewährenden Prämien mit der Folge, dass hierauf entfallende Nutzungen zu selbstständigen Forderungen werden und den Streitwert gemäß § 4 Abs. 1 ZPO erhöhen (so Senat…, Beschluss vom 23.03.2015, a. a. O.), eine Anrechnung vorrangig auf die Nutzungen mit der Folge, dass sich insoweit die Hauptforderung auf Prämienrückgewähr und damit der Streitwert nicht reduziert (so OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, a. a. O.), oder eine verhältnismäßige Anrechnung des ausgezahlten Rückkaufswertes auf die Hauptforderung und auf die Nebenforderung (so OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, a. a. O.).
- OLG Karlsruhe, 23.03.2015 - 12 W 6/15
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach altem Recht geschlossenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 U 89/17
Rn. 3 Soweit in der Klagforderung Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln…, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68; Senat…, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 3, juris).Grundsätzlich denkbar ist eine Anrechnung vorrangig auf die zurückzugewährenden Prämien mit der Folge, dass hierauf entfallende Nutzungen zu selbstständigen Forderungen werden und den Streitwert gemäß § 4 Abs. 1 ZPO erhöhen (so Senat, Beschluss vom 23.03.2015, a. a. O.), eine Anrechnung vorrangig auf die Nutzungen mit der Folge, dass sich insoweit die Hauptforderung auf Prämienrückgewähr und damit der Streitwert nicht reduziert (so OLG Köln…, Beschluss vom 28.01.2015, a. a. O.), oder eine verhältnismäßige Anrechnung des ausgezahlten Rückkaufswertes auf die Hauptforderung und auf die Nebenforderung (so OLG Celle…, Urteil vom 27.02.2014, a. a. O.).
- OLG Nürnberg, 03.04.2019 - 8 W 868/19
Gebührenwert bei Rückabwicklungsklage aus Lebensversicherung
Streitwert ist der bezifferte Forderungsbetrag auch insoweit, als dieser Nutzungen enthält (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung: Beschluss vom 24. Juli 2017, 12 U 75/17; Beschluss vom 12. September 2017, 12 U 89/17; Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018, IV ZB 10/18)".Allerdings hat das Landgericht seiner Streitwertfestsetzung die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 U 89/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, juris), wonach gemäß § 43 Abs. 2 GKG im Forderungsbetrag enthaltene Nutzungen als Nebenforderung beim Streitwert unberücksichtigt bleiben, korrekt angewandt und auf dieser Grundlage den Streitwert zutreffend errechnet.
- OLG Karlsruhe, 04.02.2019 - 12 W 1/19
Streitwertfestsetzung: Rückforderungsklage nach Widerruf eines …
Streitwert ist der bezifferte Forderungsbetrag auch insoweit, als dieser Nutzungen enthält (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung: Beschluss vom 24. Juli 2017, 12 U 75/17, NJW-RR 2017, 1445 ; Beschluss vom 12. September 2017, 12 U 89/17 ; Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018, IV ZB 10/18, NJW-RR 2019, 545).Rn. 6 Allerdings hat das Landgericht seiner Streitwertfestsetzung die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. September 2017 - 12 U 89/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, juris), wonach gemäß § 43 Abs. 2 GKG im Forderungsbetrag enthaltene Nutzungen als Nebenforderung beim Streitwert unberücksichtigt bleiben, korrekt angewandt und auf dieser Grundlage den Streitwert zutreffend errechnet.
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